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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 25.1982

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Nr.1
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Nickel, Rainer: Ist Latein keine Fremdsprache?
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Schmidt, Hans-Werner: Griechisch in der Bundesrepublik
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https://doi.org/10.11588/diglit.33081#0012

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zu orientieren hat (Literaturüberblick in: Frings-Keulen-Nickel: Lexikon zum
Lateinunterricht, Freiburg 1981, s. v. Beratung).
Wenn man also dem Lateinischen die Qualität einer Fremdsprache wirklich
abspricht, um das Französische konkurrenzlos als zweite Fremdsprache zu in-
stallieren, dann nimmt man dem Fremdsprachenunterricht an der Schule insge-
samt eine ganz wesentliche pädagogische Qualität. Die didaktisch-methodische
Verarmung und Vereinseitigung des Fremdsprachenunterrichts, die sich aus
einer Eliminierung der alten Sprachen zwangsläufig ergäbe, dürfte im Vergleich
zu diesem pädagogischen Verlust das kleinere Übel sein.
Die alten Sprachen sind und bleiben trotz aller didaktisch beschreibbaren Be-
sonderheit und Eigenständigkeit Fremdsprachen im Rahmen des schulischen
Fremdsprachenangebots, das vor allem unter pädagogischen Gesichtspunkten
und d. h. vom Kinde her entworfen ist. Latein ist als zweite Fremdsprache eine
pädagogisch unerläßliche Alternative zu Französisch.
Rainer Nickel

Griechisch in der Bundesrepublik
Die Vertreterversammlung in Fulda hat mir im Januar 1981 den Auftrag erteilt,
eine Übersicht über das Stundenvolumen des Faches Griechisch und das Grae-
cum in der Bundesrepublik zu erstellen.
Die Ergebnisse, die ich hier vorlege, spiegeln den Stand zu Beginn des Schul-
jahres 1981/82 wider. Man wird sie sicherlich in jedem Bundesland verschieden
beurteilen; unabhängig von den persönlichen Vorstellungen, die der Einzelne
hat, wird man sie aber an der KMK-Forderung vom 26. Oktober 1979 zu der
Feststellung von Griechischkenntnissen messen müssen:
,Unter „Griechischkenntnissen“* wird die Fähigkeit verstanden, griechische
Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer
Plato-Stellen ggf. mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs in Inhalt, Aufbau
und Aussage zu erfassen und dieses Verständnis durch eine sachlich richtige
und treffende Übersetzung ins Deutsche nachzuweisen. Hierzu werden Sicher-
heit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein
ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich
der griechischen Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Der Nachweis der „Griechischkenntnisse“ wird durch erfolgreiche Teilnahme
an einem aufsteigenden Pflichtunterricht erbracht, in dem die (oben) bestimm-
ten Anforderungen im Rahmen der Lehrpläne im Unterrichterfiillt worden sind.
Eine erfolgreiche Teilnahme ist nachgewiesen, wenn in dem für den Nachweis
der „Griechischkenntnisse“ maßgeblichen Zeugnis mindestens die Note „aus-
reichend“ (5 Punkte) erreicht worden ist.

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Den Ländern ist es freigestellt, statt „Griechischkenntnisse“ auch weiterhin den Begriff
„Graecum“ zu verwenden.
 
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