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Nr. 51. HEIDELBERGER 1854.
JAHRBOCHER DER LITERATUR.

Augusti Wilhelmi Zumptii Commenlalionum epigraphicarum üd
antiquilales romcnas pertinentium Volumen alterum. Berolini apud
Ferd. Duemmlerum. 1854. 278 pagg. 4.
Die allen römischen Inschriften richtig zu lesen, abzuschreiben,
zu sammeln, kritisch zu prüfen und zu sichten, das ist allerdings
eine nicht gering anzuschlagende wissenschaftliche Thätigkeit und
die Grundlage aller weitern epigraphischen Studien und ihrer Anwen-
dung: aber es ist doch immerhin nur der Anfang und das Mittel, nicht
die Vollendung und der Zweck. Diese letztem bestehen darin, dass
man von dem reichen Schatze der römischen Inschriften den rich-
tigen und möglichst umfassenden Gebrauch mache zur Erforschung
und Darstellung des römischen Lebens nach allen seinen verschie-
denen Beziehungen, für welche dieser umfangreiche und zuverlässige
Codex diplomaticus in Stein und Metall als Quelle dienen kann. Be-
kanntlich ist diese Frucht der epigraphischen Studien in Deutschland,
bei allem übrigen Aufschwünge der classischen Studien, längere
Zeit nicht gehörig zur Reife gekommen, und fängt erst jetzt an, sich
einer sorgsamem Pflege zu erfreuen. Unter den Gelehrten in Deutsch-
land, welche sich um diese bessere Pflege der römischen Epigraphik
verdient machen, und zwar in der besten und fruchtbarsten Weise,
nämlich durch Anwendung derselben zur Aufhellung und Darstellung
der römischen Geschichte und Alterthümer, nimmt Herr A. W.
Zumpt unstreitig einen der ersten Plätze ein. Äusser andern Ar-
beiten auf diesem Gebiete (De Lavinio et Laurentibus La-
vinatibus. Berolin. 1845. — De Augustalibus et Seviris
Augustalibus. Berolin. 1846. und andere Aufsätzen in Zeitschrif-
ten) hat er diese seine Verdienste besonders bewährt durch die
zwei Bände der vorliegenden Commentationes epigraphicae.
Von den drei Abhandlungen des Ersten Bandes dieses Werkes {Be-
rolin. 1850) hat die erste: Fastor um municipalium Campa-
norum Veranlassung zu einer wissenschaftlichen Controverse ge-
geben, welche für die epigraphischen Studien von fruchtbarem In-
teresse ist, und bei welcher der Verfasser seine Ansichten und
frühem Behauptungen mit glücklichem Erfolge begründet hat. Die
beiden andern Abhandlungen: De Quatuorviris municipalibus
und De coloniis militaribus Iibri quatuor enthalten einen
reichen Schatz sowohl von Berichtigungen und neuen Begründungen
der bisherigen Kenntnisse über die betreffenden Theile der römi-
schen Alterthümer, als auch insbesondere von neu gewonnenen
sichern wissenschaftlichen Ergebnissen und anregenden Untersuchun-
gen. Der vor Kurzem erschienene Zweite Theil der Commen-
LXVII, Jahrg. 6. Doppelheft 51
 
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