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Correepondance inedite de la maison d’Orange-Nassau.
die Bemerkungen und Noten, die der Herausgeber beigefügt, ge-
lehrt, geschmackvoll, passend, kurz, und erhöhen den Werth der
Sammlung ganz ungemein. Vergleicht man sie mit den Phrasen
des Herausgebers der französ. Sammlung, so wird man erkennen
duo cum fäciunt idem, non est idem.
Der 7Öste Brief, August Kurfürst von Sachsen an den
Prinzen von Oranien, wie er hier abgedruckt ist (S. i53), er-
gänzt, was man bei Arnoldi S. 277 findet, auf eine anziehende
Weise. Am angeführten Orte fehlte das Wesentlichste, Uebri-
gens macht es der Klugheit Wilhelms mehr Ehre, als seinem
Herzen, dafs er, während Ludwig und Johann von Nassau sich
in ihren Briefen so besorgt zeigen um das Seelenheil des i4jäh-
rigen Bruders Heintz, der in Löwen studierte, er darüber ganz
ruhig bleibt, und während er mit den deutschen Fürsten poli-
tisch-protestantisch correspondirt, doch immer gut päbstlich ver-
harrt. Kurfürst August ist deshalb auch viel zu klug, sich für
das protestantische Fürstenthum Oranien , welches für W7ilheim
der protestantische Gaspard Pape, Herr von Set. Alban, verthei-
digte, dem der Vicomte von Usez es zu vertheidigen überlassen
hatte, sehr zu interessiren, ausserdem waren dort ja nur Calvi-
nisten ! Wir wollen eine Stelle aus dem Briefe des Kurfürsten
anführen, woraus man sehen wird, dafs wir nicht Unrecht haben,
wenn wir behaupten, dafs August, vom Lutherthum und lutheri-
schen Dogmatikern und Concordienformeln schmiedenden eiteln
und herrschsüchtigen Professoren geblendet und zur grausamen
Verfolgung der Calvinisten und Kryptoealvinisten getrieben, eben
so heftig gegen den Pabst ist, als gleichgültig über das Schick-
sal der unterdrückten Reformirten in Frankreich. Er antwortet,
fein genug, S. i55—■ 156 :
W7ir haben auch vernommen was der Babsjt an E. L. ge-
schriebenn, und siehett uns der handel fast dafür an, dasz diesz
Spiel E. L. durch den schwartzen Pfaffen überzwerch zu-
geschoben werde; wollten auch E. L. Irer bitt nach, gern un-
sern Rath und bedencken darinnen mittheilen, weil wir aber nichtt
wissen, wasz für veraenderung inn der religion oder andern von
E. L. und den Irera zun Uranien vorgenommen, wer der Sanct-
Albanus sey, und was der Bapst für iurisdiction oder rechtmäs«
sigkeit über die Stadt Uranien habe, so können wir, hirzu füglich
nicht kommen. Wir achtten aber dafür, wo sich E. L. sonst
gegenn der Kön. Würde zu Hispanien so Vorhalten, das sie mitt
derselben zufrieden sein, der Bapst werde es auch bei einem
 
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