tor in der Endstufe 4050 IVI. und ein Ausgrabungstechniker
1755 M. verdienten30), so erreichte der Ausgrabungsetat
nicht einmal die Höhe von zwei Jahresgehältern eines Kon-
servators.
Nach dem ersten Weltkrieg gingen die Grabungsmittel ste-
tig zurück und betrugen im Etatsjahr 1928/29 nur noch 5400
IVI. Eine weitere Kürzung um 10% stand bevor31), aber es
kam noch schlimmer. Friedrich Wagner beklagte 1934 den
unhaltbaren Zustand, daß in den letzten Jahren überhaupt
keine Haushaltsmittel mehr zugewiesen worden seien und
das Amt deshalb von sich aus keine Ausgrabungen unter-
nehmen, sondern nur noch Techniker zu fremdfinanzierten
Untersuchungen delegieren könne32).
Erst Karl Heinz Wagner, der Ende 1937 als Nachfolger von
Paul Reinecke ins Amt eintrat, ist es gelungen, die Situa-
tion zu verbessern. Fortan standen wieder Gelder für Aus-
grabungen zur Verfügung, allerdings nur in dem seit 1908
gewohnten Rahmen. Nimmt man an, daß die erhaltenen
Mittelbewilligungsbescheide die Etatansätze der „Position
zur Erforschung der Urgeschichte in Bayern" voll aus-
schöpften, so sind von 1938 bis 1948, d. h. bis zur Wäh-
rungsreform am 20. 6.1948 folgende Reichsmarkbeträge zur
Bewirtschaftung freigegeben worden:
1938:
5.660,—
1944:
10.000,—
1939:
9.050,—
1945:
5.000,—
1940:
5.200,—
1946:
10.000,—
1941:
10.000,—
1947:
15.000,—
1942:
8.000,—
1948:
16.000,—
1943:
8.000,—
Was diese Gelder wert waren, zeigt sich wiederum im Ver-
gleich mit den damaligen Jahresbezügen eines wissen-
schaftlichen Referenten, die sich 1939 in der Anfangsstufe
einschließlich eines Wohngeldzuschusses auf 5808 RM,
1947 auf 4836 RM beliefen.
Stellt man den von 1938 bis 1948 ausgewiesenen Haus-
haltsmitteln die zwischen 1948 und heute zugeteilten ge-
genüber, so werden die Anstrengungen sichtbar, die der
Staat nach der Umstellung der Währung auf Deutsche
Mark für den Ausbau der Bodendenkmalpflege unternahm:
1948:
13.380,—
1966:
126.000,—
1949:
11.000,—
1967:
135.000,—
1950:
25.000,—
1968:
135.000,—
1951:
25.500,—
1969:
144.000,—
1952:
25.500,—
1970:
158.000,—
1953:
25.500,—
1971:
297.200,—
1954:
23.940,—
1972:
347.200,—
1955:
25.200,—
1973:
397.200,—
1956:
30.000,—
1974:
397.200,—
1957:
30.000,—
1975:
496.000,—
1958:
27.000,—
1976:
546.000,—
1959:
27.000,—
1977:
546.000,—
1960:
30.000,—
1978:
546.000,—
1961:
40.000,—
1979:
990.000,—
1962:
80.000,—
1980:
612.500,—
1963:
100.000,—
1981:
1.950.000,—
1964:
120.000,—
1982:
2.440.000,—
1965:
117.000,—
1983:
1.940.000,—
schutzgesetz geschaffene Entschädigungsfonds herange-
zogen werden.
Die Leistungen, die der Staat nach dem Ende des zweiten
Weltkrieges auf dem Gebiete der archäologischen Kultur-
pflege erbracht hat und noch erbringt, sind also beachtlich.
Ins richtige Licht werden sie aber erst gesetzt, wenn man
berücksichtigt, daß die Personalaufwendungen im Jahre
1908 für die Inhaber von drei Planstellen nicht einmal
10.000,— M. betrugen, während heute rund 50 Planstellen
den Staatshaushalt jährlich mit etwas mehr als 2 Millionen
DM belasten.
Seit es in Bayern eine staatliche Bodendenkmalpflege gibt,
hat sie die finanzielle Unterstützung Dritter in Anspruch
nehmen müssen. Früher waren die Historischen Vereine in
dieser Hinsicht die wichtigsten Partner, heute sind es die
Gemeinden, Landkreise, kreisfreien Städte und Bezirksre-
gierungen, die helfend unter die Arme greifen. Auf durch-
schnittlich 0,3-0,4 Millionen DM beliefen sich in letzter Zeit
die Barzuwendungen von dieser Seite. Nicht eingerechnet
ist dabei die unentgeltlich übernommene Verwaltungsar-
beit für die Berechnung von Löhnen und deren Auszahlung
an die auf Ausgrabungen beschäftigten örtlichen Kräfte.
