Monumcnta Germaniae ed. Pertz. T. III.
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Ref. mufs hier abbrechen, weil er, um die Wichtigkeit der
übrigen in diesem Bande enthaltenen Documente, die grofse Sorg-
falt und den historischen Fleifs, den der Herausgeber auf die
trefflichen Noten und Bemerkungen gewendet hat, anschaulich
zu machen, zu tief in das Einzelne der Geschichte der Gueusen
und der französischen Protestanten eingehen müfste. Ref. be-
merkt nur noch , dafs auch diesem dritten Theil 4 Platten mit
17 Fac Simile’s beigefügt sind. Die erste Platte enthält das Fac
Simile eines Billets der Anna von Sachsen, unter den andern sind
die Signatur Friedrichs von Dänemark, die Handschrift von Wil-
helms Schwester u. s. w.
Schlosser.
Monumcnta Germaniae historica. Tom. III. (sive legum T. 1.) Edidit
G. II. Pertz. Hannoverae, impensis bibliopolii aulici Hahniani.
MDCCCXXXV. Fol.
Endlich ist der dritte Band der Monumente erschienen. Die
Hindernisse, die dessen frühere Herausgabe verzögerten, sind also
gehoben. Gewifs wird nun künftig , da auf Verwendung des deut-
schen Bundestages die hohen Regierungen Deutschlands diesem
wahrhaften Nationalwerke eine bestimmte und bedeutende Unter-
stützung zugesichert haben, wohl keine andere Unterbrechung
desselben mehr Statt finden, als die durch den Druck selbst be-
dingte.
Vielleicht hatte man aber erwartet , dafs von den Geschicht-
schreibern die Fortsetzung, oder dafs von den Legionen der Ur-
kunden einige geliefert werden würden , und doch enthält dieser
Band nichts von beiden. Gleichwohl giebt er eben so Werth-
volles und Willkommenes, als Unerwartetes, nämlich Gesetze.
Bei der grofsen Mengje des höchst Wichtigen, Neuen, und viel-
fach Verbesserten, was hier dargeboten werden konnte, ist es
mit Dank anzuerhennen , dafs dieses nicht länger zurückgehalten
und vielmehr eine neue Abtheilung der Monumente damit ange-
fangen wurde. Statt der Urkunden können ja einstweilen die
vortrefflichen Regestenwerke des Herrn Dr. Böhmer mit Nutzen
gebraucht werden; die Fortsetzung der Geschichtschreiber hin-
gegen dürfte doch bald zu erwarten seyn.
Was enthält nun dieser neue Foliant? Er enthält die soge-
nannten capitularischen Gesetze der merovingischen und karolin-
gischen Regenten, von 554 —921 j jedoch nicht blos die eigent-
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Ref. mufs hier abbrechen, weil er, um die Wichtigkeit der
übrigen in diesem Bande enthaltenen Documente, die grofse Sorg-
falt und den historischen Fleifs, den der Herausgeber auf die
trefflichen Noten und Bemerkungen gewendet hat, anschaulich
zu machen, zu tief in das Einzelne der Geschichte der Gueusen
und der französischen Protestanten eingehen müfste. Ref. be-
merkt nur noch , dafs auch diesem dritten Theil 4 Platten mit
17 Fac Simile’s beigefügt sind. Die erste Platte enthält das Fac
Simile eines Billets der Anna von Sachsen, unter den andern sind
die Signatur Friedrichs von Dänemark, die Handschrift von Wil-
helms Schwester u. s. w.
Schlosser.
Monumcnta Germaniae historica. Tom. III. (sive legum T. 1.) Edidit
G. II. Pertz. Hannoverae, impensis bibliopolii aulici Hahniani.
MDCCCXXXV. Fol.
Endlich ist der dritte Band der Monumente erschienen. Die
Hindernisse, die dessen frühere Herausgabe verzögerten, sind also
gehoben. Gewifs wird nun künftig , da auf Verwendung des deut-
schen Bundestages die hohen Regierungen Deutschlands diesem
wahrhaften Nationalwerke eine bestimmte und bedeutende Unter-
stützung zugesichert haben, wohl keine andere Unterbrechung
desselben mehr Statt finden, als die durch den Druck selbst be-
dingte.
Vielleicht hatte man aber erwartet , dafs von den Geschicht-
schreibern die Fortsetzung, oder dafs von den Legionen der Ur-
kunden einige geliefert werden würden , und doch enthält dieser
Band nichts von beiden. Gleichwohl giebt er eben so Werth-
volles und Willkommenes, als Unerwartetes, nämlich Gesetze.
Bei der grofsen Mengje des höchst Wichtigen, Neuen, und viel-
fach Verbesserten, was hier dargeboten werden konnte, ist es
mit Dank anzuerhennen , dafs dieses nicht länger zurückgehalten
und vielmehr eine neue Abtheilung der Monumente damit ange-
fangen wurde. Statt der Urkunden können ja einstweilen die
vortrefflichen Regestenwerke des Herrn Dr. Böhmer mit Nutzen
gebraucht werden; die Fortsetzung der Geschichtschreiber hin-
gegen dürfte doch bald zu erwarten seyn.
Was enthält nun dieser neue Foliant? Er enthält die soge-
nannten capitularischen Gesetze der merovingischen und karolin-
gischen Regenten, von 554 —921 j jedoch nicht blos die eigent-