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Die Gartenkunst — 12.1910

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Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Verein Deutscher Gartenkünstler
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48 DIE GARTENKUNST. XII, 3

wie noch eine Anzahl lobend erwähnter Entwürfe werden auf
der Ausstellung des Vereins vom i. Juni bis 18. Juli in Berlin-
Baumschulenweg ausgestellt werden.

Die Dendrologische Gesellschaft für Österreich-Ungarn hat

sich im zweiten Jahre ihres Bestehens in recht erfreulicher
Weise weiter entwickelt. Die Zahl ihrer Mitglieder beträgt
jetzt bereits über 150 und die zum Teil hohen Beiträge, welche
von den meisten zur Verfügung gestellt werden, haben eine
sehr weitgehende Ausgestaltung des Vereinsgartens in Pruho-
nitz bei Prag ermöglicht. Es sind dort bereits gegen 1800 ver-
schiedene Gehölze und Stauden in Kultur und besonders auf
die Verbreitung wertvoller Perennen richtet die Gesellschaft
ihr Hauptaugenmerk.

Um das Interesse für die Verwertung, von Stauden in
den Gartenanlagen in recht weiten Kreisen zu wecken, gibt
die Gesellschaft in diesem Frühjahr ein reich illustriertes Pracht-
werk heraus, welches über 300 schwarze Habitusbilder und
eine Anzahl farbiger Tafeln enthalten wird. In diesem Buche
wird in knapper Form eine vollständige Übersicht aller im
Handel befindlichen Stauden geboten. Die in erster Linie wert-
vollen Kulturformen werden entsprechend hervorgehoben und
die Namen der Mitarbeiter, wozu unsere besten Staudenkenner,
wie die Herren Georg Arends, Gooß & Könemann und Veitch
gehören, bürgen für eine durchaus sachentsprechende Bearbei-
tung, welche von dem Präsidenten der Gesellschaft, Graf E.
Silva Tarouca, geleitet wird.

Die Gesellschaft bietet nicht nur ihren Mitgliedern, sondern
auch den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Garten-
kunst, sowie der deutschen und französischen Dendrologischen
Gesellschaft das Buch zu dem erstaunlich billigen Vorzugspreise
von 10 Mark (gebunden) an und bittet alle Mitglieder, welche
die direkte Benachrichtigung etwa nicht erhalten haben sollten,
sich an die Geschäftsstelle, Wien, IX, Günthergasse l, wenden
zu wollen.

Das zweite Jahresheft der Gesellschaft wird im April
zur Ausgabe gelangen und bietet diesmal in erster Linie die
Schilderungen der weltbekannten Parkanlagen in Laxenburg
und Eisgrub. Es wird diesmal auch mit farbigen Illustrationen
ausgestattet sein und dürfte seinerzeit von anderer Seite in
der Gartenkunst eingehend besprochen werden.

Auch in diesem Jahre wird die Gesellschaft Neuheiten
aus noch unerforschten Gebieten einführen und sie plant für
1911/12 eine große Forschungsreise nach Zentral- oder Ostasien.

Die Gesellschaft richtet an alle, denen die Förderung der
Gartenkunst, Gehölzkunde und Staudenliebhaberei am Herzen
liegt, die Aufforderung, ihr beizutreten und dazu beizutragen,
daß sie die Ziele, die sie sich gesteckt hat, immer mehr ver-
wirklichen kann. Camillo Karl Schneider.

Staatlich diplomierter Gartenmeister. Der Minister für
Landwirtschaft, Domänen und Forsten hat eine neue „ Ord-
nung, betreffend die staatliche Fach prüfung für
Garten-, Obst- und W e i n ba ut e c h n i k e r an den
Königlichen Lehranstalten zu Dahlem, Geisen-
heim und Proskau" erlassen mit der Bestimmung, daß
dieselbe mit dem 1. April 1910 in Kraft tritt. Wie bei der
bisherigen Obergärtner-Prüfung kann dieselbe in den Spezial-
gebieten: Landschaftsgärtnerei, Gärtnerische Pflanzenkultur,
Obstbau und Weinbau abgelegt werden. Da die Anforderungen
gegen früher verstärkt sind und die Prüfung selbst erschwert
wird, ist in der Berechtigung zur Führung des Prädikats:
„Staatlich diplomierter Gar t en m eis t e r" nach be-
standener Prüfung ein Ausgleich gegeben. Zur Führung des-
selben sind nur diejenigen berechtigt, die das Examen an einer
der drei oben genannten Gärtnerlehranstalten abgelegt haben.

Eine Erweiterung hat die Prüfungsordnung auch dadurch
erhalten, daß mit ihr eine Prüfung für die Eignung zum
Lehrberuf (§ 9) verbunden werden kann. Wer diese Prüfung
ablegen will, muß mindestens noch ein weiteres Semester
nach bestandener Abgangsprüfung sich an einer höheren
Gärtnerlehranstalt ausgebildet haben.

