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HEIDELBERGER

N#. 56. HEIDELBERGER 1839.
JAHRBÜCHER DER LITERATÜR.

Schriften über die Todesstrafe von Götte, Zöpft
und Reidel.
(Fortsetzung )
Dagegen ist aber in den jüngsten Tagen eine Druckschrift von
Hrn.C.Ph.Reidel, zunächst als Antwort (Vielleicht richtiger
„Angriff*1’) auf meine Denkschrift erschienen. Es ist vielleicht
hier nicht ungeeignet darauf aufmerksam zu machen, dass
Götte und ich, als historische Juristen d. h. als solche,
welche sich auf historischem Wege bemüht haben , den Ur-
sprung-der Todesstrafe, die verschiedene Art und Weise,
und die Fälle, in welchen dieselbe nach dem Rechte und den
Gesezen der älteren und neueren Völker zur Anwendung
gebracht wurde, so wie ihre Wirkungen auf die öffentliche
Moralität, ihre Bedeutung für die practische Rechtswissen-
schaft, und ihr Verhältnis zu der Humanität der verschie-
denen Zeitalter zu erforschen — zu demselben Resultate —
d. h. zur Erklärung ihrer UnzAVeckmässigkeit und Unver-
träglichkeit mit den gesellschaftlichen Zuständen unseres
Jahrhunderts gelangt sind, während ein Philosoph von Fache
vom speculativen Standpuncte seiner Philosophie aus zu dem
entgegengesetzten Resultate — der Behauptung der Unent-
behrlichkeit der Todesstrafe gelangt ist. Die gegen mich
gerichtete Schrift des Hrn. Reidel zerfällt in zwei Abthei-
lungen 5 die erstere fkleinere, S. 1—28) enthält eine kurze
Entwickelung seiner eigenen Ansicht: die zweite ist eine
Travestie meiner Denkschrift, deren Worte mein Gegner
sich grösstentheils angeeignet hat. Durch Versetzungen der
Worte und Sätze, durch Einflechtung mancherlei mehr oder
minder plumper Ausfälle und Kraftausdriicke, wTeIche sonst
nur unter der am wenigsten philosophisch gebildeten Klasse des
Publikums in Gebrauch zu sein pflegen — (besonders hat der
Verf. viel mit dem Teufel und Teufeleien zu thun) — und durch
die Beimischung von mancherlei Wizeleien, die einem Mitar-
beiter an der Dorfzeitung alle Ehre machen würden — hat
XXXII. Jahrg. 9 Heft. 5ß
 
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