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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 28.1927

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Nr. 5/6
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Burgenschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.35078#0126

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Das Iagdschlößchen bei Drewitz in Gefahr.
Zu den märkischen Schlössern des 18. Jahrhunderts in der un-
mittelbaren Nähe Berlins zählt das Jagdschlößchen Friedrich
Wilhelms I. am Stern bei Drewitz. Die Heide ist fast völlig ver-
wahrlost, und der Platz um das Jagdschloß herum wird bald ver-
loren sein, wenn die Bebauung sich ihm noch bedrohlicher nähert
als bisher. Wenn nicht einer der schönsten Wälder Berlins, eiu
interessantes Stück Forst- und Jagdgeschichte verlorengehen soll,
muß dort bald etwas geschehen.
Wiederherstellung der Burg Staufenberg.
Nachdem die Burgruine Staufenberg vor zwei, Jahren in den
Besitz des hessischen Staates übergegangen ist, sind bereits umfang-
reiche Erhaltungs- und Wiederherstellungsarbeiten ausgeführt bzw.
in Angriff genommen worden. Die Anlagen wurden neu her-
gestellt, der Aufgangsweg gepflastert, Gartenwirtschaft errichtet,
neue eichene Tore angebracht und eingestürzte Mauerteile erneuert.
Es besteht die Absicht, in diesem Jahre einen neuen Wirtschaftssaal
zu erbauen, von dem aus die Besucher einen schönen Ausblick ins
Lahntäl haben werden.
Das Gefängnis von Richard Löwenherz.
Die alte Burg Dürenstein au der Donau droht völlig zu
Verfällen. Ein internationales Komitee hat sich dieser malerischen
Ruine angenommen, die sich zur Zeit im Besitz des Grafen Starhem-
berg befindet. Vor 735 Jahren beherbergte Schloß Dürenstein
König Richard Löwenherz als Gefangenen. Man hofft das Ein-
verständnis des Besitzers zu der geplanten Wiederherstellung zu
erhalten.
Ockenfels.
Unter Linz am Rhein wo ehemals die Burg Ockenfels der
Grafen zur Lehen stand, hat ein Kölner Kaufmann einen Neu-
bau errichten lassen, der als Erholungsheim, unter Leitung von
Kölner Klosterschwestern dienen soll.
Feste Thierstein im Fichtelgebirge.
Der bayerische Staat hat, soviel man erfährt, Mittel zur
Verfügung gestellt, um das stark beschädigte Gemäuer der
Burgruine zu Thierstein, die seit dem großen Brande
von 1725 ganz ihrem Schicksal überlassen war, auszubessern.
Die Entstehung der alten Feste Thierstein fällt etwa ins 13. Jahr-
hundert. Damals befand sich diese Burg im Besitze derer von Not-
haft, 1386 erwarb sie Markgraf Wilhelm der Ältere von Meißen.
Dieser setzte in seinem Testamente den Gemahl seiner von ihm sehr
geliebten Schwester, den Nürnberger Burggrafen Friedrich V., als
Erben der Burg Thierstein ein. Dazu wurde diesen: auch noch die
Herrschaft über Voigsberg, Oelsnitz, Wiedersberg und Adorf ver-
erbt. Kaiser Wenzel bestätigte 1397 das Testament und belehnte
die Burggrafen einstweilen mit den Gütern. Nach dem Tode
Wilhelms von Meißen 1407 weigerten sich aber die Söhne des
Bruders des Verstorbenen, die vererbten Orte herauszugeben, so
daß es zu einem langen Prozesse kam. Dieser ging zwar zugunsten
der Burggrafen aus, und Kaiser Sigismund bestätigte 1412 den
vom König Rupprecht von der Pfalz und den: Papste gefällten
Schiedsspruch. Trotzdem aber gaben die Markgrafen von Meißen
die Orte nicht heraus, außer Thierstein, Thiersheim und Markt-
leuthen (1415), und diese nur gegen eine Entschädigung von 9000
Gulden. Thierstein bekam ein Amt, und die Burg bildete die Woh-
nung der Amtsleute. Im Albertinischen Kriege wurde die Feste
von den Burggrafen von Meißen weggebrannt. 1640 wurde die
Burg neuerdings befestigt und diente dem Bayreuther Markgrafen
Christian als Zufluchtsort im Kriege. Die Mannschaft der Sechs-
ämter versammelte sich hier, wenn auf dem Schneeberg das Lärm-
feuer das Zeichen dazu gab.
Unter „Sechsämter" verstand man die Schlösser zu Selb und
Wunsiedel, die Schlösser Thierstein, Rudolfsstein, Epprechtsstein,
Hohenberg und deren Umgebung. Aus dieser wurde jene Mann-

