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Heidelberger Jahrbücher der Literatur — 15,2.1822

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https://doi.org/10.11588/diglit.33275#0425
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hü 74.

Heidei berger

1822.

Jahrbücher der Literatur,

(ßei )

In Ausehung der Staatsverfassung hält der Verf. dafür,*-dass
nur vorz.iigHchen und gut ausgebiideten Köpfen die TheHnahme
an der Gesetzgebung verstattet werden diirfe. Ein Beweis da-
für soli schon in der gegenwärtigen Schrift begen, da jeder Ge-
setxgeber ihren Inhait durchdenken und inne haben müsste, die
Voiksvertreter aber davon weit entfernt seyen (S. 32 1.). Da-
gegen würde sich aus den Verhandlungen der Landstände in
mehreren Staaten leicht beweisen iassen, wie richtig der gesnnde
Menschenverstand einer Anzahi tiichtiger Biirger urtheilt, wenn
auch nur ein kieinerThcd der Mitgbeder volle wissenschastbche
Ausbbdung besitzt. — Der Vorschiag des Verfs. geht auf eine
neue, bioss künstbch erdachte, unserem Volksleben durchaus
fremde Einrichtung; es soben in den Bezirken des Landes Rü-
geräthe gewählt werden, die in jedem Landestheil jährlich *
Sitzung halten, um zu berathen, ob in den Gesetzen irgend eirt
MangJ sey; die Rügen werden gedruckt, vom Ministerium be-
riicksichtiget, und, fabs sie ein abgemeines organisches Gesetz
betrelfen, zu Preisaufgaben gemacht, deren Prüfung einem be-
sonderen gesetzgebenden Rathe obliegt. — Dieser Gedanke ist
unterdessen wirklich in Portugal ausgefiihrt worden, und das
Aufgeben eines Gesetzentwurfes zur Preisbewerbung iässt sich
wohl hören, nur dürfte nicht, wie in Portugal geschehen soM,
der gekrönte Entwurf geradezu Gesetzeskraft erhalten, sondern die
Gesetzgebungsbehörde müsste nur sämmtlichen, aus diesem Wege
erhaltenen Gedankenvorrath verarbeiten. Ohne in eine ausführbche
Bestreitung dieses ganzenPianes einzugehen, solihier nun die einzige
Frage gestebt werden : was haben die Minister zu thun, wenn ihnea
jeder Bezirksrath eine Fiibe von pits desideriis überliefert, und,
wie zu erwarten, nachdem einmai die Thore in das Reich der
Wünsche geölsnet sind, die einzeinen Rügen mit einander im
Widerspruche stehen?

F.

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