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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 51.1922-1923

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Schumacher, Fritz: Die Umgestaltung des Kölner Festungs-Gürtels
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https://doi.org/10.11588/diglit.9144#0367

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PROF. FRITZ SCHUMACHER. »GEDÄCHTNISMAL IN ANLAGEN«

DIE UMGESTALTUNG DES KÖLNER FESTUNGS-GÜRTELS.

VON FRITZ SCHUMACHER—KÖLN.

Es soll hier von einer städtebaulichen Arbeit
berichtet werden, die eine doppelte Be-
deutung hat. Im Rahmen der Stadt Köln be-
trachtet, ist sie ein bedeutsames Stück der großen
Sanierungsarbeit einer gefährdeten Großstadt.
Ganz allgemein betrachtet ist sie ein eigentüm-
liches bodenpolitisches Experiment und zugleich
der Versuch, der architektonischen Reform des
Großstadtbildes mit neu erkannten Mitteln
praktisch zu Leibe zu gehen.

Neben diesen beiden grundsätzlichen Seiten
steht dann die künstlerische Arbeit als solche,
von der hier nicht die Rede sein soll.

Die Stadt Köln ist im Zwang ihrer jahrhun-
dertelangen Festungsentwicklung eine der luft-
losesten Großstädte geworden. Ihre bisherigen
Stadterweiterungen haben versäumt, Grün-
flächen durchzusetzen, die dem Bedürfnis der
Stadt auch nur einigermaßen entsprechen, so-
daß ihre letzte Rettung vor der Gefahr des Er-
stickens in der Gestaltung der Zonen liegt,
welche der äußere und der innere Rayon ihres
einstigen Festungsgebietes umfaßte. Der äußere
Rayon, der jetzt aufgehoben wurde, soll ganz
und gar enteignet und zu einem großen Grün-
gürtel umgestaltet werden, der innere Rayon,
von dem hier heute die Rede ist, war schon
früher aufgehoben und es bestand für ihn ein
gesetzmäßiger Bebauungsplan, in dem es nicht
gelungen war, irgendwelche zusammenhängende
Freiflächen für die Allgemeinheit auszusparen.

Es war deshalb eine für Kölns Schicksal ent-
scheidende Tat, als es seinem Oberbürgermeister
Dr. Adenauer 1918 gelang, für dieses Gebiet
des inneren Rayons ein eigenes Gesetz der
Nationalversammlung durchzusetzen, das der
Stadt unter Aufhebung des alten Bebauungs-
planes das Recht gab, den in vielen hundert
Einzelhänden zersplitterten Besitz dieses Ge-

bietes beliebig umzulegen und dabei 50 °/o
(statt der sonst bei Umlegungen üblichen 35 °/o)
des Bodens für öffentliche Zwecke (Straßen
und Grünanlagen) zu verwenden. Dies weit-
gehende Recht wurde allerdings unter der Be-
dingung gegeben, daß der neue Plan so be-
schaffen sein muß, daß jeder einzelne Besitzer
in dem kleineren Stück Land den glei-
chen Wert wiederbekommt, den er frü-
her besessen hat.

Damit war freie Bahn geschalten für einen
Plan, der von einer zusammenhängenden Grün-
anlage durchflössen ist (Abb. S. 359).

Am Rhein beginnt der Zug mit großen Volks-
wiesen, ein zum Park umgestaltetes altes Fort
schließt sich an. Der breit weitergeführte Wie-
senstreifen weitet sich aus zu Gruppen von
Muster-Pachtgärten oder zu Spielplätzen, an
denen die Schulen liegen. Nachdem das Geflecht
der Bahnstränge durchkreuzt ist, beginnt dann
der Hauptzug der Anlagen, der in eine Kette
mannigfaltiger begrünter Räume gegliedert ist.
An große baumumsäumte Flächen stoßen in-
time kleine Blumengärten. Zur Gliederung der
freien Fläche dienen hainartige Pflanzungen
oder einzelne öffentliche Bauten, die sich in
die Anlagen schieben. Die großen Sportplatz-
gruppen sind seitlich aus dem Zug der Grün-
räume herausgeschoben, die zum durchwandeln
und zum bewohnen dienen sollen. Im Mittel-
punkt der ganzen Entwicklung legt sich ein
großes architekturumsäumtes Wasserbecken in
die Anlagen. Hier ist die Stelle, wo ein neuer
großer Bahnhof zur notwendigen Entlastung des
bisherigen Hauptbahnhofs entstehen wird. Er
wird ein neues Geschäftszentrum mit sich brin-
gen, das sich in diese Wohnzone mit charakte-
ristischen Bauten hineinlegt, den Charakter der
Anlagen strenger macht, aber doch ihren zu-

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