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Die Gartenkunst — 12.1910

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Berg, Max: Die Wohnstadt
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Zahn, Fritz: Literaturnachweis für Gartenkunst und Gartentechnik, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22776#0072

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64

DIE GARTENKUNST.

XII 4

ihnen für die Bevölkerung zu gärtnerischer Benutzung heraus-
geschnitten werden sollen. Das gesunde Bestreben eines großen
Teiles unsrer Bevölkerung, durch körperliche und zugleich nutz-
bringende gärtnerische Tätigkeit in frischer Luft die Schädi-
gungen des Großstadtlebens mit seinem täglichen und nächt-
lichen Aufenthalt in schlechter Luft auszugleichen, äußert sich
in der Anlage der bekannten Laubenkolonien. Diesem
Bestreben ist städtebaulich möglichst entgegenzukommen. Es
bedeutet die Berührung mit der Erde, die dem Antäus immer
wieder neue Kraft verleiht, und bildet den Keim der Gesun-
dung der Großstädte.

Je näher die Grünanlagen und die Wälder dem Zentrum
liegen, von desto größerem Werte sind sie für die Stadt.
Deshalb ist zunächst im unmittelbaren ringförmigen Anschluß
an die bebauten Gebiete ein möglichst umfassender, zusammen-
hängender Grüngürtel zu bilden für die innerhalb dieses Ringes
befindliche Bevölkerung. An ihn schließt sich das andre Grün-
netz an. Oft ist er tatsächlich nur dadurch zu schaffen, daß
auf viele bereits für die Bebauung vorgesehene, jedoch noch
nicht bebaute Blöcke das Bauverbot gelegt wird. Bedenkt
man, daß bei der Weiterentwicklung dieser Ring später mitten
im bebauten Gebiet liegt, so leuchtet ein, daß man ihn unbe-
dingt schaffen muß für die Gesundheit der Innenbevölkerung
und hierzu keine Mittel scheuen darf.

Mit den gesundheitlichen Fragen der Luftdurchdringung
in engem Zusammenhange steht die Frage: Wie ermöglichen
wir die freie Entwicklung eines zukünftigen fortgeschrittenen
Städtebaues? Das ist gleichfalls nur durch Freihaltung großer
Flächen von der Bebauung zu erreichen. Gewisse große zu-
sammenhängende Gebiete, die voraussichtlich erst nach Jahren
für die Bebauung in Betracht kommen, sind mit einer vor-
läufigen Baubeschränkung zu belegen. Das ist nun nicht so zu
verstehen, daß man durch Bauverbot jede Möglichkeit der
Entwicklung abschneidet. Man soll vielmehr auch für solche
Gebiete einen Bebauungsplan nach dem heutigen Stande des
Städtebaus aufstellen, soll jedoch mit allen Mitteln darauf hin-
wirken, daß diesen Teilen ihr ländlicher Charakter, mit
landwirtschaftlich gärtnerischem Betrieb, erhalten bleibt.
Dies ist zu erreichen in weitgehender Beschränkung nach Bau-
höhe und Bauweite, in der Begünstigung landwirtschaftlich
gärtnerischer Betriebe, in der Fernhaltung großstädtischen
Schnellbahnverkehrs. Diese für landwirtschaftlichen und gärt-
nerischen Betrieb freizuhaltenden Flächen sollen sich zungen-
artig bis an das Stadtinnere erstrecken. Im Verein mit Wald-
zungen und den die Wohnstadt durchdringenden Grünanlagen
dienen sie infolgedessen neben der Schaffung der Möglichkeit
freier Entwicklung für einen zukünftigen Städtebau noch der
Luft- und Wohnverbesserung und erreichen diesen Zweck
besser, als eine allgemeine übertrieben weite und dadurch un-
wirtschaftliche Bebauung. Auch kommen ihre an die Bebauung
angrenzenden Teile in Betracht für das gegenwärtige und für
das zukünftige Bedürfnis des Großstädters, die Berührung mit
der Natur (Schrebergärten, Laubenkolonien usw.) wieder her-
zustellen.

Auszug aus dem Protokoll des Preisgerichts über
den Wettbewerb Friedhof Osterholz-Bremen.

Herr Senator Dr. Nebelthau als Vorsitzer eröffnet am
23. Februar 1910, 9 Uhr 35 Min. morgens das Preisgericht
und teilt mit, daß mit Zustimmung des Senats an Stelle des
Baurats Grässel in München Architekt II. Schweitzer in Berlin
in das Preisgericht eingetreten ist.

Es sind 96 Arbeiten rechtzeitig eingegangen und auf Voll-
ständigkeit und Richtigkeit der Berechnung sorgfältig vorgeprüft.

