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Nr. 35.

HEIDELBERGER

1854.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Historisches Jahrbuch.

(Schluss.)
Der politischen Geschichte stehl ein politisch-statisti-
scher Uebersichts-Kalender für das Jahr 1854 voran, welcher auch
nicht immer genau ist. So heisst es S. 19: „Schweiz, Bundes-
staat von 25 demokratischen Cantonen.“ Bisher hatte man jedoch
nur 22 Cantone. „Schuld: 778,000 Thlr.“ Von diesem abnor-
men Schmuck der Europäischen Staaten weiss die Eidgenossenschaft
bis jetzt nichts; dagegen mag sie hier und da an moralischer Schuld
leiden, von welcher ja kein Staat und Einzelwesen frei ist. S. 6
wird für Baden als Ministerpräsident Freiherr von Stengel auf-
geführt, was wohl auch nicht ganz in der Ordnung sein möchte.
Ein nekrologischer Kalender schliesst das nützliche und der
Fortsetzung harrende Jahrbuch für 1853. Möge der Nachläufer
sich eines reichern Thatenstoffs und einer gedrungenem Form
erfreuen!

Geschichte Kaiser Karts des Fünften von Ludwig Storch. 269. 8
Leipzig, bei Lorch, 1853.
Seit einiger Zeit haben sich die Quellen und Hülfsmittel für die
obige Titelrolle bedeutend vermehrt; über den Gang der Indischen
Enldeckungs- und Eroberungsfahrten ist mit Erfolg vielfach geforscht
und geschrieben, die Reformalionsgeschichte in Betreff Grossbritan-
niens, Teutschlands, der Schweiz, Frankreichs, Italiens, Spaniens
u. s. w. durch einzelne und zusammenhängende Werke von verschie-
denen Seilen her aufgehellt, endlich die Correspondenz eines Haupt-
fürsten, welcher bald die Gegensätze des Zeitalters auszugleichen,
bald zu bekämpfen trachtete, zu einem grossen Theil aus den Brüs-
seler und andern Archiven herausgegeben worden. Was daher alte
Spanische Historiker wie Sandoval und Sepulveda, auch jetzt
noch unentbehrlich, anbahnten, Robertson in den letzten Sechs-
zigern des abgelaufenen Jahrhunderts (1769) weiter fortführte und
vor einem Menschenalter Ranke von neuem in Angriff nahm und
als Episode seinen Fürsten und Völkern Süd-Europa’s einverleibte
(1827), das alles konnte und musste der heutige Biograph benutzen.
Aber davon ist auch nicht von ferne her die Rede; man erhält fast
nichts als einen anders abgetheilten und bisweilen durch Einschiebsel
scheinbar selbständig gestalteten Auszug Robertson’s, ohne dass
nach löblicher Plünderungsmanier und Notenschau der Name des
Wohlthäters erscheint. Schon ein Blick in das erste Kapitel lehrt
LXVII, Jahrg. 4, Doppelheft, 35
 
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