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N® 70. HEIDELBERGER 183D.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Hengslenberg: Die Aulhentie des Pentateuchs.

(Beschlufs.)

I
h

Petitio principis! Dass der Pentateuch das Gesetz Got-
tes sey, soll erst noch bewiesen werden 5 und es handelt sich
nicht um die Heiligkeit an sich, sondern um das Maass der
Erkenntniss ihrer, welches die dichtende Sage oder der Verf.
von C. 22. hatte. S. 139. meint Hr. H. ferner, dass der
Ausdruck bildlich verstanden werden müsse, wenigstens mit
einem Worte anzudeuten, sey unnöthig gewesen ; jede Zwei-
deutigkeit sey weggefallen, weil eben von den Bekennerüf
der Jehovareligion nie und nirgends Menschenopfer darge-
bracht wurden. Warum denn aber verstanden die alten Ue-
bersetzer, Josephus und alle Unbefangenen von jeher die
Stelle von leiblicher Opferung? Allerdings war und ist die
Stelle unzweideutig! Der Gedanke des Menschenopfers war
den Hebräern nicht fremd ; bei den Nachbarn und auch in Is-
rael selber kamen sie vor; und es soll ja hier ein ausseror-
dentlicher Fall erzählt werden. Oder soll ein historisches
Ereigniss nur dann einmal wahr seyn, wenn es wenigstens
zweimal vorgekommen? — Den herben Schmerz des Vaters
erklärt Hr. H. daraus, dass Jephtah’s Hoffnung auf Nach-
kommenschaft allein auf seiner Tochter beruht habe, welche
dem Heiligthume geweiht nun unvermählt bleiben musste.
Letzteres mag seyn, obgleich die dem Heiligthum geschenk-
ten Männer heirathen durften. Allein „es ist gewiss sehr
„voreilig, wenn man ohne Weiteres auf die Weiber anwen-
„det, was nur von den Männern gilt“ 's. S. 142. Die Söhne
erhielten den Namen des Vaters und sein Andenken leben-
dig, nicht Töchter, welche, wie das Weib überhaupt, in ei-
nem verhältnissmässigen Unwerth standen, vergl. auch Sir.
42, 9. Ob Jephtah’s Tochter sich vermählte oder unverhei-
ratet blieb, kam in dieser Beziehung auf Eins heraus.
Unter den positiven Gründen für eine uneigentliche Auf-
fassung rückt S. 143. zuerst das Argument an: aus dem
XXXII. Jahrjjr. 11. Heft. 70
 
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