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Zeitschrift für christliche Kunst — 33.1920

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Witte, Fritz: Diktatur oder legale Gewalt?
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https://doi.org/10.11588/diglit.4307#0156

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Nr. 11/12 ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST. J43

Institut zu zahlen haben, von Preisdrückerei, so daß die Künstler, die in Verbin-
dung mit dem Institut arbeiten, „bitter darüber klagen", daß die Preise, für die
sie arbeiten müssen, zu niedrig seien. Der betreffende Goldschmied, dem diese
Worte in den Mund gelegt werden, gibt in derselben Zeitschrift unter Berufung
auf das Preßgesetz die Erklärung ab, daß diese seine vermeintliche Äußerung
auf Unwahrheit beruhe und daß er gern bereit sei, für die vom Institut festgesetzten
Preise die Arbeiten auch heute noch auszuführen. Das Institut kann sich aller-
dings nicht zu der in einer Eingabe der Goldschmiede an den Herrn Erzbischof
von Köln ausgesprochenen Ansicht bekennen, daß ein Preisunterschied von 5000
(geschrieben fünftausend) Mark bei Herstellung einer Monstranz, für die an
Arbeitslohn bei Lieferung des Matenales 30 000 Mark gefordert wurden, „keine
Rolle spiele". 5000 Mark scheinen der Institutsleitung denn doch immer noch
eine nennenswerte Summe, denn dafür lassen sich auch heute noch ein reicher,
silberner Kelch, getriebene Tabernakeltüren, Kriegergedächtnistafeln aus Bronze
und dergleichen herstellen! Darüber, glaube ich, hätten die Goldschmiede in der
Öffentlichkeit besser geschwiegen, denn die Geistlichkeit rechnet sehr wohl noch
mit einer solchen Summe, muß damit rechnen. Wie wäre es anders möglich,
daß mir ein sehr kunstverständiger Pfarrer versicherte, durch die vom Institut
gerade für Goldschmiedearbeiten angesetzten Preise hätte er erstmals den Mut
wieder bekommen, aufzuatmen und die Möglichkeit einer Neubeschaffung wieder
ernsthaft ins Auge zu fassen.

Ist eine solche Preiskontrolle —so wollen wir es einmal nennen —denn gleich-
bedeutend mit Preisdrückerei? Niemand hat mehr darauf hingearbeitet seit
Jahren, daß gute Kunst auch gut bezahlt werde, als der Herausgeber
dieser Zeitschrift, und er wird es stets weiter tun; er weiß auch, wie sehr des
öfteren durch Unternehmer und minderwertige Handlanger die Preise bei den
Geistlichen gedrückt werden; aber 5000 Mark spielen bei ihm immer noch eine
Rolle, und er ist den Kirchen gegenüber so gut verpflichtet wie den Künstlern.
Und die vermeintlichen 20 Prozent Aufschlag, welche das Institut beansprucht?
Wer diese Erzählung in die Welt gesetzt hat, wird natürlich nicht gesagt, aber
behauptet wird doch. Im gewöhnlichen Leben stellt man solche Behauptungen
nie auf, wenn man keine Beweise hat; den beschwerdeführenden Goldschmieden
scheint es darauf nicht anzukommen. Daß sie in dem Artikel ihres Fachorgans
mit der Wahrheit Spalte um Spalte in Konflikt kommen, scheint sie weiter nicht
zu beirren; anderswo kommt man mit dem Preßgesetz, und wir werden ebenfalls
von ihm Gebrauch machen müssen, wenn in der Zeitschrift ein Widerruf nicht
erfolgt. Um Klarheit zu schaffen, sei hier ausdrücklich festgestellt, daß ein Preis-
aufschlag von 20 Prozent nie erhoben wurde und wird, daß das Institut einzig die
Auslagen für Reisen, Entwürfe usw. wieder einzubringen suchen muß, daß
diese Aufschläge aber nie eine Höhe von 10 Prozent überschritten, in kaum einem
Falle erreicht haben.

Ich darf wohl bitten, diese Tatsache ad notam nehmen zu wollen, bis der Be-
weis des Gegenteiles erbracht ist. Wieviel aber sparen erstens die Geistlichen
dabei, zweitens die Goldschmiede bzw. alle anderen Künstler. Mehr als einer
hat der Leitung des Institutes versichert, daß die Vorarbeiten der Einrichtung
ihm viel, sehr viel Arbeit und noch mehr Auslagen ersparten. Auch Goldschmiede
gibt es', die heute das halbe Jahr unterwegs sind, um über ihre Arbeiten zu ver-
 
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