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N°. 51. HEIDELBERGER 1834.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

JURISPRUDENZ. — CIVILISTISCHE LITERATUR.
Mit Recht haben die jetzigen Herausgeber dieser Zeitschrift
Gelegenheit gegeben, in einer Collectivübersicht Bemerkungen zu
den neuesten Schriften niederzulegen, wobei die nicht mehr so
ganz beliebte Form der Recension zurücktritt, und diejenigen,
welche weniger Gelegenheit haben, alles Einzelne zu prüfen, auf
eine andere Art in den Gehalt der Werke eingeführt werden.
Vorerst wollen wir von einigen systematischen Werken, die
über die ganze Wissenschaft sich verbreiten, wenn auch kurz
und mehr aus dem Standpunkte, sie gegeneinander zu verglei-
chen , sprechen und dann auf einige Monographien übergehen. In
der Folge hoffen wir, von Zeit zu Zeit Fortsetzungen zu liefern.
Die bekanntesten Systeme, welche alle im Laufe der letzten
Jahre neue Auflagen erhalten haben, sind von Thibaut (achte
Auflage. i834-)i von Wening (vierte Ausgabe. i83i.), Ma-
heldey (zehnte Ausgabe. i833.), Schweppe (vierte Ausgabe.
1833, vollendet nach des Verfassers Tode von Majer), Miihlen-
bruch (edit. III. i833.). Erfreulich ist es zu sehen, wie deutsche
Bestrebung zu keiner Zeit tüchtiger, wie in der unsrigen, die
Fundgruben des Römischen Rechts so zu öffnen sucht, dafs sie
durch die Methode Anfängern und Praktikern möglichst zu-
gänglich werden. Jedes dieser Systeme hat seine Eigenthümlich-
heiten, alle haben ihre Vorzüge. Wir wollen uns hier nicht auf
die Ordnung einlassen, nach welcher das System selbst gebildet
ist, sondern allein auf den Geist hinsehen, in welchem das so
reiche Material verarbeitet ist. Wir glauben zwar allerdings,
dafs namentlich für den akademischen Unterricht Vieles von der
äufsern Ordnung abhänge, sowie auch der Praktiker sehr davon
angezogen wird, und dafs daher jeder berufen ist, fortan hier
zur Vervollkommnung der Wissenschaft zu wirken, weshalb die
vielen Grundrisse, zu welchen auch der Verf. dieser Anzeige
jetzt einen geliefert hat, nicht unverdienstlich bleiben: allein die
andre Seite der Verarbeitung des kleinsten Details ist doch die-
jenige, von welcher der wahre wissenschaftliche Werth eines
solchen Buches abhängt. In dieser Hinsicht verdient dann gewifs
die gröfste Achtung das zuerst genannte Werk. Seine Stärke
liegt in der concisen Erklärung über alle wichtigen Punkte des
noch anwendbaren Römischen Rechts, in der Aufstellung einer
mit allen analogen Verhältnissen durchaus harmonirenden be-
stimmten Ansicht, in dem scharf urtheilenden Geiste, welcher
über das Ganze und Einzelne geht; und die neue Ausgabe zeichnet
sich besonders aus durch Anschliefsung an die seit einiger Zeit
XXVII. Jahrg. 8. Heft. 51
 
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