Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
N». 51. HEIDELBERGER 1839.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Schleiermacher’s System der Sillenlehre.
(Beschluf s.)
Ueber den Staat erhebt sich die Nationalität, die sich
in der Einheit der Sprache darstellt. Die National-Einheit
offenbart sich in der Gemeinschaft des Wissens. — Die sitt-
liche Gemeinschaft der Gelehrten ist die Academie. Das Pu-
blicum producirt nur das Erkennen, abhängig, theils von der
bildenden Thätigkeit, theils vom Gefühl. Die Gelehrten pro-
duciren in Bezug auf die Idee des Wissens. Die erste Pro-
duction geht innerhalb eines Volksgebiets immer vom Volke
aus, aber sie wird erst vollständig im Ganzen und Einzelnen
durch den Einfluss der Gelehrten. Der Staatenbildung cor-
respondirt das Erwachen des Bewusstseyns über die Sprache*
Das Bewusstseyn sprachlicher Einheit ist erwacht, wenn die
Identität nicht für Zufall genommen, sondern von innerer
Constitution abgeleitet wird. Erst wenn das Denken um
seiner selbst willen von dem der organisirenden Thätigkeit
dienenden sich sondert, ist die Richtung auf das Wissen da.
Wie das nationale Wissen Eins ist, muss es sich auch zu
Einem Ganzen vereinigen, das der Idee des Staates ent-
spricht und dies ist die Academie, die das nationeile Erkennen
zu einem organischen Ganzen vereinigt. Die Universität ist
die Fortbildung durch Vorhaltung der Idee des Wissens.
Die Jugend ist die Indifferenz von Publicum und Gelehrten,
aus denen beides sich erst bilden soll. Die Schule enthält
die Tradition des Wissens. Ueber die National-Einheit er-
hebt sich die fr eie G eselligkeit, welche die Einheit aller
vier ethischen Thätigkeiten unter der Potenz der individuell
organisirenden darstellt. Denn sie geht nicht nur über die Na-
tionalcinheit, sondern auch über die Kirche hinaus. Die Pluralität
der Sphären kann hier nur bestimmt werden durch die der Bil-
dungsstufen. Die Sphäre der freien (Heiligkeit wird abgeschlos-
sen durch die Identität des Standes, dessen Gehalt durch die Ver-
schiedenheit der Bildungsstufen bestimmt wird. Einen Stand in
XXXII. Jahrg. 8. Heft. 51
 
Annotationen