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N°. 12. HEIDELBERGER 1837
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

ÜBERSICHTEN und KURZE ANZEIGEN.

HISTORISCHE LITERATUR.
Historisch - politische Darstellung der völkerrechtlichen Begründung des Kö-
nigreichs Belgien, von Nothomb. Nach dem Französischen bearbeitet
mit Anmerkungen und Zugaben von Dr. Adolph Michaelis, ordentl.
Professor der Rechte in Tübingen. Mit einer Karte des Königreichs
Belgien. Stuttgart und Tübingen, Cotta. 1836. CIV und 501 und
11!) S. gr. 8.
Ein als Lehrer der Rechtswissenschaft, als Kenner der älte-
ren Rechtsgeschichte von Flandern, wie der Verfassung und des
Zustandes von Belgien auf gleiche Weise berühmter Gelehrter
hat das Original der oben angeführten Übersetzung in diesen
Blättern angezeigt, Ref. darf daher um so weniger auf den Inhalt
zurückkommen, als er die Verhältnisse, von denen hier die Rede
ist , nicht wie jener Gelehrte aus eigner Ansicht und Einsicht
der belgischen Zustände und Verhandlungen kennt. Er begnügt
sich daher mit einer blofsen, nackten Anzeige, womit er die der
Gegenschrift des Herrn von Keverberg verbinden will. Die Über-
setzung enthält nicht blos alle Verbesserungen und Zusätze der
neuern Auflagen von Nothombs Schrift, sondern auch Bemerkun-
gen des gelehrten Übersetzers. Der Anhang von hundert und
neunzehn Seiten besteht aus einem Urkundenbuche, welches die
wichtigsten diplomatischen Staatsacten und politischen Documente
über die belgisch - holländischen Angelegenheiten enthält. Etwas
weniger diplomatisch - juristisch ängstlich hätte vielleicht der Über-
setzer verfahren können , ohne dafs der deutsche Leser etwas
Wesentliches verloren hätte. Es scheint uns nämlich, dafs es
nicht sehr schwer gewesen seyn würde , den Hauptinhalt der drei
Vorreden der drei Ausgaben des Herrn Nothomb in einen kleinen
Raum zusammenzudrängen, statt dafs hier diese drei Vorreden,
eine nach der andern wörtlich übersetzt, mehr als 100 Seiten
füllen. Nothombs Werk hat übrigens in Holland einen Gegner
gefunden, der , als Gelehrter und als Geschäftsmann ausgezeich-
net, die holländische Regierung oder eigentlich den König, der
unstreitig den besten Willen hatte, wenn er auch nicht immer
glücklich in der Wahl seiner Mittel und seiner Rathgeber war,
gegen viele Vorwürfe Nothombs glücklich vertheidigt hat; auch
von.diesem Werke liegt eine deutsche Übersetzung vor uns:
XXX. Jahrg. 2. Heft. 12
 
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