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Staals- und Rechtswissenschaft.

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II. Auf die Prolegomenen folgt die Ausgabe des Prochiron
selbst auf S. 1 —258. Der griechische Text ist nach mehreren
Handschriften festgestellt worden: ihm sind Anmerkungen und
eine lateinische Übersetzung beigegeben, welche beinahe ganz aus
W. O. Reitzens Übersetzung von Armenopulos entlehnt ist.
III. Eine kurze Übersicht über die Geschichte und die Ein-
richtungen der Bodlejanischen Bibliothek zu Oxford , und über
die in ihr befindlichen Handschriften , endlich ein beschreibendes
Verzeichnifs der Handschriften des byzantinischen Rechts, welche
jene Bibliothek enthält, bilden einen Anhang oder eine Beigabe,
mehr zu den Prolegomenen, als zu der Ausgabe des Prochiron
selbst (S. 259—338). Hier ist denn auch (S. 287 ff.) zum ersten-
male die Vorrede und der erste Titel eines griechischen Rechts-
compendiums aus dem Anfänge des loten Jahrhunderts ('EniTonrj
räv vöucov) gedruckt, dessen Vorrede eine Bearbeitung der 1. 2
de origine juris enthält, die schon von Herrn Prof. Klenze in
seinem Lebrbucbe der römischen Rechtsgescbichte, Berlin i835,
S. 54 benutzt und angeführt worden ist.
IV. Den Beschlufs machen (S. 339 — 368) verschiedene- Re-
gister.
Schon vorhin ist bemerkt worden, dafs, abgesehen von eini-
gen anderen Corruptionen in den Handschriften, die Eklogie bald
der gten Indiktion des Jahres 6247 von Erschaffung der Welt,
bald der 9ten Indiktion des Jahres 6248 von Erschaffung der
Welt zugeschrieben werde, wobei die Handschriften gleichmäfsig
den März als den Monat der Promulgation angeben. Die zwei
ältesten Handschriften haben die Zahl 6248 : eine noch ältere
Handschrift (Codex Vallicellanus [Rornae] F. 47 aus dem zehnten
Jahrhunderte), die erst jetzt zu meiner Renntnifs gelangt ist,
stimmt mit ihnen überein. Die übrigen Handschriften, die Mehr-
zahl, scheinen für die Jahrszahl 6247 zu seyn. Da nun nach den
gewöhnlich, z. B. von Ideler, aufgestellten Regeln die gte In-
diktion in das Jahr der Welt 6249 fällt, so scheint in der In-
scription der Eklogie eine andere Zählung von Jahren nach Er-
schaffung der Welt befolgt worden zu seyn. Einige andere
Gründe für die Annahme einer neuen , bis jetzt noch Unbekann-
ten, konstantinopolitanischen Aera für Rechnung nach Jahren seit
Erschaffung der Welt sind p. XLIII zusammengestellt worden.
Der Unterzeichnete hofft und wünscht, dafs ein Chronologe sie
der. Berücksichtigung werth finden möge.
E. Zachariä.
 
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