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Hengstenberg: Die Anthentie des Pentateuchs.

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der Erndte, der Erstlinge deiner Arbeit, welche
du säest auf dem Felde, die zweite ein Fest der Wo-
chen, der Erstlinge der Weizenerndte ausspricht.
Da der Weizen er ndte die der Gerste vorausgeht, Erstlings-
früchte aber nur so lange sie solche sind, nur dann, wann
sie als solche Werth haben, dargebracht werden konnten,
so schienen dem Ref. die Erstlinge. C. 23, 16. um ein Gerau-
mes früher, als C. 34, 22., und, da der Weizen noch nicht
reif war, von Gerste gebracht werden zu sollen. Somit lag
dem Ref. eine Differenz beider Stellen am Tage, ihm um so
unbedenklicher, weil 2 Mos. 34, 22. das Fest als „Fest der
Wochen“ fvrgl. 5 Mos. 16,19.) auf den fünfzigsten Tag von
Passah an verlegt wird, C. 23, 16., dagegen das Fest, jener
Bezeichnung ermangelnd, von diesem Datum unabhängig zu
seyn scheint. Zugleich standen nun beide Stellen zu 3. Mos.
23, 10. 17., welche VV. die Erstlingsfrüchte dem Passah,
nnd mit 4. Mos. 28, 26. dem Pfingstfeste die Erstlingsbrode
zuweisen, in Widerspruch $ eine Verschiedenheit der Gesetz-
geber nnd Nichtauthentie des Pentateuchs ergab sich hieraus
nothwendig. Hr. H. nun aber löst die Schwierigheit Bd. II,
385 ff. einfach genug durch die Annahme, die Q'HM 2. Mos.
23, 16. 34, 22. seyen nach Maassgabe von 3. Mos. 23,16. für
Erstlingsbrode anzusehn, beim Schluss der ganzen Erndte
am Dankfeste für dieselbe aus Weizenmehl darzubringen.
Bei solcher Deutung des Wortes Q'HM mochte sich — das
* \ *
gesteht Ref. zu — schon der Diaskeuast des Pent. beruhi-
gen; es fragt sich nur, ob das Wort die postulirte Bedeu-
tung überhaupt habe und an jenen Stellen haben könne.
Indem wir diejenigen Verbindungen des Wortes, wo es
rein der Genitiv ist, vorläufig bei seite legen, fassen wir die
übrigen Fälle ins Auge, wo es wie in den zwei fraglichen
durch einen Genitiv ergänzt wird. In allen diesen bedeutet
es Erstlinge, Erstlingsfrüchte. Und zwar kann der
Genitiv die Frucht, deren Erstlinge sie sind, namhaft machen
dann ist er der Partitive, z. B. 4. Mos. 13, 20. 1^3
Erstlinge unter den Trauben, Neh. 10, 36.
Erstlinge von Baumfrucht, die ersten reifen Baum-
früchte. Oder er gibt den Fruchtboden oder Aehnliches an,
und ist dann einfacher Genitia des Besitzes z. B. Neh. 10,
 
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