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Die Gartenkunst — 12.1910

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Heicke, C.: Parkerhaltungsfragen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22776#0124

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116 DIE GARTENKUNST. XII, 7

rend der Zeit seines Bestehens durch an-
gemessene Pflege in den heutigen Zu-
stand der Reife zu überführen. Nehmen
wir für den vorliegenden Fall an , daß
die erste Herstellung des Parkes bei einer
Größe von 166000 qm rund 60 Mk. per
Ar gekostet hat, so ergibt dies einen
Betrag von rund ioocoo Mk., der wäh-
rend 40 Jahren mit Zins und Zinseszins
auf rund 400000 Mk. angewachsen ist. Die
Unterhaltungskosten sind mit 5000 Mk.
unter Abrechnung etwaiger Nutzungser-
träge aus Heu und dergleichen ange-
nommen. Sie sind mit Zins und Zinses-
zinsen in vierzigjähriger Zeitdauer auf
rund 437 500 Mk. aufgelaufen. Zu diesen
beiden Beträgen muß dann noch eine
angemessene Summe hinzugerechnet wer-
den, die den entgangenen Gewinn aus
anderweitiger ertragbringender Nutzung
des Grundstückes darstellt; denn hätte
der Besitzer, anstatt einen Park anzu-
legen, dasGelände zulandwirtschaftlichen,
gärtnerischen oder sonstigen Zwecken
verpachtet oder vielleicht gar schon
längst als Baugelände verwertet, so würde
er daraus einen Gewinn gezogen haben,
der ihm nun entgangen ist. Dieser ent-
gangene Gewinn stellt notwendig einen
Teil der Kosten des Parkes dar und muß
bei seiner Bewertung mitberechnet wer-
den. Nimmt man nun einen bei land-
wirtschaftlicher Nutzung in der Nähe
einer großen Stadt unter allen Umstän-
den zu erzielenden Pachtertrag von nur
1,50 Mk. per Ar an, so erhält man im
vorliegenden Fall auf dieGrößedes Grund-
stücks und die vierzigjährige Dauer be-
rechnet einen Betrag von rund 220000 Mk.,
Bilder aus Görlitz: Nicolaifriedhof mit Blick nach der Peterskirche. der diesen entgangenen Gewinn darstellt.

Es ergibt sich mithin, daß der Park in
geschätzt worden sei und daß das ein Betrag sei, um seiner gegenwärtigen Verfassung ohne jede Rücksicht
den man sich kaum besonders aufzuregen brauche, auf den Wert des Geländes einen Wert von rund
Aber deckt sich denn der Wert des aufstehenden 1060000 Mk. darstellt. Darin ist der Wert des Auf-
Holzes wirklich mit dem Wert des Parkes? wuchses (Holzwert) mit enthalten.

Das kommt beinahe auf das Gleiche hinaus, als Auf die Erhaltung eines solchen Wertobjektes,

wenn man den Wert eines Hauses nach dem Be- dessen Vernichtung im Falle der Ausschlachtung des
trag schätzen wollte, der sich aus dem Verkauf seines Parkes zu Bauplätzen durch eine auf Erzielung hoher
Abbruchmaterials ergibt. Ich will hier die strittige Gewinne bedachte Aktiengesellschaft gar nicht zu um-
Fragc des Kunst- oder Liebhaberwertes einer solchen gehen ist, muß seitens einer Stadtverwaltung Rücksicht
Parkanlage nicht anschneiden, weil man darüber sehr genommen werden und in vollkommener Art kann es
verschiedener Meinung sein kann. Aber die Frage, nur geschehen, wenn sie das Gelände selbst erwirbt,
was ist eigentlich eine solche Anlage in Wirklichkeit Dann hat sie freie Hand in beziig auf eine ver-

wert, wie sie sich jetzt in vierzigjährigem Alter nünftige Nutzbarmachung, die sich von derjenigen
darstellt, muß im Zusammenhange dieser Erörtc- seitens der Terraingesellschaft darin unterscheidet, daß
rungen geprüft werden. Sie beantwortet sich ohne nicht die Erzielung hoher Spekulationsgewinne in erster
weiteres aus der Feststellung der Aufwendungen, die Linie angestrebt, sondern nur ein Ausgleich für die
nötig gewesen sind, um den Park anzulegen und wäh- durch die Erwerbung verursachten Aufwendungen er-
 
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