Als nachgerade unersetzlich hat sich die Unterstützung er-
wiesen, welche die Bundesanstalt für Arbeit seit fast 10
Jahren in Form der vollständigen oder überwiegenden
Übernahme der Lohnkosten für Arbeitslose gewährt, die
auf Ausgrabungen des Amtes eingesetzt werden. Sollte die-
se Quelle etwa im Zuge einer sich erholenden Wirtschafts-
konjunktur einmal versiegen, käme dies dem Zusammen-
bruch jeder geregelten bodendenkmalpflegerischen Arbeit
gleich. Welchen Umfang die Leistungen der Bundesanstalt
für Arbeit in den letzten Jahren angenommen halben, bele-
gen die folgenden Zahlen: 1980 und 1981 waren es zwi-
schen 5 und 6 Millionen DM, 1982 immerhin noch 3,5 Millio-
nen DM. Aufgrund rapide gestiegener Arbeitslosenzahlen
und regional erleichterter Förderungsbedingungen dürfte
heuer zumindest das Vorjahresniveau erreicht werden.
Aus dem Vorangehenden ergibt sich, daß die Bodendenk-
malpflege mindestens 7-8 Millionen DM pro Jahr benötigt,
um den Vollzug des Bayer. Denkmalschutzgesetzes in einer
vertretbaren Form gewährleisten zu können.
Im erörterten Zusammenhang sei noch auf einen Umstand
hingewiesen, der bei der Beurteilung der Haushaltssitua-
tion in der Regel gar nicht berücksichtigt wird: Nahezu die
Hälfte der etatmäßigen Mittel fließt nicht direkt in das Aus-
grabungswesen, sondern muß zur Bestreitung der Sach-
ausgaben, für die Erfüllung zeitlich befristeter Anstellungs-
verträge, für den Unterhalt der Luftbildarchäologie sowie
für den Druck der Abteilungspublikationen reserviert
werden35).
Der personelle und
institutionelle Ausbau
Für die Pflege und Erforschung der Urgeschichte Bayerns
sind, wie schon erwähnt, zwei Wissenschaftlerstellen und
ventarisation durchzusetzen33), die von 9.500,— DM auf ge-
genwärtig 282.000,— DM stieg34). Außerdem kann in beson-
deren Fällen seit 1973 auch der durch das Bayer. Denkmal-
1954 gelang es Werner Krämer, eine Etatposition für die In¬ eine Technikerstelle geschaffen worden, die den admini-
strativen Überbau einer von Laien getragenen und mitver-
antwortlich gestalteten Bodendenkmalpflege bilden soll-
ten. Durch die 1908 in Würzburg geschaffene Expositur
13
1755 M. verdienten30), so erreichte der Ausgrabungsetat
nicht einmal die Höhe von zwei Jahresgehältern eines Kon-
servators.
Nach dem ersten Weltkrieg gingen die Grabungsmittel ste-
tig zurück und betrugen im Etatsjahr 1928/29 nur noch 5400
IVI. Eine weitere Kürzung um 10% stand bevor31), aber es
kam noch schlimmer. Friedrich Wagner beklagte 1934 den
unhaltbaren Zustand, daß in den letzten Jahren überhaupt
keine Haushaltsmittel mehr zugewiesen worden seien und
das Amt deshalb von sich aus keine Ausgrabungen unter-
nehmen, sondern nur noch Techniker zu fremdfinanzierten
Untersuchungen delegieren könne32).
Erst Karl Heinz Wagner, der Ende 1937 als Nachfolger von
Paul Reinecke ins Amt eintrat, ist es gelungen, die Situa-
tion zu verbessern. Fortan standen wieder Gelder für Aus-
grabungen zur Verfügung, allerdings nur in dem seit 1908
gewohnten Rahmen. Nimmt man an, daß die erhaltenen
Mittelbewilligungsbescheide die Etatansätze der „Position
zur Erforschung der Urgeschichte in Bayern" voll aus-
schöpften, so sind von 1938 bis 1948, d. h. bis zur Wäh-
rungsreform am 20. 6.1948 folgende Reichsmarkbeträge zur
Bewirtschaftung freigegeben worden:
1938:
5.660,—
1944:
10.000,—
1939:
9.050,—
1945:
5.000,—
1940:
5.200,—
1946:
10.000,—
1941:
10.000,—
1947:
15.000,—
1942:
8.000,—
1948:
16.000,—
1943:
8.000,—
Was diese Gelder wert waren, zeigt sich wiederum im Ver-
gleich mit den damaligen Jahresbezügen eines wissen-
schaftlichen Referenten, die sich 1939 in der Anfangsstufe
einschließlich eines Wohngeldzuschusses auf 5808 RM,
1947 auf 4836 RM beliefen.
