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Rechtswissenschaft.
Die Entstehung und der Inhalt der Notitia dignitatum ist
nach Hrn. B. (Abhandl. S. T4ff.) folgender:
„Wenigstens schon seit Augustus sind officielle Ver~
zeichnisse oder Tabellen über den Stand der Armee, über
die Staatsbehörden, über die Staatseinnahmen und Ausgaben,
und andere dergleichen auf die Regierung bezügliche Ge-
genstände in den kaiserlichen Bureaux aufbewahrt worden.
Seit Constantin M. standen die verschiedenen Bureaux unter
dnm Magister officiorum: ein jedes derselben hatte zum Vor-
stande einen Magister scrinii, die notitia dignitatum admini-
strationumque aber war dem Primicerius notariorura über-
wiesen.
Aus derartigen officiellen Verzeichnissen oder Tabellen
sind uns mehrere Auszüge erhalten, die von kaiserlichen Be-
amten oder Privatpersonen, welche sich Zugang zu den kai-
serlichen Bureaux zu verschaffen wussten, gemacht worden
sind. Unsere Notitia ist nun ein solcher Auszug aus einer
officiellen Tabelle über die Organisation der Civil- und Mili^
tärbehörden des römischen Reichs. Sie zerfällt in zwei Theile,
deren erster von den Behörden in partibus örientis, der zweite
von denen in partibus Üccidentis handelt. Sie ist wahr-
scheinlich in Konstantinopel, und zwar in den Jahren 400—
404 verfasst.
Der Inhalt eines jeden Theiles ist nun dieser:
Voran steht ein Verzeichniss dpr Behörden, von denen
im Folgenden gehandelt wird. Dann ist der Reihe nach von
den einzelnen Beamten die Rede, und zwar wird bei einem
jeden bemerkt :
1. was er für Insignia habe. Die insignia sind Bilder,
die theils durch darauf verzeichnete Siglen, theils durch
Randbemerkungen erklärt werden. Es pflegten nemlich die
Beamten bei ihrer Bestallung Codicille zu erhalten, in wel-
chen auf der ersten Seite die signa der Provinzen, Städte
oder Truppen, über welche der Beamte gesetzt war, die
Bücher mit den kaiserlichen Instructionen, die dem Beamten
gebührenden Ehrenzeichen und die Symbole seines Geschäfts-
kreises abgebildet waren. Diese nannte man in einem wei-
teren Sinne Insignia, und die Abbildungen derselben sind uns
in unserer Nptitia erhalten.
2. * ) Was „s u b ejus dis p o s i t i o n eu sey, d. h., wel-
’) Die unter Nr. *2, 3 und 4 erwähnten Tunkte hat Herr B. erst in den
Rechtswissenschaft.
Die Entstehung und der Inhalt der Notitia dignitatum ist
nach Hrn. B. (Abhandl. S. T4ff.) folgender:
„Wenigstens schon seit Augustus sind officielle Ver~
zeichnisse oder Tabellen über den Stand der Armee, über
die Staatsbehörden, über die Staatseinnahmen und Ausgaben,
und andere dergleichen auf die Regierung bezügliche Ge-
genstände in den kaiserlichen Bureaux aufbewahrt worden.
Seit Constantin M. standen die verschiedenen Bureaux unter
dnm Magister officiorum: ein jedes derselben hatte zum Vor-
stande einen Magister scrinii, die notitia dignitatum admini-
strationumque aber war dem Primicerius notariorura über-
wiesen.
Aus derartigen officiellen Verzeichnissen oder Tabellen
sind uns mehrere Auszüge erhalten, die von kaiserlichen Be-
amten oder Privatpersonen, welche sich Zugang zu den kai-
serlichen Bureaux zu verschaffen wussten, gemacht worden
sind. Unsere Notitia ist nun ein solcher Auszug aus einer
officiellen Tabelle über die Organisation der Civil- und Mili^
tärbehörden des römischen Reichs. Sie zerfällt in zwei Theile,
deren erster von den Behörden in partibus örientis, der zweite
von denen in partibus Üccidentis handelt. Sie ist wahr-
scheinlich in Konstantinopel, und zwar in den Jahren 400—
404 verfasst.
Der Inhalt eines jeden Theiles ist nun dieser:
Voran steht ein Verzeichniss dpr Behörden, von denen
im Folgenden gehandelt wird. Dann ist der Reihe nach von
den einzelnen Beamten die Rede, und zwar wird bei einem
jeden bemerkt :
1. was er für Insignia habe. Die insignia sind Bilder,
die theils durch darauf verzeichnete Siglen, theils durch
Randbemerkungen erklärt werden. Es pflegten nemlich die
Beamten bei ihrer Bestallung Codicille zu erhalten, in wel-
chen auf der ersten Seite die signa der Provinzen, Städte
oder Truppen, über welche der Beamte gesetzt war, die
Bücher mit den kaiserlichen Instructionen, die dem Beamten
gebührenden Ehrenzeichen und die Symbole seines Geschäfts-
kreises abgebildet waren. Diese nannte man in einem wei-
teren Sinne Insignia, und die Abbildungen derselben sind uns
in unserer Nptitia erhalten.
2. * ) Was „s u b ejus dis p o s i t i o n eu sey, d. h., wel-
’) Die unter Nr. *2, 3 und 4 erwähnten Tunkte hat Herr B. erst in den