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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 63.1912-1913

DOI Artikel:
Rauecker, B.: Die wirtschaftlichen Grundlagen des modernen Kunstgewerbes
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https://doi.org/10.11588/diglit.7141#0441

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Die wirtschaftlichen Grundlagen des modernen Aunstgewerdes.

Arischen fragen zu geben, sie dient dem besonderen Zweck, geschmack-
volle und sachlich brauchbare Entwürfe zu vermitteln, und will durch
gegenseitige Beeinflussung und zweckentsprechende Aufklärung das Zu-
sammenwirken von Aünstlern und Ausführenden fördern und dadurch
erzieherisch wirken, d. h. also die Fabrikanten sollen zu besseren: Ge-
schnrack herangeholt werden, die Aünstler aber sollen in ihrem Mangel
an Aenntnis in technischen Dingen Belehrung finden, zumal da, wo
das Material bei der kunstgewerblichen Produktion eine wesentliche
Rolle spielt.

Der ursprüng-
liche Gedanke der
bloßen Vermittlung
hat sich in der Praxis
wesentlich umgestal-
tet: Die Zahlungen
dürfen von den
Aünstlern nur von
der Zahlstelle ver-
langt, die Zahlun-
geir der Abnehmer
nur an sie geleistet
werden. hierbei
funktioniert die
Zahlstelle völlig als
Aäufer bezw. Ver-
käufer von Ent-
würfen.

Aber auch mit 774. Gußeiserner Kleiderbügel; nach Modell von

der Münchener Ver- Jak. ksofmann gegossen bei F. 5. Küster mau n ,
mittlungsstelle ist München.

775. Sxiegelreklame-Axparat;
Modell von Jakob ksofmann.
O/25 d. wirkt. Größe.)

776 u. 777. Modellskizzen zu gußeisernen Dfen;
von Jakob tsofmann. (Ungefähr V15 d. wirkt. Größe.)

nur ein Übelstand beseitigt: die Übervorteilung des
Aünstlers durch den Unternehmer. Die Aonkurrenz
innerhalb der Aünstlersch aft selbst besteht
fort. Lie unterliegt den gleichen Gesetzen, die sonst
der Verkehr bietet, wenn Angebot und Nachfrage sich
frei bestimmen können. Und sie unterliegt diesen
Gesetzen so lange, als die Aünstler sich nicht preis-
bestimmend zusammenschließen werden.

Zch komme nun zu den kunstgewerblichen
Zeichnern. — Will man diesen chtand einreihen in
die sozial ausgerichtete Gattung, der er zuzuteilen ist,
so mag er den jOrivatangestellten zugerechnet werden.
Das handwerkliche Aunstgewerbe kannte ihn nicht.
Denn wie der Meister in eigener jOerfon seinen Bchrank
erfand, so zeichnete er ihn auch, so führte er ihn
selbst aus. Die Arbeitsteilung erst zerriß diese
Arbeitsvereinigung, verlegte den Entwurf in die
Lfand des Aünstlers, teilte die werkliche Ausführung
den: Arbeiter zu und ließ den Zeichner in der Mitte.

Da stand er nun und war nicht Asch, nicht
Fleisch. Die Arbeiter mochten ihn nicht zu den

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