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Zeitschrift für christliche Kunst — 33.1920

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Baumeister, Wilhelm: Dechant Wischius und seine Stiftungen in St. Georg zu Köln
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https://doi.org/10.11588/diglit.4307#0109

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98

ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST. Nr. 7

offenbar nicht von der gleichen Hand verfertigt. Läßt schon Jder bild-
hauerische Schmuck des ersteren auf einen nur mittelmäßigen Künstler
schließen18, so ist dies noch mehr der Fall bei den figürlichen Teilen des
Sakramentshauses. Auch der architektonische Aufbau läßt zu wünschen
übrig, und vor allem ist der untere Abschluß des Schrankes wenig befrie-
digend. Allerdings scheint es nicht unmöglich, daß hier Teile verloren ge-
gangen sind, worauf Löcher an der Unterseite des Sockels hindeuten, die
wohl für Zapfen bestimmt waren, mit denen kleinere, heute nicht mehr vor-
handene Architekturteile befestigt waren. Auch das starke Zurücktreten der
beiden Konsolen, die seitlich des Mittelpfeilers den Bau tragen, dürfte darin
seine Erklärung finden. Auf diesen Konsolen sind wappentragende Engel
angebracht; der rechte Schild enthält 3 (2:1) Sterne, ein Wappen, das
noch der näheren Deutung bedarf. Die Kölner Familie vanme Dauwe, die
drei Sterne im Wappen führte, kommt wohl nicht in Betracht, da sich Be-
ziehungen derselben zum Stift St. Georg nicht nachweisen lassen. Auch
die Vermutung, daß der Nachfolger des Wischius im Dechantenamt sich an
der Stiftung beteiligt haben könnte, dürfte ausscheiden, da dieser — Konrad
Orth von Hagen - eine Muschel im Wappen führt.

Muß also die Frage nach der Person des einen Stifters vorläufig offen
bleiben, so ergibt sich aus dem auf der linken Konsole angebrachten Wappen-
schild, der wieder den doppelten Adlerflug enthält, daß der Dechant Wi-
schius an der Stiftung des Sakramentshauses beteiligt gewesen ist. Damit
wird die in den ,Kunstdenkmälern'19 gemachte Angabe hinfällig, nach der
der Kölner Erzbischof Adolf von Schauenburg der Stifter des Tabernakel-
gehäuses gewesen sei. Die auf dem Sockel angebrachte Inschrift:

Extruxit capsam, qua mana reconderet, ohm
Judaice gentis legifer ille pius.
Hunc (!) tibi, non mane sacravit, Christe, kibooton
Divina celebris presul Adolphus ope.

besagt offenbar nur, daß Erzbischof Adolf das Sakramentshäuschen geweiht
hat (sacravit), nicht aber, daß er es in die Kirche gestiftet hat. Für eine
solche Schenkung kann auch das über dem rechten Pfeiler des Tabernakel-
schranks angebrachte Schauenburgische Wappen-" keinen zwingenden Grund
abgeben, es muß vielmehr ebenso wie das über dem linken Pfeiler sicht-
bare Wappen des Erzstifts lediglich als Dekoration angesehen werden, zumal
nähere Beziehungen Adolfs zum Stift St. Georg nicht nachweisbar sind.
Jedenfalls aber beweist das Wappen des Wischius an der Konsole, daß
dieser an der Stiftung des Sakramentshäuschens beteiligt war, obschon es
erst eine Reihe von Jahren nach seinem Tode entstanden ist, wie aus der
Inschrift: Anno dni. 1556 auf der Unterseite des Türsturzes hervorgeht.

Die beiden an den Konsolen des Sakramentshäuschens vorkommenden
Wappen kehren auch in den Schlußsteinen der nördlichen Vorhalle wieder.

18 Vergl. Abbildung ebendaselbst S. 358. — Details bei G. Heuser: Kölns Renaissance-
Denkmäler, Abt. 22, Nr. 88.

19 Kunstdenkmäler der Stadt Köln, Bd. I, Abt. IV, S. 360.

20 Ein sogenanntes Nesselblatt.
 
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