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JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
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Wil m o vs ky v.} Die römische Villa zu Nennig; ihre Inschriften;
mit zwei Tafeln: Facsimile der Inschriften und erläuternde
Sculpturen vom Amphitheater und Forum der Col. Aug. Trev.
Herausgegeben von der Gesellschaft für nützliche Forschungen
zu Trier. Trier. 2 Ausgaben·. 18 Seiten. Fol. und 66 S. 8.
In Nennig, sieben Stunden von Trier entfernt, wo im Jahr
1852 jener kostbare Mosaikboden gefunden wurde, dessen wir auch
in diesen Jahrbüchern gedachten (1866. S. 668), wurden im Herbst
des zuletzt erwähnten Jahres auf Staatskosten weitere Ausgrabun-
gen veranstaltet, deren Leitung Heinrich Schäffer aus Trier, seit
längerer Zeit Bildhauer in Rom, bei seiner zeitweisen Anwesenheit
in seiner Heimath überkam. Da fanden in den ersten Tagen des
Oktobers 1866 die Arbeiter bei der Ausgrabung der Ruinen der
bekannten Villa 6 bis 10 Fuss unter dem jetzigen Boden einen
Rundbau auf, dessen in antikem Roth wohl erhaltener Verputz
vier in grossen schönen schwarzen Buchstaben ausgeführte In-
schriften trug. Während man nun von Trier dorthin eilte, den
Fund und die Inschriften betrachtete und bewunderte und Niemand
an ünächtheit dachte: erhoben sich sogleich anderwärts mehrere
Stimmen, welche die Inschriften auf keinen Fall für antik erklär-
ten. So hat Brambach in seinem corpus inscriptionum Rhenanarum,
das bekanntlich in allzu grosser Eile abgefasst ist (vgl. diese Jahr-
bücher 1867. S. 161 ff.) in den addendis pag. XXXIII diese In-
schriften für falsch und das Werk eines Betrügers erklärt und bald
darnach (4. Nov. 1866) in einem offenen Briefe an Janssen in
Leiden »die Inschriftenfälschung zu Trier« ausführlich darzuthun
versucht. Noch im nämlichen Monat hat Mommsen in den Grenz-
boten (1866. S. 407 ff.) »die gefälschten Inschriften von Nennig«
besprochen; ebenso hat derselbe auch in den Sitzungen der archäo-
logischen Gesellschaft zu Berlin die Ünächtheit zu beweisen sich
bestrebt und veranlasst, dass von Regierungs wegen eine Unter-
suchung über die Auffindung veranstaltet wurde. Diese erklärte,
dass die Inschriften in unserer Zeit nicht könnten verfertigt sein.
Gleichwohl beharrten die Gegner bei ihrer Meinung, dass die In-
schriften nach dem Jahr 1859, wie Mommsen, oder »im Jahre des
Heils 1866« verfälscht seien, wie Brambach bestimmt hatte, indem
ersterer zusetzto, dass, »wenn auch der Dieb nicht entdeckt wird,
der Thatbestand des Diebstahls nicht widerlegt sei.« Und als am
Enae des nämlichen Monats ein Stein mit ähnlicher Inschrift aus-
gegraben wurde, liess man ihn nach Berlin kommen und fand, dass
IjXI. Jahrg. 4. Heft. 17
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.
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Wil m o vs ky v.} Die römische Villa zu Nennig; ihre Inschriften;
mit zwei Tafeln: Facsimile der Inschriften und erläuternde
Sculpturen vom Amphitheater und Forum der Col. Aug. Trev.
Herausgegeben von der Gesellschaft für nützliche Forschungen
zu Trier. Trier. 2 Ausgaben·. 18 Seiten. Fol. und 66 S. 8.
In Nennig, sieben Stunden von Trier entfernt, wo im Jahr
1852 jener kostbare Mosaikboden gefunden wurde, dessen wir auch
in diesen Jahrbüchern gedachten (1866. S. 668), wurden im Herbst
des zuletzt erwähnten Jahres auf Staatskosten weitere Ausgrabun-
gen veranstaltet, deren Leitung Heinrich Schäffer aus Trier, seit
längerer Zeit Bildhauer in Rom, bei seiner zeitweisen Anwesenheit
in seiner Heimath überkam. Da fanden in den ersten Tagen des
Oktobers 1866 die Arbeiter bei der Ausgrabung der Ruinen der
bekannten Villa 6 bis 10 Fuss unter dem jetzigen Boden einen
Rundbau auf, dessen in antikem Roth wohl erhaltener Verputz
vier in grossen schönen schwarzen Buchstaben ausgeführte In-
schriften trug. Während man nun von Trier dorthin eilte, den
Fund und die Inschriften betrachtete und bewunderte und Niemand
an ünächtheit dachte: erhoben sich sogleich anderwärts mehrere
Stimmen, welche die Inschriften auf keinen Fall für antik erklär-
ten. So hat Brambach in seinem corpus inscriptionum Rhenanarum,
das bekanntlich in allzu grosser Eile abgefasst ist (vgl. diese Jahr-
bücher 1867. S. 161 ff.) in den addendis pag. XXXIII diese In-
schriften für falsch und das Werk eines Betrügers erklärt und bald
darnach (4. Nov. 1866) in einem offenen Briefe an Janssen in
Leiden »die Inschriftenfälschung zu Trier« ausführlich darzuthun
versucht. Noch im nämlichen Monat hat Mommsen in den Grenz-
boten (1866. S. 407 ff.) »die gefälschten Inschriften von Nennig«
besprochen; ebenso hat derselbe auch in den Sitzungen der archäo-
logischen Gesellschaft zu Berlin die Ünächtheit zu beweisen sich
bestrebt und veranlasst, dass von Regierungs wegen eine Unter-
suchung über die Auffindung veranstaltet wurde. Diese erklärte,
dass die Inschriften in unserer Zeit nicht könnten verfertigt sein.
Gleichwohl beharrten die Gegner bei ihrer Meinung, dass die In-
schriften nach dem Jahr 1859, wie Mommsen, oder »im Jahre des
Heils 1866« verfälscht seien, wie Brambach bestimmt hatte, indem
ersterer zusetzto, dass, »wenn auch der Dieb nicht entdeckt wird,
der Thatbestand des Diebstahls nicht widerlegt sei.« Und als am
Enae des nämlichen Monats ein Stein mit ähnlicher Inschrift aus-
gegraben wurde, liess man ihn nach Berlin kommen und fand, dass
IjXI. Jahrg. 4. Heft. 17