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Zeitschrift für christliche Kunst — 33.1920

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Beiträge zur rheinischen Kunstgeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.4307#0031

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22 ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST. Nr. 1/2

Widerspruch zu dem Namen Felix- und Adauctus-Schrein vor, allein er hebt sich
bei Lesung der Inschriften: auf der einen Seite des Satteldaches war das Mar-
tyrium der Thebäischen Legion dargestellt, auf der andern das Leben der Heiligen
Felix und Adauctus, die mit der Thebäischen Legion und den elftausend Jung-
frauen nichts zu tun hatten. Der Schrein war also ein Sammelsarkophag. Die
Urkunde, deren Aussteller nicht sich nennt, trägt das Siegel des Kanonikers Gott-
fried von Binsfeld. Das Siegelbild schien einen fruchttragenden Baum darstellen
zu sollen, an dem aus dem unteren Siegelrand eine menschliche Figur empor-
klettert. Die Umschrift lautet: „Sigill(um) Godefridi de Bin...elt." Auch ohne
alle weitere Zeugnisse würde man in ihm den Veranlasser des Schreines sehen
müssen.

Die Inschriften erwähnen zweimal den Namen Gottfrieds. An der einen Stirn-
seite stand in der Mitte das Bild der Mutter Gottes, zu ihren Häupten lief die Um-
schrift herum: Praesens ex auro Godefridi fulget imago. Er war also sicher zum
mindesten der Stifter dieses Bildes. Am Sockel aber stand die sich sehr ver-
schlungener Wortstellung bedienenden Verse, die weder auf Betonung noch
Quantität genau Rücksicht nehmen:

0 sancti, capsa praesens quorum tenet ossa,
Vestra Deum pietas oret, quod fine beato
Claudere posse dies dare dignetur Godefndo,
Qui propter vestrum capsae1 fuit author honorem.

Aus diesen Versen folgt, daß Gottfried der Veranlasser des ganzen Schreines
war.

Für die Bestimmung der Zeit der Herstellung kommen noch zwei Zeitangaben
in Frage, von denen die ältere bisher nicht gewertet wurde. Sie lautet:

Anno milleno bis centeno duo deno
Est Engelberti mandato praesulis istae
Agnppmae tui capsae benedictio facta2.

Der Schrein wurde also im Jahre 1220 schon eingeweiht. Er muß — entgegen der
Annahme von Ewald —damals schon fertig gewesen sein. Dagegen spricht freilich
die weitere Inschrift::

Post annos quinque viginti ducentos

Hanc capsam praesul benedixit Karroliensis.

Für diese zweite Weihe gibt es eine Erklärung. Nach einer Urkunde des Erz-
bischofs hat er den Abt von Pantaleon beauftragt, in der Apostelnkirche nach Auf-
forderung durch die Stiftsherren, die Häupter der hl. Felix und Adauctus von
dem Altar, in dem sie jetzt geborgen sind, wenn möglich ohne Verletzung der-
selben, in den dazu angefertigten Schrein zu übertragen3.

Dauernd haben die Köpfe nicht in dem Schreine ihren Platz behalten, vielmehr
wurden nach Gelenius zwei wertvolle Rehquiare, und zwar, wie wir zeigen werden,

1 Der Druck gibt fehlerhaft: caprae.

2 Der Abdruck weicht von der Vorlage mehrfach ab. Diese selbst hat istae statt istius,
was nicht in den Vers paßt, und ebenso ist ein Sprachschnitzer Agrippinae tui.
 
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