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Nr. 46. HEIDELBERGER 1854.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Saalschutz» Das Mosaische Recht.
(Schluss.)
Der letzte (sechste) Abschnitt des ersten Theiles umfasst das
„Völker- und Kriegs-Recht/4
Bei den allgemeinen Bestimmungen über Nicht-Israeliten hat S.
zwar mit Recht gellend gemacht, dass die Gesetze Mosis keines-
wegs den Character der Willkührlichkeit an sich tragen, wie solches
den übrigen Nationen des Allerlhums gemein ist und man kann es
ihm nicht verdenken, wenn er (S. 632 Anm. 817) etwas gereizt
die Israeliten späterer Zeit gegen Verdächtigungen und Uebertrei-
bungen in Schutz nimmt; aber ohne dass wir die vielen Ungerech-
tigkeiten und Quälereien vertheidigen wollen, denen die Juden in
der Zerstreuung früher ausgesetzt waren, müssen wir doch dagegen
Einsprache erheben, dass man nach der Behauptung des Verfassers
ihnen nicht nachweisen könne, „dass sie je, wo sie auch konnten,
Gleiches mit Gleichem vergolten, oder dass die von dem Gesetz-
geber so tief eingeprägte Liebe auch für die Andersgläubigen tücki-
scher Schadenfreude und boshafter Hinterlist je Raum gegeben
hätte.44 Man könnte zur Widerlegung des Gesagten nur auf Eisen-
menger’s „entdecktes Judenthum44 (Theil II, c. 2 — 5) verweisen,
woselbst viele das Gegentheil beweisende Stellen aus berühmten
rabbinischen Schriften mitgetheilt sind, die selbst S. nicht wird an-
fechten wollen. —
In der Stelle 5. Mos. 23, 4 erklärt S. um einem Widerspruch
mit 5. Mos. 2, 29 zu begegnen, „das Entgegenkommen mit Brod
und Wasser als symbolische Bezeichnung friedfertiger Gesinnung.44
Allein diese Sitte ist durchaus nicht nachweisbar (etwas ganz An-
deres ist das Entgegenkommen mit Brod und Salz) und nament-
lich spricht jene Stelle (5. Mos. 2, 29 vgl. mit v. 28) entschieden
dagegen. Der scheinbare Widerspruch wird sich lösen, wenn man
einmal darauf achtet, dass 5. Mos. 23 ausdrücklich bemerkt wird,
der Moabit er könig Balak habe den Wahrsager Bileam gedingt,
Israel zu verfluchen und dass 5. Mos. 2, 29 von den Ammoni-
tern gar keine Rede ist, sondern nur von den Moabitern, welchem
Umstande S. auch nicht die rechte Beziehung gibt. Die Sache kann
entweder so erklärt werden, dass die erste Hälfte des Verses (4)
„darum dass sie Euch nicht Brod und Wasser dargebracht auf dem
Wege, als Ihr auszoget aus Aegypten44, sich blos auf die Ammoniter
bezieht, wogegen 5. Mos. 2 nicht spricht, weil hier überhaupt ihrer
keine Erwähnung geschieht, und die zweite Hälfte: „und dass sie
wider Dich Bileam gedungen, — Dich zu verfluchen44, auf die Moa-
LXYII, Jahrg. 5. Doppelheft. 46
 
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