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Die Gartenkunst — 12.1910

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Bücherschau
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Zahn, Fritz: Literaturnachweis für Gartenkunst und Gartentechnik, [5]
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Verschiedene Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22776#0168

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160 DIE GARTENKUNST. XII, 9

pflanzen in allen Fällen wohl aufzunehmen bestimmt ist, so
können wir dies wohl rur unterschreiben. Andeutungen über
den Park bilden den Schluß. 41 Abbildungen, teils nach
Stichen des Hamburger Museums, nach Bildern aus: Gardens
old and new usw. erläutern den Text.

Der bekannte Vorkämpfer der Gartenstadtbewegung
Hans Kampffmeyer-Karlsruhe ist der Verfasser des
zweiten ßändchens: „Die Gartenstadtbewegung". Was in
den letzten Jahren hierüber in Broschüren, Zeitungsartikeln,
Flugschriften erschienen ist, überall zerstreut und daher wenig
zusammenhängend, oft lückenhaft für diesen und jenen, weil
ein einzelner Artikel fehlt, hier ist es zusammengefaßt. Näher
darauf einzugehen, kann ich mir versagen, da ich die genannten
anderweit erschienenen Veröffentlichungen als bekannt voraus-
setzen darf, ebenso die Abbildungen, die uns in englische und
deutsche Gartenstädte und Siedlungen führen. Z.

Literaturnachweis für Gartenkunst und
Gartentechnik.

Bearbeitet von F. Zahn, Steglitz.
(Fortsetzung).

Vielfach kommen nur solche Gärten in Betracht, die von
der Straße übersehen werden, da nur diese zur Verschönerung
des Straßenbildes beitragen.

Vergl. auch: Möllers Deutsche Gärtnerzeitung Jahrg. 1903.
Heft 48. Seite 581.

Berichte über die Ergebnisse derartiger Prämiierungen
enthält auch die: Hannoversche Garten- und Obstbauzeitung.
Darunter sind wegen der in derselben enthaltenen Vorschläge
besonders bemerkenswert: Jahrg. 1905. Heft 4. Seite 61.
Jahrg. 1906. Heft 2. Seite 21. Heft 6. Seite 103. Heft 8.
Seite 142

Die Gartenkunst Jahrg. IV. Heft 6. Seite 114. Die Vor-
gartenfrage. F. Tutenberg, Mainz. Erörtert eingehend die
Gründe des immer mehr schwindenden Vorgartens. Nachteile,
die durch gesetzliche Vorschriften entstellen. Vernachlässigung
der Vorgärten durch die Hausbesitzer, und die dadurch be-
dingte Schädigung der Straßenbilder und öffentlichen Schmuck-
anlagen Vorschläge für bessere Ausgestaltung der Vorgärten
in Form einer umfangreichen Eingabe seitens des Städtischen
Gartendirektors Schröder-Mainz an den dortigen Gartenbau-
verein und Vorschlag von Prämiierung von Vorgärten und
Balkons. Jahrg. V. Heft 6 Seite 105 berichtet über das Ergebnis.

C. Polizeiliche Bestimmungen und Gerichtsentscheidungen.

Der Städtebau Jahrg. VI. Heft 3. Seite 39. Das wichtigste
aus der ortspolizeilichen Vorschrift im Interesse der Stadt-
verschönerung und der Denkmalspflege in München. § 7. Vor-
garteneinfriedigung, Vorgartenbenützung, c) Bei Läden und
Schaufenstern kann die Einfriedigung auf '/s der Länge unter-
brochen, sowie ' :i der Fläche für Zugänge verwendet werden,
e) in den Baustaffeln 5 und 9 jede Schmälerung der Vorgärten
ausgeschlossen.

Der Städtebau. Jahrg. VI. Heft 3. Seite 37. Das neue
badische Ortsstraßengesetz. Strack-Ettlingen. Spätere Heran-
ziehung der Vorgärten zum Straßenraum ist vorbehalten. Die
örtliche Bauordnung bestimmt, ob der Vorraum als freier
offener Platz bestehen bleiben, ob er eingezäunt und ob und
wie er gärtnerisch angelegt werden soll. Benutzung zu ge-
werblichen Zwecken ist ortspolizeilicher Vorschrift vorbehalten.

Möllers deutsche Gärtner-Zeitung. Jahrg. 1894. Heft 34.
Seite 391. Entscheidungen des preußischen Oberverwaltungs-
gerichtes über die Beschränkung der Benutzung der Vorgärten.
Nach Urteil des O. V. G. IV. Senat vom 23. Mai 1894 können
Vorgärten durch ortspolizeiliche Anordnung der freien Ver-
fügung der Eigentümer entzogen werden, wenn es sich um

die Erhaltung ihrer Bestimmung als „Gärten" handelt. Dieser
steht die Benutzung für Gewerbebetriebe z. B. als Schank-
stätte entgegen.

