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N°. 69. HEIDELBERGER 1834.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Historisch-statistische!- Umrifs der österreichischen Monarchie.
(Besch l uf s.)
Verfassung. Die Darstellung oder vielmehr nur hurze
Andeutung der Verhältnisse, welche in Absicht auf. die politische
Constitution der einzelnen Gebietstbeile bestehen, ermangelt, ob-
gleich im Ganzen richtig, dennoch an Uebersichtlichkeit, selbst
an ihrer namentlichen Zählung und an einer Nachweise ihrer
Gruppirung nach Maafsgabe ihrer Verschiedenheit in Betreff der
ersteren. — Der österreichische Kaiserstaat ist aus 7 Königrei-
chen, einem Erzherzogthume, einem Grofsfürstenthume, einer
Marligrafschaft, 5 Herzogthümern und aus 2 gefürsteten Graf-
schaften zusammengesetzt, die unter der Benennung der deut-
schen, der ungarischen, galizischen und der italienischen Erb-
staaten , in Absicht auf ihre verschiedene politische Contituirung
in drei Hauptmassen oder Kategorien gruppirt sind, nämlich:
fl) in Autokratien, in welchen die Rechte der Krone durch keine
politische Institutionen, überhaupt in keiner Art, beschränkt sind;
— das Königr. Dalmatien, die Militärgrenzländer, Ulyrien, mit
Ausnahme von Kärnthen und Krain; — b) in solche mit einer
landständischen Verfassung, ohne Einflufs auf die Anordnung der
Steuern (sogenannte Postulaten-Landtage), überhaupt mit sehr
beschränkter Wirksamkeit, die sich nur in der Umlage der Steuern
äufsert; die deutschen Erbstaaten (das Erzherzogthum Oesterreich
mit Salzburg, Böhmen, Mähren mit Schlesien, die Herzogthümer
Kärnthen und Krain und die Grafschaft Görz); sodann die galizi-
schen und die ialienischen Erbstaaten; -— c) endlich in solche,
in welchen den Ständen das Recht zur Theilnahme an der Gesetz-
gebung, eine solche an den Maafsregeln für die Ergänzung des
Heeres, das Steuerbewilligungsrecht, überhaupt ein in mehrfacher
Hinsicht eingreifender Einflufs auf die Verwaltung zusteht; —
die ungarischen Erbstaaten. — Der nämliche Wunsch gröfserer
Uebersichtlichkeit findet auch in Ansehung der Andeutungen in
Betreff des sehr complicirten Organismus der Verwaltung statt.
Einkünfte. Allerdings mufs bei dem dichten Schleier, der
Alles deckt, was die Gewinnung einer richtigen Einsicht in die
XXVII. Jahrg. 11. Heft. 69
 
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