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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 20.1902

DOI Artikel:
Mayer, Franz Xaver: Zur Geschichte der Gegenreformation in den Komburgschen Pfarreien Steinbach (b. Schw. Hall) und Gebsattel, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18298#0031

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sei ein Generalmandat von offener Kanzel
publiziert und proklamiert worden, „daß
sich Jedermenigklich zu Stambach Inner-
halb einer bestimten Zevt Catholisch ein-
stellen solle". Schweicker sei ratione
ckomicilii „vnder dem Stifft Sesshaft,
also ein sudäitus." Was andern gesagt,
erstrecke sich auch ans seine Person.
IV. Marx Schweicker antwortet: er sei
nicht unmittelbar nnterthan gleich den
übrigen; ihm habe man immer geschrieben:
„vnserm lieben besondern"; er pro-
testiere, daß er nichts zur Verachtung ge-
than habe, sondern infolge seiner
Exemption.
V. p^erdip. antwortet: In seiner
Exemption stehe nichts von der Religion;
also berufe er sich gar incouveuienter
darauf; bezüglich seines Nichtwissens sagt
er: Was allen gesagt, gelte jedem und es
sei nicht jedem in specie anzuzeigen,
kntione bonorum seien alle seiner fürstl.
Gnaden Unterthanen und Diener. Die
Befreiung beziehe sich auf bürgerliche Be-
schwerden (Lasten); p(rLe)sertim nicht in
spirituulibuL, worauf die Befreiung nicht
zu extendieren sei. Was vorher geschehen,
gehe nachher nicht mehr mit Recht. Die
Tauf anderswo sei ein Lcunckulum und
despecb der Vorgesetzten Obrigkeit. Er
(Julius) sei kein Feind, der Religion
wegen; es sei ihm leid, wenn einer sich
nicht weisen lassen wolle. Seine Vokation
sei, die Abgefalleuen „wiederumben in
vinm" zu bringen. Die katholische Re-
ligion habe die ordentliche und richtige
Succession, die andere nicht. Bei der
Ritterschaft sei allerdings praktiziert wor-
den, ihn (Julius) zu bitten, mit der Re-
formation gemach zu thuu und die Unter-
thanen mit der katholischen Religion nicht
zu beschweren; aber erlasse sich keine Ord-
nung geben.
VI. Marx Schweicker verwahrt sich:
er habe kein vokum zur Nitterschaftlichen
Sendung gegeben. Diese habe zu Speyer
einen anderen Doktoren dazu gebraucht. In
der Befreiung sei punctus re1i§iom5
weder aktiv noch passiv enthalten; erbitte,
entweder seine Güter zu kaufen oder längere
ckilation zu gewähren.
VII. Ums Ilerbip.: Es freue ihn, daß
Schweicker bei der Ritterschaft nicht ge-
wesen sei; er lasse sich aber von seinen

Vasallen „auch nit maß" vorschreiben.
Marx solle nicht geeilt werden, aber auch
niemand ärgern. Mit ihm wolle er Ge-
duld haben; er (Marx) soll den guten
Dechant in Komburg und gelehrten dbeo-
1o§um hören. Wolle er sich weisen lassen,
so soll ihm alles Gute widerfahren; wenn
nicht, so müsse mit den andern Stiftö-
unterchanen Gleichheit gehalten werden.
Daher werde eine spätere Erklärung von
ihm erwartet. „Mit welchem beschaidt
D. Marx Schweickher seinen Abschiedt von
Iren fr. G. genohmen und sich vnter-
thänig bedankht. ^.ctum ut supru."
„?(i'Le)3entibu3 der hochw. vnser fürstl.
Gn. n. Herr in aigner Person. Seiner fr.
Gr. geistl. Näthe: H. Licentiat Georg
Schweickhardt, vicarivm in 8piritua1i-
bu8. H. Vrban Nenninsfeld, Ü3culi8.
Von Komburg: H. Johann Wilhelm
von Haldingen, Dechant. Markus
t(T)yresins, 88. Ureol. licentiutrm."
(Das Protokoll über diese Audienz — in
der Pfarrregistratnr — hat ausgenommen:
Gotthard Syndicus, Protokollist.)
Befehl für Gebsattel.
Am 4. Ang. 1596 schreibt Julius an
den Dekan von Haltingen: es sei seine
„Meinung vnd bevelch, den vorigen Ampt-
man gentzlich abzuschaffen", dann werde
es in Gebsattel besser gehen. Der
jetzige Amtmann soll zu mehr „Vleiß und
ernst in allem" angehalten werden. Darauf
berichtet das Kapitel Komburg (10. Ang.
96): der Amtmann habe sich noch im
Flecken Gebsattel mit den Seinigen auf-
gehalten nach seiner Abschaffung und seine
Zuppelectiliu in dem Amtshans gelassen
gehabt. Das Kapitel spricht die Hoffnung
ans: „mit göttlichem Beystand und Segen"
werde es sich in diesem Ort auch recht
schicken und anlassen, klagt über Notten-
bnrgische (a. T.) „nnfnegsame und un-
rechtmäßige Einträge" (Einflüsse). (Arch.
Kbg. Kasten 21. Fach 2, Lage 3 Nr. 17.)
Anfrage vonIulins nndAntwort.
Im folgenden Jahr 1597, am 24. März,
frägt Julius bei Joh. Wilh. v. Hal-
tingen an, wie es in Steinbach und
Gebsattel in Religionssachen stehe, „vnd
was vf das herbey nahende heillige Fest
(Ostern) an disen orten für Hoffnung",
darüber sollte ihm schriftlich berichtet wer-
 
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