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Alterthumskunde.

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wenn er den hei Hei’odot IV, i36. erwähnten König der Tarentiner, in
diesem Sinn und nicht als eine-blofse Magistratsperson verstanden wissen
will (S. 3?,.). Neben diesen Königen glaubt der Verb auch Ephoren in
Tarent annehmen zu dürfen, weil sie überhaupt ein alt-dorisches Institut
seyen, das auch zu Horaclea, der Tochterstadt Tarents, vorkomme. Es
wird schwer seyn, bei dem Mangel aller bestimmten Data hierüber mit
Sicherheit .zu entscheiden. Mit mehr Sicherheit schon läfst sich von einer
tarentinischen Gerusia, oder einem Senat reden, wie er als oberste Ver-
waltungsbehörde in allen dorischen Staaten bestand; auch an Sklaven
fehlte es in Tarent nicht; von Periöken findet sich keine Spur; wahr-
scheinlich traten die umwohnenden Völker bei der Eroberung des Landes
in das härtere Loos der Knechtschaft.
In der nächsten Periode, die der Verf. bis auf Ol. 110, bis auf das Her-
beirufen fremder Heeresführer berechnet, mögen in Tarent ähnliche Ver-
änderungen vorgegangen seyn, wie sie in den meisten griechischen Staaten
damals statt fanden, wo die zunehmende Bedeutung und das Ansehen des
Mittelstandes der Verfassung eine mehr demokratische Richtung gab. Und
darauf führen auch im Ganzen die wenigen und dürftigen Nachrichten über
Tarent aus dieser Periode. Wir wissen nicht einmal etwas Näheres über
die Eintbeilung des Volks, über die von ihm bestellten Behörden und
deren Wirkungskreis. Könige kommen nicht mehr vor, wohl aber Stra-
tegen, obwohl ohne Civilgewalt. Eben so wenig läfst sich über das Ge-
richtswesen etwas Näheres angeben. Bei dieser Mangelhaftigkeit und Dürf-
tigkeit aller Nachrichten können nur einige Rückschlüsse aus den Institu-
tionen der Mutterstadt Sparta und der Tochterstadt Heraklca, einiges
Licht über die Verhältnisse von Tarent verbreiten. Eben so dürftig sind
die Nachrichten aus der letzten Periode, deren Anfang freilich als der
Glanzpunkt des Staats sich bezeichnen läfst, bis der Verfall der Sitte und
eine furchtbare Ochlokratie die Stadt um ihre Freiheit brachte. Tarent
fiel in römische Botmäfsigkeit und ward, wie Mazocchi vermuthet, ein rö-
misches Municipium. Auch hier fehlen die näheren Data.
Die vierte Section handelt zuerst von den verschiedenen Verträgen
und Bündnissen Tarents mit andern Staaten und dann von dem Kriegs-
wesen, wo insbesondere von der berühmt gewordenen Reiterei der Ta-
rentiner, von ihrem Seewesen u A. geredet wird. Die zur Vollständig-
keit des Ganzen gewifs erwünschten Abschnitte über die Religion des
alten Tarent, über Kunst und Wissenschaft, fehlen; nach einer Note S. 29.
zu schliefsen, gedenkt der Verf. diese Gegenstände bei einer andern Gele-
genheit vorzutragen, vielleicht in der nach S. 43. von ihm zu erwartenden
'Geschichte Tarents, g;u der auch vorliegende Abhandlung als ein integri-
render Theil sich im Ganzen betrachten läfst.

, Clxr. Bä h r.
 
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