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d’Angelberg: Recueil des Traites de la Pologne.

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Recueil des Traites de la Pologne de 1762 ä 1862, par le Comte
d’Angelberg. Paris et Leipzig 1862. 8.
Dieser starke Band umfasst alle Staatsverträge, welche die
ehemals polnischen Provinzen betreffen, von der Zeit an, wo die
Republik Polen in Verfall zu geratlien anfing, bis auf dieses Jahr, mit-
hin den Zeitraum des letzten Jahrhunderts. Diese verdienstvolle
Arbeit hat den gelehrten polnischen Geschichtschreiber Leonard
Chodzko zum Verfasser, welcher unter Napoleon I. tapferer Offizier
war, dann sich in Paris durch seine Geschichte der Polnischen
Legion rühmlich bekannt machte, seitdem daselbst an der Bibliothek
der Sorbonne angestellt ist, und stets fortgefahren hat, sich auf dem
Felde der Geschichte auszuzeichnen, worüber wir uur auf seine
während des letzten Türkenkrieges herausgegebene illustrirte Ge-
schichte von Polen und von dex’ Türkei verweisen. Bei dem vor-
liegenden Werke hat Chodzko einen erdichteten Namen vorgezogen;
da Manche sofort Parteilichkeit eines Slavomanen vorausgesetzt
hätten, so wie bei den mühsamsten geschichtlichen Forschungen
unsers Landsmannes, des Professor Wuttke, sofort etwas Polenfeind-
liches erwartet wird, wenn es sich auch nur um geschichtliche
Thatsachen handelt. Chodzko hat den Namen eines französischen
Grafen gewählt, weil er sehr wohl weiss, dass an den Höfen und
in den maassgebenden Kreisen dies stets auch für die beste Em-
pfehlung gilt.
Die vorliegende Sammlung der Polen betreffenden Verträge
bietet ein warnendes Beispiel eines Staates, wo nur eine bevor-
zugte Kaste herrschte, der Adel Alles, der Bürger gar nichts, und
der Bauer weniger als Nichts war. Im Jahr 1762 war der sieben-
jährige Krieg beendet worden, in welchem die Russen bereits in
Polen haussten, wie im eigenen Lande; König August III. von
Sachsen starb 1763, und so konnte Catharina II. über die Polnische
Krone für Poniatowski verfügen, bis die Theilung von Polen her-
beigeführt wurde. Es fehlt daher seit dieser Zeit nicht an Ver-
trägen über die Provinzen, welche sonst zu dem ungetheilten Polen
gehörten. Merkwürdig ist dei- Wienei’ Vertrag über die getrenn-
ten Landestlieile Polens; darin wird versprochen, dass Flandesver-
träge die grösste Erleichterung des Verkehrs zwischen den jetzt
getrennten, sonst vereinten, polnischen Provinzen herstellen sollten.
Die in Folge dessen abgeschlossenen Handelsverträge fangen auch
mit einer solchen viel versprechenden Einleitung an, verschlossen
aber das Russische Königreich Polen gegen Gallicien, Polen und
die damalige Republik Krakau dergestalt, dass wenn ein Spazier-
gängei’ bei Ostrowo sich über die Gränze verirrte, er von Kosaken
aufgefangen, und nach dei’ Kreisstadt gebracht wurde. Wir haben
nur einen Vertrag vermisst, nämlich den wichtigen Gränzvertrag
vom 4. März 1835, durch welche die seit den Piasten vielfach
streitige Gränze zwischen Ober-Schlesien und Polen endlich fest-
 
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