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Historische Literatur.
Buchhändler werden sich sehr betrogen finden, wenn sie geglaubt
haben, der Armuth des Mannes, der einst Millionen besafs, durch
den Absatz der dicken Bände voll diplomatischen Plunders etwas
aufzuhelfen. Savary und Montholon und Frau Junot, schmählichen
Andenkens, haben das viel besser verstanden. Über diese Denk-
würdigkeiten und ihre völlige Nichtigkeit und Abgeschmacktheit
hat Herr Pfeilschifter übrigens hier S. 5 und 6 eine sehr gute
Beurtheilung und Bemerkung eingerückt, woraus man sehen kann,
auf welche Weise dieses Verfertigen historischer Denkmale ge-
trieben wird. Es ist bekanntlich jetzt in Paris und London ein
förmlich Gewerbe, wie Zeitungscbreiben. Der arme Godoy kommt
in dem Aufsatze, der des Herrn Pfeilschifters Buch eröffnet, sehr
schlecht weg, denn der Carlist ist über die schlüpferigen Seiten
des Helden eben so ausführlich als der Verfertiger von Godoy's
Denkwürdigkeiten über sein Verhältnifs zu König und Königin
unnatürlich kurz ist, oder eigentlicher, gar nichts sagt. Doch
läfst man ihm auch hier die Gerechtigkeit wiederfähren, dafs er
wohl zuweilen hart, nie aber grausam gewesen sey. Er habe je-
den, der ihm widersprochen, heifst es, aus Madrid verbannt; er
habe aber Jedem seine Besoldung gelassen, selten Einen der
Freiheit, nie des Lebens beraubt. Übrigens wird er hier beson-
ders darum sehr hart mitgenommen , weil er kein Pfaffenfreund
war. Die folgenden Geschichten bis zum preufsischen Kriege von
1806 — 7 enthalten nichts, das uns neu gewesen wäre. Herr
Pfeilschifter hat sehr wohl gethan, dafs er S. 12 in der Note
den ganzen Aufruf mitgetheilt hat, den der Friedensfürst damals
ergehen liefs ; er gab dadurch bekanntlich dem französischen Kai-
ser den erwünschten Vorwand und die unmittelbare Veranlassung
zu seiner spanischen Unternehmung. Dafs in der weitern Erzäh-
lung der elende Ferdinand ganz unschuldig erscheint, wird man
von einer solchen Quelle nicht anders erwarten. Als Actenstücke
sind hier beigefügt S. 20 — 23 das Decret des Königs gegen sei-
nen Sohn und das Abolitionsdecret, und von S. 23 — 27 der Be-
richt über diese ärgerlichen Geschichten aus der Gaceta de Ma-
drid vom 3i. März 1808. Die folgende Erzählung, von den Er-
eigrissen kurz vor der Entfernung Carls IV. und seines Sohnes
aus Spanien, ist sehr nüchtern, unzureichend und ungenügend;
das einzige Merkwürdige, woran man wahrlich nicht gewöhnt ist,
scheint uns, dafs Ferdinand in diesem Berichte sehr hervorgeho-
ben wird. Um das zu thun , mufs mnn doch durchaus ein Carlist
von der blindesten Gattung seyn ! Dabei kommen eben so lächer-
liche Lügen und Übertreibungen zum Vorschein , als in den Be-
richten , die der Moniteur giebt, und die von den Bonapartisten
verbreitet werden. Besser als diese Geschichte, die einen solchen
Namen nicht verdient, mögen vielleicht die folgenden statistischen
Angaben seyn, in deren Prüfung wir nicht eingehen können. Es
folgt nämlich zuerst S. 49 eine allgemeine Bemerkung über Spa-
niens Staatskräfte im Jahr 1808. Dann S. 55 Bevölkerung, Land-
bau, Gewerbe und Handel. Dann S. 5g Verwaltung, Staatsschuld,
Historische Literatur.
Buchhändler werden sich sehr betrogen finden, wenn sie geglaubt
haben, der Armuth des Mannes, der einst Millionen besafs, durch
den Absatz der dicken Bände voll diplomatischen Plunders etwas
aufzuhelfen. Savary und Montholon und Frau Junot, schmählichen
Andenkens, haben das viel besser verstanden. Über diese Denk-
würdigkeiten und ihre völlige Nichtigkeit und Abgeschmacktheit
hat Herr Pfeilschifter übrigens hier S. 5 und 6 eine sehr gute
Beurtheilung und Bemerkung eingerückt, woraus man sehen kann,
auf welche Weise dieses Verfertigen historischer Denkmale ge-
trieben wird. Es ist bekanntlich jetzt in Paris und London ein
förmlich Gewerbe, wie Zeitungscbreiben. Der arme Godoy kommt
in dem Aufsatze, der des Herrn Pfeilschifters Buch eröffnet, sehr
schlecht weg, denn der Carlist ist über die schlüpferigen Seiten
des Helden eben so ausführlich als der Verfertiger von Godoy's
Denkwürdigkeiten über sein Verhältnifs zu König und Königin
unnatürlich kurz ist, oder eigentlicher, gar nichts sagt. Doch
läfst man ihm auch hier die Gerechtigkeit wiederfähren, dafs er
wohl zuweilen hart, nie aber grausam gewesen sey. Er habe je-
den, der ihm widersprochen, heifst es, aus Madrid verbannt; er
habe aber Jedem seine Besoldung gelassen, selten Einen der
Freiheit, nie des Lebens beraubt. Übrigens wird er hier beson-
ders darum sehr hart mitgenommen , weil er kein Pfaffenfreund
war. Die folgenden Geschichten bis zum preufsischen Kriege von
1806 — 7 enthalten nichts, das uns neu gewesen wäre. Herr
Pfeilschifter hat sehr wohl gethan, dafs er S. 12 in der Note
den ganzen Aufruf mitgetheilt hat, den der Friedensfürst damals
ergehen liefs ; er gab dadurch bekanntlich dem französischen Kai-
ser den erwünschten Vorwand und die unmittelbare Veranlassung
zu seiner spanischen Unternehmung. Dafs in der weitern Erzäh-
lung der elende Ferdinand ganz unschuldig erscheint, wird man
von einer solchen Quelle nicht anders erwarten. Als Actenstücke
sind hier beigefügt S. 20 — 23 das Decret des Königs gegen sei-
nen Sohn und das Abolitionsdecret, und von S. 23 — 27 der Be-
richt über diese ärgerlichen Geschichten aus der Gaceta de Ma-
drid vom 3i. März 1808. Die folgende Erzählung, von den Er-
eigrissen kurz vor der Entfernung Carls IV. und seines Sohnes
aus Spanien, ist sehr nüchtern, unzureichend und ungenügend;
das einzige Merkwürdige, woran man wahrlich nicht gewöhnt ist,
scheint uns, dafs Ferdinand in diesem Berichte sehr hervorgeho-
ben wird. Um das zu thun , mufs mnn doch durchaus ein Carlist
von der blindesten Gattung seyn ! Dabei kommen eben so lächer-
liche Lügen und Übertreibungen zum Vorschein , als in den Be-
richten , die der Moniteur giebt, und die von den Bonapartisten
verbreitet werden. Besser als diese Geschichte, die einen solchen
Namen nicht verdient, mögen vielleicht die folgenden statistischen
Angaben seyn, in deren Prüfung wir nicht eingehen können. Es
folgt nämlich zuerst S. 49 eine allgemeine Bemerkung über Spa-
niens Staatskräfte im Jahr 1808. Dann S. 55 Bevölkerung, Land-
bau, Gewerbe und Handel. Dann S. 5g Verwaltung, Staatsschuld,