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N°. 46. HEIDELBERGER 1834.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

ÜBERSICHTEN und KURZE ANZEIGEN.

JURISPRUDENZ.
Schutzschriften von Theod. Ludw.Aug. Hobein, Advokaten zu
Schwerin, für des Hochverrathes und der Demagogie, des Giftmordes,
Diebstahls, sträflichen Banquerouts und anderer Fälschungen Ange-
schuldigte, nebst beigefügten Urtheilssprüchen. Herausgegeben nach
dem Tode des Verfs. Schwerin, bei Kürschner und Berlin, bei Plahn.
1833. 418 S. 8.
Diese Schutzschriften verdienten allerdings durch den Druck
bekannt gemacht zu werden. Sie sind sehr gut gearbeitet und
können daher von Sachwaltern als Musterschriften benutzt wer-
den. — Geringer ist das wissenschaftliche Interesse der Fälle, auf
weiche sich die Vertheidigungsschriften beziehn- Doch macht
der zweite Fall eine Ausnahme von dieser Regel. Er betrifft
einen Giftmord. Der Thatbestand war nicht mit der gebührenden
Sorgfalt erhoben, ins besondere war die Flüssigkeit, die sich im
Magen vorfand, nicht gehörig geprüft worden. Mehrere Wochen
nach der Beerdigung wurde der Leichnam wieder ausgegraben;
und das Resultat der wiederholten Leichenschau u. s. w. war so
genügend, dafs die medicinische Facultät zu R. (Rostock) mit
Bestimmtheit ihr Gutachten dahin abgeben konnte, dafs die Ur-
sache des Todes eine Vergiftung mit Arsenik gewesen sey. Auch
dadurch wird dieser Fall interessant, dafs der Incjuisit sein anfangs
unumwunden abgelegtes Geständnifs in der Folge widerrief. Der
Inquisit wurde übrigens zum Tode verurtheilt. (Das Einzige ist
uns bei der Sache aufgefallen, dafs nicht genau nachgef'orscht
wurde, bei wem der Inquisit das Gift und wie viel er gekauft
habe. Wenigstens besagen die Acten, invso fern sie hier mit-
getheilt sind , nichts von einer Ausmittelung dieser Umstände.)
Keine Vorrede oder Einleitung giebt Nachricht von den Le-
bensumständen des Verfs. dieser Schutzschriften. Deshalb darf
man dem Herausgeber einen Vorwurf machen. Wenn auch einem
Schriftsteller die Herausgabe seines Werkes eine geistige Fort-
dauer sichert, so hängt doch diese an einem blofsen Namen, an
einem blofsen Schalle, wenn wir nicht auch die Individualität des
Mannes kennen.

XXVII. Jahrg. 7, Heft.

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