schaft zusammengestellt. 1703 wurde auf dem Turme eine Wach-
stube eingerichtet und ein Gang um die Turmmauer für den Wacht-
posten, auf daß er einen etwaigen Einfall der Kurbayern rechtzeitig
melde. 1725, bei einem großen Brande in Thierstein, brannte
auch das Turmdach ab. Auch die Mauern der alten Feste wurden
mangelhafter und drohen jetzt einzustürzen.
Gerade die Ruine Thierstein bildet fürs Fichtelgebirge einen
Schmuck und ein bedeutendes Erinnerungszeichen an vergangene,
heimatgeschichtlich wichtige Zeiten. Bietet doch auch der altehr-
würdige Burgfried dem Wanderer eine prächtige Umsicht auf das
Fichtelgebirge und in die Niederungen des Egertales.

Freunde der plassenburg.
Mit Bezug auf den Aufruf des Vereins der „Freunde der
Plassenburg", der dem Heft 3/4 beilag, werden wir um folgende
Mitteilung gebeten:
„Zahlungen für den Verein .Freunde der Plassenburg* werden
erbeten auf das Postscheckkonto Nürnberg Nr. 3600 der städtischen
Sparkasse Kulmbach oder an folgende Banken:
Deutsche Kommunalbank (Girozentrale), Berlin 6 2,
Bayerische Gemeindebank (Girozentrale), München I,
Bayerische Vereinsbank, Kulmbach."

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Maximilian Hasak, Das Münster Unserer Lieben Frau zn
Straßüurg im Elsas;. 225 Seiten, Quartformat, mit rund 90,
meist ganzseitigen Abbildungen, 7 einfachen und 13 Doppeltafeln.
Hälbpergamentband Preis RM. 80.—. Verlag Guido Hackebeil
A.-G., Berlin 8 14. 1927.
Ausführliche Besprechung folgt!
Burg Rvtenberg. Von Martin Lang. Mit 11 Lichtdrucktafeln
und einem Dreifarbendruck nach Zeichnungen von Joachim Lutz.
Der Besitzer der in diesem ansprechenden Heftchen behandelten
Burg Rotenberg ist Exzellenz v. Reichenau, zahlreichen Mitgliedern
der Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen bekannt. Die-
selben können das Heft direkt von Frau v. Reichenau zum Vorzugs-
preis von RM. 3.50 für den Pappband und RM. 5.— für den
numerierten (nur 50 Exemplare!) Ganzleinenband beziehen.
Böhlke, Tas freistehende Einfamilienhaus. Verlag Georg
Westermann, Braunschweig.
Das Baurecht, im Privatrecht, in der Gewerbeordnung und im
Neichsstrafgesetzbnch. Von Rechtsanwalt vr. jnr. Werneburg.
204 Seiten. In Leinen geb. RM. 6.—. Verlag Georg Stilke,
Berlin 7.
In Form einer Erläuterung der einschlägigen Gesetzesbestim-
mungen behandelt das vorliegende Buch das Baurecht in seiner
Ausgestaltung in dem bürgerlichen Recht, in der Reichsgewerbe-
ordnung und in dem Reichsstrafgesetzbuch. Nicht nur den Juristen
gibt es einen Überblick über die für dieses Gebiet des Baurechts
maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen nebst der hierzu ergange-
nen Literatur und Rechtsprechung der höheren Gerichte (die weitest-
gehend berücksichtigt und einbezogen wurde), sondern auch den im
Baugewerbe praktisch tätigen Personenkreisen der Baumeister,
Architekten, Bauingenieure und Bauhandwerker wird das Werk als
Wegweiser und Ratgeber in allen diesen ihr Gewerbe betreffenden
Fragen und Rechtsverhältnissen dienen. Zufolge dieser Zweck-
bestimmung hat der Verfasser theoretische Erörterungen möglichst
vermieden und die Schrift in gemeinverständlicher Form abgefaßt.
Beilagen.
Einladungen und Anmeldekarten für die Burgenfahrt au den Rhein
und durch die Eifel 1928.
„Deutsche Burgen als Zeugen deutscher Vergangenheit". Von
Bodo Ebhardt, Berlin.

Verantwortlicher Schriftleiter: Geh. Hofbanrnt Prof. Bodo Ebhardt, Berlin - Grunewald. — Verlag: Burgberlag, G. m. h. H., Berlin - Grnnewald
Druck: Spamersche Bn ch d r u ck e re i, Leipzig.
 
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