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X«, 14 HEIDELBERGER 1834.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.


,$Mr Petot actuet (%e fo Grece et des wroyens d arrtrer d sc reetau^cttOR par
fredertc TA^erecA. EoA I. 464 p. Eo?. H. 325 p. §. Le^pz^g-
BrocAAaue. 1833.

Der Verf. des obengenannten Bucbs ist als Kenner der Kunst
und Wissenschaft, der Sprache und Literatur der alten Griechen
so allgemein behannt und geachtet, dafs man ihn über die Wie-
dererweckung des griechischen Yolhs, über Verfassung und Re-
gierung desselben gern hören würde, wenn er auch nicht ganz
neulich das Land besucht und nach allen Richtungen durchreiset
hätte, nicht innig vertraut mit der Sprache und dem Zustand
der gegenwärtigen Griechen wäre, wenn er auch nicht aus eigner
Beobachtung und als Eingeweihter in alle ihre Verhältnisse schriebe;
man wird also, da das Angeführte hinzuhommt, das Buch mit
doppeltem Interesse lesen. Ein so reichhaltiges Werh in einer
kurzen Anzeige zu prüfen, eine so wichtige Materie, als die Or-
ganisation eines ganzen Volhs und die Begründung einer neuen
Existenz desselben in wenigen Blättern zu behandeln, wagt Ref.'
nicht, um nicht den Vorwurf der Anmalsung auf sich zu ziehen,
er glaubt auch, dafs das Buch, welches für das diplomatische
Publicum bestimmt und deshalb in französischer Sprache geschrie-
ben ist, sich schon in den Händen aller derjenigen Personen be-
finden wird, welche einen Einfluts auf das Schichsal und auf die
Einrichtung des griechischen Staats haben, ihm bleibt daher nichts
übrig, als einen andern Th eil des Publicums auf den wichtigen
Inhalt dieses Werks aufmerksam zu machen.
Ref., durch den Titel des Buchs verführt, griff mit doppelter
Begierde darnach, weil er einen directen Aufschlufs über das
Benehmen der gegenwärtigen Regentschaft, oder über die pfalz-
baierische Organisation der Hellenen hier zu finden erwartete; er
hat sich aber getäuscht gefunden, es wird nur eine indirecte Aus-
kunft gegeben. Die Stellung des Verfs. in München und das dc-
Hcate Verhältnis dieser Angelegenheit zur Persönlichkeit des Re-
genten und zu den Hauptmächten von Europa machte ihm Be-
hutsamkeit zur Pflicht, er schweigt daher von der Regentschaft
und ihren Matsregeln gänzlich; da er aber das Gegentheil von
dem, was sie gethan hat, überall anräth, da er ein ganzes Register
XXVH. Jahrg. 8. Heft, 14
 
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