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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 20.1909

DOI Artikel:
Hellwag, Fritz: Der III. Kongress deutscher Kunstgewerbetreibender in Berlin: Einberufen vom Fachverband für die wirtschaftlichen Interessen des Kunstgewerbes, e.V. am 21. und 22. Juni 1909
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https://doi.org/10.11588/diglit.4598#0204

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III. KONGRESS DEUTSCHER KUNSTGEWERBETREIBENDER IN BERLIN

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zurückzahlen. Die Bedingungen der Gemeinden dürfen
nicht schlechter sein als die Staatsbedingungen. Ausge-
schlossen von der Übernahme 'städtischer Arbeiten soll
sein, wer die zwischen den Arbeitgebern und Arbeit-
nehmern vereinbarten Tarifbedingungen nicht erfüllt und
für sich als bindend anerkennt. °

d Im allgemeinen wurde anerkannt, daß die Submissions-
bedingungen an sich gar nicht so sehr schlecht seien;
z. B. bestände in ihnen keine bindende Vorschrift, daß der
Mindestfordernde den Auftrag erhalten müsse. Die Be-
werber sind durch ihre Unterbietungen meist selbst schuld
an dem Rückgang der Preise und an der durch sie not-
wendig werdenden schlechten Qualität der Lieferungen.

Offerte nur dann reflektiert werde, wenn dem Einforderer
keine Kosten entständen. Hieraus entspringt für den Be-
werber eine Quelle von Schaden. Der Vorstand wird daher
beauftragt, dahin zu wirken, daß gesetzlich verboten werde,
eine derartige Klausel in die Einladung zu Offerten einzu-
setzen; gleichzeitig wird der Vorstand gebeten, Normen für
die Vergnügung von Offerten auszuarbeiten. o

o Aus den zweitägigen Verhandlungen des Kongresses
tritt wiederum mit aller Deutlichkeit die Tatsache hervor,
daß nur dann ein Nutzen aus den gemeinsamen Beratungen
sich ergeben kann, wenn positive Vorschläge gemacht und
einem klaren Ziele zugeführt werden; daß aber anderer-
seits nur Mißverständnisse und ärgerliche Differenzen ent-

Entwurf von Hans Bernoulll-Berlin! Ausführung der Posamenten durch Alfred Alschner*Berlln, Ausführung der Kurbelstickerei: Fräulein
(i. Steußloff-Scnöneberj, Ausführung des Aufbaues durch A. Rolilcr jun.-Schöneberg

Muli Mild

Auf Antrag des Obermeisters Rahardt wurde eine Reso-
lution angenommen, die wünscht: d
a Zur Prüfung und Richtigstellung der Voranschläge sind
Sachverständige heranzuziehen. Offerten, die sich um w Prozent
unter den von den Sachverständigen festgelegten und von
den Behörden geheimzuhaltenden Voranschlägen bewegen,
sind auszuschließen. Als Sachverständige sind der Reihe
nach die tüchtigsten Meister heranzuziehen. Der Sachver-
ständige darf sich in den Fällen, in denen er den Voran-
schlag prüft, nicht an der Ausschreibung beteiligen. o
n Herr /w/v>te/--Düsseldorf referierte über die Honorierung
von Offerten und Entwürfen bei Nichterteilung des Auftrages
und Anstreben eines gesetzlichen Schutzes hierfür. Man
nahm hierfür folgende Resolution an: o
a Es verstößt gegen die gute Sitte, bei Einforderung von
Offerten die Bedingungen vorauszuschicken, daß auf die
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stehen, wenn der Boden nüchterner Beratungen verlassen
und das schwankende Feld der Kunstpolitik betreten wird.
In unserer Zeit, die sich mit so vielen weidenden Pro-
blemen befaßt, wirkt jedes nicht sorgfältig geprüfte Wort
wie ein Funke auf einem Pulverfaß. Es ist gewiß leichter,
den Staat und die Presse für die bestehenden Zustände
verantwortlich zu machen, als den Fehler auch einmal bei
sich selbst zu suchen und an die Möglichkeit einer Ver-
ständigung und einer gemeinsamen Arbeit ernsthaft zu
denken. Solange aber die weniger urteilsfähige Menge
mit Schlagworten und unermüdliche Aufzählung der auf der
Gegenseite etwa begangenen Fehler und Irrtümer künstlich
in Aufregung gehalten wird, solange werden wir nicht zu
gemeinsamer Arbeit fortschreiten können. □

o Die objektive Presse (sie ist gewiß in der Mehrzahl)
ist sich ihrer Pflicht, nach Überwindung der ersten Un-

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