Stellt man den von 1938 bis 1948 ausgewiesenen Haus-
haltsmitteln die zwischen 1948 und heute zugeteilten ge-
genüber, so werden die Anstrengungen sichtbar, die der
Staat nach der Umstellung der Währung auf Deutsche
Mark für den Ausbau der Bodendenkmalpflege unternahm:
1948:
13.380,—
1966:
126.000,—
1949:
11.000,—
1967:
135.000,—
1950:
25.000,—
1968:
135.000,—
1951:
25.500,—
1969:
144.000,—
1952:
25.500,—
1970:
158.000,—
1953:
25.500,—
1971:
297.200,—
1954:
23.940,—
1972:
347.200,—
1955:
25.200,—
1973:
397.200,—
1956:
30.000,—
1974:
397.200,—
1957:
30.000,—
1975:
496.000,—
1958:
27.000,—
1976:
546.000,—
1959:
27.000,—
1977:
546.000,—
1960:
30.000,—
1978:
546.000,—
1961:
40.000,—
1979:
990.000,—
1962:
80.000,—
1980:
612.500,—
1963:
100.000,—
1981:
1.950.000,—
1964:
120.000,—
1982:
2.440.000,—
1965:
117.000,—
1983:
1.940.000,—
schutzgesetz geschaffene Entschädigungsfonds herange-
zogen werden.
Die Leistungen, die der Staat nach dem Ende des zweiten
Weltkrieges auf dem Gebiete der archäologischen Kultur-
pflege erbracht hat und noch erbringt, sind also beachtlich.
Ins richtige Licht werden sie aber erst gesetzt, wenn man
berücksichtigt, daß die Personalaufwendungen im Jahre
1908 für die Inhaber von drei Planstellen nicht einmal
10.000,— M. betrugen, während heute rund 50 Planstellen
den Staatshaushalt jährlich mit etwas mehr als 2 Millionen
DM belasten.
Seit es in Bayern eine staatliche Bodendenkmalpflege gibt,
hat sie die finanzielle Unterstützung Dritter in Anspruch
nehmen müssen. Früher waren die Historischen Vereine in
dieser Hinsicht die wichtigsten Partner, heute sind es die
Gemeinden, Landkreise, kreisfreien Städte und Bezirksre-
gierungen, die helfend unter die Arme greifen. Auf durch-
schnittlich 0,3-0,4 Millionen DM beliefen sich in letzter Zeit
die Barzuwendungen von dieser Seite. Nicht eingerechnet
ist dabei die unentgeltlich übernommene Verwaltungsar-
beit für die Berechnung von Löhnen und deren Auszahlung
an die auf Ausgrabungen beschäftigten örtlichen Kräfte.
Als nachgerade unersetzlich hat sich die Unterstützung er-
wiesen, welche die Bundesanstalt für Arbeit seit fast 10
Jahren in Form der vollständigen oder überwiegenden
Übernahme der Lohnkosten für Arbeitslose gewährt, die
auf Ausgrabungen des Amtes eingesetzt werden. Sollte die-
se Quelle etwa im Zuge einer sich erholenden Wirtschafts-
konjunktur einmal versiegen, käme dies dem Zusammen-
bruch jeder geregelten bodendenkmalpflegerischen Arbeit
gleich. Welchen Umfang die Leistungen der Bundesanstalt
für Arbeit in den letzten Jahren angenommen halben, bele-
gen die folgenden Zahlen: 1980 und 1981 waren es zwi-
schen 5 und 6 Millionen DM, 1982 immerhin noch 3,5 Millio-
nen DM. Aufgrund rapide gestiegener Arbeitslosenzahlen
und regional erleichterter Förderungsbedingungen dürfte
heuer zumindest das Vorjahresniveau erreicht werden.
Aus dem Vorangehenden ergibt sich, daß die Bodendenk-
malpflege mindestens 7-8 Millionen DM pro Jahr benötigt,
um den Vollzug des Bayer. Denkmalschutzgesetzes in einer
vertretbaren Form gewährleisten zu können.
Im erörterten Zusammenhang sei noch auf einen Umstand
hingewiesen, der bei der Beurteilung der Haushaltssitua-
tion in der Regel gar nicht berücksichtigt wird: Nahezu die
Hälfte der etatmäßigen Mittel fließt nicht direkt in das Aus-
grabungswesen, sondern muß zur Bestreitung der Sach-
ausgaben, für die Erfüllung zeitlich befristeter Anstellungs-
verträge, für den Unterhalt der Luftbildarchäologie sowie
für den Druck der Abteilungspublikationen reserviert
werden35).
Der personelle und
institutionelle Ausbau
Für die Pflege und Erforschung der Urgeschichte Bayerns
sind, wie schon erwähnt, zwei Wissenschaftlerstellen und
ventarisation durchzusetzen33), die von 9.500,— DM auf ge-
genwärtig 282.000,— DM stieg34). Außerdem kann in beson-
deren Fällen seit 1973 auch der durch das Bayer. Denkmal-
1954 gelang es Werner Krämer, eine Etatposition für die In¬ eine Technikerstelle geschaffen worden, die den admini-
strativen Überbau einer von Laien getragenen und mitver-
antwortlich gestalteten Bodendenkmalpflege bilden soll-
ten. Durch die 1908 in Würzburg geschaffene Expositur
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