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Schriften z. Gesch. d. Hauses Hohenzollern v. Stillfried u. Schmid. 831
Bei Falk en st ein (S. 399) möchte Bef. bemerken, dass der An-
merkung 2 angeführte A igel wart v. Z. dem freiherrlichen Ge-
schlechte — bei Schramberg — aufzurechnen sei, in welchem die-
ser Name lange Zeit der herrschende war.
Bei der Geschichte der Herrschaft Wer en wag (S. 401) ist
zunächst zu berichtigen, dass dieselbe schon unter Jakob Ludwig
an Fürstenberg kam, sei es als Erbe seiner Gemahlin Eleonore von
Scliwendi, sei es als Belohnung seines Sieges bei Stadt Lohn
(6. Aug. 1623) und Entschädigung seiner Werbekosten im nieder-
deutschen Kriege. Erst durch Verzicht des Sohnes von Jakob
Ludwig, Graf Karl kam sie an die Heiligenberger Linie, wurde 1677,
als Fürst Anton Egon von Fürstenberg-Heiligenberg in kaiserliche
Ungnade fiel, sequestrirt, später zurückgegeben, nach seinem Tode
aber 1716 als erledigtes Lehen von Oesterreich eingezogen
und an die Freiherrn von Ulm übertragen. Sehr interessant ist
S. 403 die „Beschreibung des Schlosses Wer en wag“ nach
dem Urbar von 1631.
Bef. muss leider verzichten in dergleichen Einzelnheiten noch
weiter einzugehen und fügt nur noch bei, dass ein vollständi-
ges Orts-Register und eine Karte der Grafschaft und
Besitzungen des Hauses Hohenberg den Gebrauch des Werkes
sehr erleichtern und mit den genealogischen Tabellen eine
sehr dankenswcrthe Beigabe des Werkes bilden.
b. Wrir gehen nun noch zu dem Anhänge des bis jetzt be-
sprochenen Werkes über, dem Codex Diplomaticus, welchen
der Verfasser in 2 Bänden (zus. 952 S.) unter dem Titel „Mo-
numenta Hohenb er gica“ herausgegeben.
In Einzelnheiten dieses für die Geschichte Süddeutschlands
hochbedeutenden Werkes einzugehen, kann nicht im Zwecke unse-
rer Anzeige liegen. Wir müssen uns daher auf einige allgemeine
Andeutungen beschränken., die den Lesern dieser Blätter ein Bild
des Werthes dieser Arbeit geben mögen.
An der Zahl sind es 891 Urkunden; von diesen bis auf einen
kleinen Bruchthcil die meisten ungedruckt, bei der 2. Abtheilung
so ziemlich ausnahmslos alle. Was diese Menge des Stoffes für
die Geschichte Schwabens Werthvolles in sich birgt, möge, man
nur nach der Vergleichung der Urkunden und Regesten ermessen,
die von andern Häusern, z. B. Würtemberg, Baden, Heiligenberg
u. A. bekannt geworden sind.
Denn nicht nur die von Hohenbergern ausgestellten
Urkunden sind in den Text aufgenommen, sondern auch solche, in
denen sie nur als Zeugen vorkommen, sofern es nicht etwa bloss
Kaiserurkunden sind, die schon anderwärts bekannt gemacht waren,
sondern besondere Verhältnisse Schwabens berühren.
Der Verf. hat zur Vervollständigung dieses Stoffes allerwärts
an Staats- und Privatarchiven, in städtischen Registraturen und
Kirchenbüchern nachgeforscht, wie die lange Reihe von Männern
 
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