Schaarschmidt: Johannes Saresberienais.
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bekannt sind dem Johannes Ovidius und Virgilius: die allegorische
Auslegung des letzteren Dichters, die wir gleichfalls schon in der
vorhergehenden Zeit antreffen, ist ihm eben so wenig fremd: das-
selbe gilt von Lucanus und Statius, wie von Persius und Juvena-
lis, die ebenfalls in der Karolingischen Zeit viel gelesen waren;
dergleichen Claudianus, Publius Syrus, Dionysius Cato, Terentius
u. A.; von Prosaikern Suetonius, Justinus und Eutropius, Sallu-
stius u. A., auch Cäsar, wie selbst Livius, wenn auch nur in der
dritten Decade, da beide Schriftsteller in der bemerkten vorausge-
gangenen Periode bekannt waren: was aber den in einer Stelle
von Johann genannten Corn. Tacitus betrifft, so glauben wir mit
dem Verfasser diess auf ein einem andern Schriftsteller abgeschrie-
beues Citat beziehen zu müssen, da eine Bekanntschaft mit Tacitus
und seinen Werken dieser Zeit abgeht, wenigstens aus derselben
bis jetzt kein bestimmtes Zeugniss für das Vorhandensein der Werke
dieses Schriftstellers und ihrer Lectiire ermittelt worden ist. Dass
Cicero’s Schriften, auch mit Einschluss der Reden, von welchen je-
doch in den Schriften des Johannes kaum eine sichere Spur anzu-
treffen ist (S. 93 und 87), dem Johannes bekannt waren, und
dass derselbe den Werth und die Bedeutung derselben in einer
Weise anerkannt hat, die mit den ähnlichen Aeusserungen eines
Hieronymus und Augustinus, so wie noch späterer christlicher
Zeugen übereinstimmt, zeigen die vom Verf. S. 91 und 92 ange-
führten Stellen: dass Seneca und Quintilian ihm gleichfalls bekannt
waren, kann bei der Verbreitung dieser Autoren, und der Lectiire
ihrer Schriften, namentlich einiger Schriften Seneca’s, und der Be-
ziehungen, in welche dieselben mit christlichen Lehren ge-
bracht worden waren, auch nicht befremden. Selbst Petronius,
aus dem er sogar das uns bekanntlich erst später bekannt gewor-
dene Gastmahl des Trimalchio anführt, so wie Appulejus muss ihm
näher bekannt gewesen sein; auffallend ist es aber und mit Recht
vom Verf. hervorgehoben, dass Johannes, wie nicht wenige von
ihm angeführte Stellen der Pandekten und des Codex wie der
Novellen zeigen, sogar in den Quellen des römischen Rechts be-
wandert war. Auch alle die andern Anführungen römischer Schrift-
steller, die der Verfasser nachgewiesen hat, führen uns durchaus
nicht auf eine Spur von dem Vorhandensein von Schriftstellern,
die wir jetzt nicht mehr besitzen: nur ein einziger Schriftsteller
kann eine Ausnahme davon machen: Nicomachus Flavius,
welchem desshalb der Verfasser auch eine nähere und eingehen-
dere Betrachtung gewidmet hat, aus der sich mit ziemlicher Sicher-
heit herausstellt, dass dieser Schriftsteller, aus dessen Buche De
vestigiis sive dogmate philosophorum mehrmals Stellen
angeführt werden, wohl kein anderer ist, als der aus den Satur-
nalien des Macrobius, wo er als Theilnehmer an der Unterredung
eingeführt ist, aus den Briefen des Symmachus und aus Inschriften
bekannte Gelehrte Virius Nicomachus Flavianus. Ueber
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bekannt sind dem Johannes Ovidius und Virgilius: die allegorische
Auslegung des letzteren Dichters, die wir gleichfalls schon in der
vorhergehenden Zeit antreffen, ist ihm eben so wenig fremd: das-
selbe gilt von Lucanus und Statius, wie von Persius und Juvena-
lis, die ebenfalls in der Karolingischen Zeit viel gelesen waren;
dergleichen Claudianus, Publius Syrus, Dionysius Cato, Terentius
u. A.; von Prosaikern Suetonius, Justinus und Eutropius, Sallu-
stius u. A., auch Cäsar, wie selbst Livius, wenn auch nur in der
dritten Decade, da beide Schriftsteller in der bemerkten vorausge-
gangenen Periode bekannt waren: was aber den in einer Stelle
von Johann genannten Corn. Tacitus betrifft, so glauben wir mit
dem Verfasser diess auf ein einem andern Schriftsteller abgeschrie-
beues Citat beziehen zu müssen, da eine Bekanntschaft mit Tacitus
und seinen Werken dieser Zeit abgeht, wenigstens aus derselben
bis jetzt kein bestimmtes Zeugniss für das Vorhandensein der Werke
dieses Schriftstellers und ihrer Lectiire ermittelt worden ist. Dass
Cicero’s Schriften, auch mit Einschluss der Reden, von welchen je-
doch in den Schriften des Johannes kaum eine sichere Spur anzu-
treffen ist (S. 93 und 87), dem Johannes bekannt waren, und
dass derselbe den Werth und die Bedeutung derselben in einer
Weise anerkannt hat, die mit den ähnlichen Aeusserungen eines
Hieronymus und Augustinus, so wie noch späterer christlicher
Zeugen übereinstimmt, zeigen die vom Verf. S. 91 und 92 ange-
führten Stellen: dass Seneca und Quintilian ihm gleichfalls bekannt
waren, kann bei der Verbreitung dieser Autoren, und der Lectiire
ihrer Schriften, namentlich einiger Schriften Seneca’s, und der Be-
ziehungen, in welche dieselben mit christlichen Lehren ge-
bracht worden waren, auch nicht befremden. Selbst Petronius,
aus dem er sogar das uns bekanntlich erst später bekannt gewor-
dene Gastmahl des Trimalchio anführt, so wie Appulejus muss ihm
näher bekannt gewesen sein; auffallend ist es aber und mit Recht
vom Verf. hervorgehoben, dass Johannes, wie nicht wenige von
ihm angeführte Stellen der Pandekten und des Codex wie der
Novellen zeigen, sogar in den Quellen des römischen Rechts be-
wandert war. Auch alle die andern Anführungen römischer Schrift-
steller, die der Verfasser nachgewiesen hat, führen uns durchaus
nicht auf eine Spur von dem Vorhandensein von Schriftstellern,
die wir jetzt nicht mehr besitzen: nur ein einziger Schriftsteller
kann eine Ausnahme davon machen: Nicomachus Flavius,
welchem desshalb der Verfasser auch eine nähere und eingehen-
dere Betrachtung gewidmet hat, aus der sich mit ziemlicher Sicher-
heit herausstellt, dass dieser Schriftsteller, aus dessen Buche De
vestigiis sive dogmate philosophorum mehrmals Stellen
angeführt werden, wohl kein anderer ist, als der aus den Satur-
nalien des Macrobius, wo er als Theilnehmer an der Unterredung
eingeführt ist, aus den Briefen des Symmachus und aus Inschriften
bekannte Gelehrte Virius Nicomachus Flavianus. Ueber