Hannoversche Garten- und Obstbauzeitung. Jahrg. 1908.
Heft 6 Seite 110. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes:
Der Begriff „Vorgarten" setzt eine Bebauung des Grundstücks
voraus, daher ist auf unbebauten Grundstücken ein Vorgarten
nicht anzulegen. Erfolgte Bebauung für eine Seitenstraße ist
auch dann anzunehmen, selbst wenn bei einem Eckgrundstück
das Haus an der Hauptstraße liegt.

(Fortsetzung folgt.)

Verschiedene Mitteilungen.

Verein Naturschutzpark. E. V.Sitz Stuttgart. Unter diesem
Namen hat sich nach langen und umfassenden Vorbereitungen
ein Verein gebildet, der dem Gedanken der Schaffung von
Naturschutzparken, in denen die von der fortschreitenden
Kultur immer mehr bedrohte Tier- und Pflanzenwelt eine
sichere Zufluchtsstätte finden soll, in Deutschland und Oster-
reich näher treten will, und sich in einem Aufrufe, unterzeich-
net von zahlreichen Vertretern aller Gesellschaftskreise und
Tätigkeitsgebiete, an das deutsche Volk wendet mit der Bitte
um werktätige Hilfe bei seinen Vorhaben. Der Verein, dem
die D. G. f. G. korporativ und ihre Vorstandsmitglieder als
persönliche Mitglieder angehören, hält am 10. September
dieses Jahres in Stuttgart seine erste Jahresversammlung ab
und hat kurz vor derselben eine Werbeschrift hinausgehen
lassen, die unter den Titel „Naturschutzparke in Deutsch-
land und Österreich, ein Mahnwort an das deutsche und öster-
reichische Volk" eine Reihe von Aufsätzen aus der Feder
namhafter Autoren enthält, in denen die einschlägigen Verhält-
nisse sachlich und fesselnd behandelt und die erreichbaren Mög-
lichkeiten auf dem Tätigkeitsgebiete des Vereins besprochen
sind. Wir gedenken, demnächst näher auf diese Angelegenheit
einzugehen und wollen heute nur die Aufmerksamkeit
unserer Mitglieder auf die Bestrebungen des Vereins Natur-
schutzpark hinlenken und ihnen deren Unterstützung warm
empfehlen. H.

Gartenmeister-Priifung Dahlem. An der diesjährigen „Staat-
lichen Fachprüfung für Garten- und Obstbautechniker" (Diplom-
prüfung) in Dahlem am 29. Juli d. J. nahmen von 14 gemel-
deten Kanditaten 6 teil. Diese bestanden sämtlich und erwarben
damit das Prädikat „Staatl. diplomierter Gartenmeister". Es
legten das Examen ab: in der Abteilung „Gartenkunst": Bruns,
Oskar, Gartenarchitekt, Minden (mit Prädikat „gut"), Dietzel,
Paul, Gartenarchitekt, Cöln a./Rh., Jancke, Wolfgang, Garten-
techniker im Kgl Schloßgarten Bellevue, Berlin, Heyl, Her-
mann, städt. Gartenbauassistent, Nürnberg, Höfig, Paul, städt.
Gartentechniker, Essen; in der Abteilung „Obstbau": Straube,
Eduard, Ritterguts- und Garteninspektor, Streckewalde bei
Wiesenbad; letzterer legte außerdem eine Prüfung über Lehr-
befähigung ab.

Wettbewerb Zentralfriedhof Heidelberg. In Ergänzung
unserer Notiz im Juliheft der Gartenkunst Seite 125 teilen wir
mit, daß uns am 4. Aug. d. J. vom Tiefbauamt in Heidelberg
durch Einschreibebrief die Photographien der Lagerpläne der
preisgekrönten und angekauften Wettbewerbs-Entwürfe zuge-
sandt worden sind, also zwei und einen halben Monat nachdem
wir ordnungsmäßig um die Genehmigung der zuständigen Stelle
zur Berichterstattung über den Wettbewerb gebeten hatten.
— Man wird es unter diesen Umständen verstehen, daß wir
davon absehen, jetzt nachträglich noch über den Wettbewerb
zu berichten, zumal lediglich auf Grund dieser Lagerpläne ohne
irgend welche weitere Unterlage und ohne die übrigen Ent-
würfe gesehen zu haben, ein sachgemäßer Bericht unmöglich
ist. Wir müssen aber diese Gelegenheit benützen, denjenigen
 
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