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Intelligenzblatt.

1 BlJsi Erwiderung. Herr Hofrath Rossbirt hat sich im Aprilhefte
pUifel (4) der Heidelb. Jahrbb. d. J. als Gegner meiner im letzten Früh-
?!,(, jabr bei Hrn. Hoff in Mannheim erschienenen „Andeutungen“
und meiner Tendenz überhaupt (qui s’excuse s’accuse!) erklärt. Das
kann nun zwar weder der verteidigten Sache zum Nachtheile, noch
mir selbst zur Unehre gereichen; indessen veranlasst mich doch die
Art des Angriffs zu einer kurzen Gegenbemerkung. Der Schrift
" 'k- ■ wird vorzüglich vorgeworfen, dass sie „ohne Kenntniss der grossen
-itm\ Vergangenheit“ geschrieben sey. Wenn so etwas von einem Kärrner
am Königsbau der historischen Schule (deren wahre Verdienste ich
nicht bestreite) gesagt wird, so weis» man im Allgemeinen schon, was
davon zn halten ist. Man könnte aber doch billig fragen, ob denn der
Hofr. R. sich nicht zu denken vermag, dass die Schreibart, welche
mit Vermeidung alles gelehrten Krams, nur das Nötige, zur Sache
Gehörige, sagt, wenn sie gleich die seinige nicht ist, dennoch, zumal
in einer kurzen, zunächst dem Leben und den Gesetzgebungselemen-
ten in einem konstit. Staat bestimmten Schrift, doch vielleicht auch
ihre Gründe für sich haben könne, und ob denn der Hr. Hofr. nicht
gelesen hat, was auf S. 4, steht, und bei einiger Aufmerksamkeit
schon aus dem Titel über den Zweck der Schrift zu entnehmen ist,
und ob endlich der Hr. Hofrath denn gar nicht weiss, in welchem
Stadium die Gesetzgebung in Baden hinsichtlich der berührten Fragen
sich befindet ?
Durch eine solche Kritik, bei welcher eine prekäre Autorität die
Gründe vertreten muss, möchte wohl die Wissenschaft so wenig als das
Leben und die Praxis, welche Hr. R. trotz der entgegengesetzten
Behauptung anderer (333) zu kennen versichert, etwas gewinnen;
— ob aber für dieselben ein Gewinn erwachse aus der Gesetzge-
bungsprobe, die uns der Hr. Hofr. aus seiner gelehrten Rüstkammer
mittheilt (342—343), in welcher das bad. Strafedikt von 4803.
(341) gegenüber dem ihm sehr missfälligen bad. Strafgesetz-Ent-
würfe eine so ausgezeichnete Stelle einnimmt (!), will ich der Be-
urteilung Anderer überlassen. Auf mehr — mehr. —
D r. Zentner,
Hofgerichtsrath

Antikritik.
Nur der Wissenschaft gebührt, über dasjenige zu sprechen,
was ihr gehört. Rosshirt.
 
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