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KREIS MOSBACH.
gehörig. Durch Erwerbung von Boxberg und Schupf wurden die Rosenberg Herren
daselbst, nach deren Aussterben die Ganerben und die Grafen von Hatzfeld (zur
Hälfte) als mainzische Lehensträger. Landeshoheit Kurmainz (Amt Bischofsheim,
Amtsvogtei Schlipf) bis 1803. Von 1803 bis 1806 leiningisch.
Uiffingen, im über synodalis von Würzburg 1452 als Pfarrei des Kapitels
Mergentheim genannt (Collator das Neumünster zu Würzburg), später durch Albrecht von
Fig. 64. Uiffingen. Von einem Privathause.
Rosenberg lutherisch. Die alte Kirche 1669 und 1692 umfangreich renovirt, bis 1802
die Katholiken und 1818 die Protestanten sich eigene Gotteshäuser errichteten. (E.)
Wohnhaus Im Orte nichts Bemerkenswerthes, ausser einem jetzt ganz verwahrlosten Fach-
werkhause mit massivem Unterbau, seitlich etwas zurück von der Hauptstrasse gelegen.
Am Kellerthor die Jahreszahl 1757. Die Hausthür (r. S.) ist in reicher Weise mit
skulptirtem Gewände und Sturz ausgestattet und von einem Aufsatze bekrönt, dessen
Formgebung mit der des unteren Theiles gar nicht in Uebereinstimmung steht (s. Fig. 64).
Beide Stücke offenbar einem älteren Bau entnommen und hier zusammengesetzt.
KREIS MOSBACH.
gehörig. Durch Erwerbung von Boxberg und Schupf wurden die Rosenberg Herren
daselbst, nach deren Aussterben die Ganerben und die Grafen von Hatzfeld (zur
Hälfte) als mainzische Lehensträger. Landeshoheit Kurmainz (Amt Bischofsheim,
Amtsvogtei Schlipf) bis 1803. Von 1803 bis 1806 leiningisch.
Uiffingen, im über synodalis von Würzburg 1452 als Pfarrei des Kapitels
Mergentheim genannt (Collator das Neumünster zu Würzburg), später durch Albrecht von
Fig. 64. Uiffingen. Von einem Privathause.
Rosenberg lutherisch. Die alte Kirche 1669 und 1692 umfangreich renovirt, bis 1802
die Katholiken und 1818 die Protestanten sich eigene Gotteshäuser errichteten. (E.)
Wohnhaus Im Orte nichts Bemerkenswerthes, ausser einem jetzt ganz verwahrlosten Fach-
werkhause mit massivem Unterbau, seitlich etwas zurück von der Hauptstrasse gelegen.
Am Kellerthor die Jahreszahl 1757. Die Hausthür (r. S.) ist in reicher Weise mit
skulptirtem Gewände und Sturz ausgestattet und von einem Aufsatze bekrönt, dessen
Formgebung mit der des unteren Theiles gar nicht in Uebereinstimmung steht (s. Fig. 64).
Beide Stücke offenbar einem älteren Bau entnommen und hier zusammengesetzt.