Für Zulassung zur Prüfung ist erforderlich: (§ 3I

1. Der Besitz des Berechtigungsscheines zum einjährig-frei-
willigen Dienste.

2. Das Zeugnis über die bestandene Abgangsprüfung nach
zweijährigem Besuch des höheren Lehrganges derjenigen
Anstalt, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

3. Der Nachweis einer mindestens siebenjährigen prak-
tischen Tätigkeit, von der mindestens drei Jahre nach
der Abgangsprüfung ausgeübt sein müssen. Auf jedes
Spezialfach, in dem die Prüfung abgelegt werden soll,
muß nach der Abgangsprüfung eine mindestens andert-
halbjährige praktische Tätigkeit verwandt sein.

Der Meldung sind sämtliche Zeugnisse aus der Praxis
im Original oder in beglaubigter Abschrift beizufügen.

4. Einreichung eines Lebenslaufes.

5. Die Beibringung von Unbescholtenheitszeugnissen.

Der § 4 läßt einige Ausnahmen von vorgenannten Bestim-
mungen zu, jedoch sind dieselben in jedem Einzelfalle
von der Entscheidung des Ministers abhängig. Die
Ausnahme betrifft hauptsächlich Forderung 1. Von dem Be-
sitz des Berechtigungsscheines kann abgesehen werden, wenn
der Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung erbracht ist,
besondere fachliche oder künstlerische Leistungen vorliegen
oder die Abgangsprüfung mit „sehr gut" bestanden wurde.

Für die häusliche Prüfungsarbeit werden 5 Monat Zeit
gegeben; die mündliche Prüfung in Landschaftsgärtnerei, welche
hier wohl am meisten interessieren dürfte, umfaßt: Garten-
kunst, technische Grundlagen der Landschaftsgärtnerei, Gehölz-
kunde und Gehölzzucht, Krankheiten und Feinde der Zier-
gehölze, Erdbau einschließlich Feldmessen.

Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Verein
Deutscher Gartenkünstler.

Es wird unsern Mitgliedern schon bekannt geworden sein,
daß am 28. November vorigen Jahres von Seiten des Vor-
standes des Vereins Deutscher Gartenkünstler in freundschaft-
licher Weise Verhandlungen mit uns angeknüpft worden sind,
mit dem Ziel, den Verein Deutscher Gartenkünstler als selbst-
ständigen Verein aufzulösen und zu der Deutschen Gesellschaft
für Gartenkunst überzutreten. In weiterer Folge dieser Ver-
handlungen sind am 31. Januar ds. Jrs. auf einer besonders
hierzu anberaumten Hauptversammlung des Vereins Deutscher
Gartenkünstler in Berlin folgende Beschlüsse gefaßt worden:

A. Der „Verein Deutscher Gartenkünstler" beschließt seinen
Übertritt zu der „Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst"
mit Rückwirkung vom 1. Januar 1910 an.

B. Das Vermögen und das gesamte Inventar des Vereins geht
in den Besitz der „Deutschen Gesellschaft für Garten-
kunst" über.

Die Beschlüsse sind mit 58 gegen 5 Stimmen gefaßt
worden. Die 5 Stimmen dagegen haben sich, wie besonders
mitgeteilt wurde, wesentlich gegen die Form des Antrages
gerichtet, so daß man also sagen kann, daß die Beschlüsse
einstimmig gefaßt worden sind.

Eine wichtige Stufe auf dem Wege, möglichst alle Aus-
übenden und Liebhaber der Gartenkunst in einer großen
Gesellschaft zur Förderung der gemeinsamen Interessen zu-
sammen zu fassen, ist hiermit erreicht.

Ein besonderer Dank gebührt bei der Erreichung dieses
Zieles den Herren vom Vorstande des Vereins Deutscher
Gartenkünstler, die unter Außerachtlassung mancher persön-
lichen Momente den Anschluß, sobald sie ihn sachlich als richtig
erkannt hatten, angebahnt und im Einvernehmen mit ihren
Mitgliedern durchgeführt haben

Unsern alten und den neuen Mitgliedern wird die Hoffnung
gemeinsam sein, daß diese Wiedervereinigung den Ausgangs-
punkt einer tüchtigen gemeinsamen Wirksamkeit und Tätigkeit
bilden möge.

Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst.

Encke. Hoemann. Beitz.

Für die Redaktion verantwortlich: Stadt-Gartendirektor Heicke, Frankfurt a. M. Selbstverlag der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst.

Druck der Königl. Universitätsdruckerei H. Stürtz A. G., Würzburg.
 
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