Was den Gang der Prüfungstätigkeit anbetrifft, wird be-
schlossen, zunächst getrennte Zensur 1. über die gesamte An-
lage, 2. über die architektonische Gestaltung, auszuteilen.

Der Herr Vorsitzer verliest sodann das Programm.

Im I. Gange werden die Arbeiten ausgeschieden, welche
unvollständig oder sowohl in der gesamten Anlage als
auch in der Architektur ungenügend sind, wobei jedoch immer
Einzelvorzüge der einen oder anderen Art in Betracht gezogen
wurden, um eine Arbeit womöglich im I. Gange zu halten,
wogegen andererseits grobe Verstöße in der Massenberechnung
der Arbeit nachteilig angerechnet wurden.

Damit fielen im I. Gange insgesamt 52 Arbeiten.

Bei den 44 übrig bleibenden Arbeiten wurde nunmehr
unterschieden zwischen solchen Arbeiten, bei welchen im
I. Gang sowohl Gesamtanlage als Architektur genügt hatten
(Gruppe A), und solchen, bei welchen entweder der Gesamt-
plan oder die Architektur nicht befriedigt hatte, und welche
für die Preisverteilung nicht in Frage kommen konnten, wohl
aber für einen Ankauf (Gruppe B).

Im II. Gange wurde zunächst die Gruppe A weiterge-
prüft, die aus folgenden 28 Arbeiten bestand:
Nr. 4 Motto :„Hortus Nr.50Motto: „Friedhofs-

mortuorum" gedanke"

»

5



„Nordisch"

»

52

tt

„Schafsilhouette

ff

8



„Mobka"







im Kreis"

n

11

n

„DielangenStücke"



53

V

„Dolmen"

n

LS

*>

„Monumental"



56

tt

„Stillleben"

V

22

n

„Memento mori I"

»

64

n

„Frihof"

tt

22 a



„Terrassen-

n

72

tt

„Hansa II"







friedhof"

n

82

tt

„Resurecturis"

tt

25

V

„Nei denn Lukas"

»

84

tt

„Morituris"

tt

36

tt

„Zeitgeist"

u

86

tt

„In strenger Ge-

n

37
38

n

„P. X.«







samtanlage land-

n

)j

„Friede"







schaftliche Auf-

n

39



„Tempel"







teilung d. Gräber-
felder"

»

42

H

„Paulus Marcus











Lucas"

IT

89



„Toteninsel"
„Hanseaten"

t)

44

tt

„Osterholz"

tt

90

tt

}>

45

n

„Kreuz im Kreis-

tt

91

tt

„Omega"







ornament"

tt

92

tt

„Feuer und Erde".

Es fielen nach eingehender Prüfung 19 Arbeiten, wobei
nicht nur die Mängel der einzelnen Teile in Erwägung gezogen,
sondern in erster Linie nunmehr auch die Einheitlichkeit
der gesamten Arbeit, der innere Zusammenhang zwischen
Anlage und Architektur berücksichtigt wurde.

In engster Wahl blieben noch folgende 9 Arbeiten, welche
somit für eine Preisverteilung allein noch in Frage kommen
konnten: Nr. 4, Ii, 37, 42, 45, 50, 53, 72, 84.

Die Arbeiten Nr. 22 und Nr. 38 wurden außerdem wegen
ihrer reizvollen Architektur zunächst für einen Ankauf vor-
gesehen.

Beim III. Gang wurden folgende 16 Arbeiten der Gruppe B
geprüft, inwieweit sie wegen gelungener Einzelheiten für einen
Ankauf vorgeschlagen werden konnten:

Nr. 1

Motto:

„Hades"

Nr. 59

Motto:

„Stirb und



20

51

„An der Kerne-



Werde"







nade"

„ 60

tt

„Funeribus Bre-



23

Jl

„Hunnertdusend





mensium sacer







Särge*





locus"

n

26

JJ

„Bremer Flagge"

. 63

Tt

„Friedens-



32

Jl

„Ecce homo"





garten"



47

Jl

„Mäander"

. 67

r

„Gewesen —



49

n

„Leben"





Genesen"



51

_

„DreiGrabsteine"

„ 80



„Toteninsel I*

it

54

ji

„Dem Tode als

, 83



„Rosen blühen







Denkmal"





auf dem Heide-

V

55



„Klar"





grab".

Es werden daraus für event. Ankauf vorgemerkt Nr. 55,
60, 67, 83.

Die damit für die Preisverteilung und für den Ankauf
in engster Wahl verbliebenen Arbeiten, nämlich Nr. 4, Ii, 37,
42> 45» 5°, 53, l2, 84, 22, 38, 55, 60, 67, 83 wurden in drei
Gruppen geteilt und jede Gruppe einer Abteilung der Sach-
 
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