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Aus diesen Andeutungen ist zu ersehen, dass die Mergentheimer Hofkirche mit allen Gat-
tungen Reliquiarien, Ostensorien oder Monstranzen, Büsten (capita), Armen (brachia) und Sta-
tuetten reich versehen war, und daher ihren Gottesdienst den Satzungen der Kirche gemäss
abhalten konnte, die da in der 25. Sitzung des Concils von Trident befiehlt, dass die Reliquien
stets an einem anständigen Orte aufbewahrt, und vor Profanation geschützt werden müssen.

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