Λ·, 20, 1IE1ÜELBEKUEK ISiß.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR,
«i
Hartenstein: Kants sämmtliclie Werke.
(Schluss.)
Der Beweis für diesen Lehrsatz lautet: >Ich bin mir meines
Daseins, als in der Zeit bestimmt, bewusst. Alle Zeitbestimmung setzt
etwas Beharrliches in der Wahrnehmung voraus. Dieses Beharr-
liche kann aber nicht etwas in mir sein, weil eben mein Dasein
in der Zeit durch dieses Beharrliche allererst bestimmt werden
kann. Also ist die Wahrnehmung dieses Beharrlichen nur durch
ein Ding äusser mir und nicht durch die blosse Vorstellung
eines Dinges äusser mir möglich. Folglich ist die Bestimmung
meines Daseins in der Zeit nur durch die Existenz wirklicher Dinge,
die ich äusser mir wahrnchme, möglich. Nun ist das Bewusstsein
in der Zeit mit dem Bewusstsein der Möglichkeit dieser Zeitbe-
stimmung nothwendig verbunden ; also ist es auch mit der Existenz
der Dinge äusser mir, als Bedingung der Zeitbestimmung, noth-
wendig verbunden, d. i. das Bewusstsein meines eigenen Daseins
ist zugleich ein unmittelbares Bewusstsein des Daseins anderer
Dinge äusser mir.« Diesem Beweise schliessen sich drei Anmer-
kungen am Nach der ersten Anmerkung ist die Vorstellung.· Ich
bin, die das Bewusstsein ausdrückt, welches alles Denken beglei-
ten kann, zwar das, was unmittelbar die Existenz eines Subjects
in sich schliesst, aber diese Vorstellung ist noch keine Erkennt-
nis s desselben, mithin auch nicht empirisch, die Erfahrung; denn
dazu gehört, wie Kant beifügt, »auser dem Gedanken von etwas
Existirendem noch Anschauung und hier innere, in Ansehung
deren, d. i. der Zeit, -das Subject bestimmt werden muss, wozu
durchaus äussere Gegenstände erforderlich sind, so dass folglich
innere Erfahrung selbst nur mittelbar und nur durch äussere mög-
lich ist.« In der zweiten Anmerkung wird hervorgehoben, dass man
alle Zeitbestimmung nur durch den Wechsel in äusseren Verhält-
nissen oder Bewegung nur in Bezug auf das Beharrliche im Raume,
z. B. Sonnenbewegung in Ansehung der Gegenstände der Erde
wahrnehmen könne, dass wir sogar nichts Beharrliches haben, was
wir dem Begriffe einer Substanz, als Anschauung, unterlegen könn-
ten, als blos die Materie, dass selbst diese Beharrlichkeit nicht
aus äusserer Erfahrung geschöpft, sondern a priori als nothwendige
Bedingung aller Zeitbestimmung, mithin auch als Bestimmung des
mnern Sinnes in Ansehung unseres eigenen Daseins durch die
Existenz äusserer Dinge vorausgesetzt werde, Es wird beigesetzt,
LXI. Jahrg. 4. Heft, 20
JAHRBÜCHER DER LITERATUR,
«i
Hartenstein: Kants sämmtliclie Werke.
(Schluss.)
Der Beweis für diesen Lehrsatz lautet: >Ich bin mir meines
Daseins, als in der Zeit bestimmt, bewusst. Alle Zeitbestimmung setzt
etwas Beharrliches in der Wahrnehmung voraus. Dieses Beharr-
liche kann aber nicht etwas in mir sein, weil eben mein Dasein
in der Zeit durch dieses Beharrliche allererst bestimmt werden
kann. Also ist die Wahrnehmung dieses Beharrlichen nur durch
ein Ding äusser mir und nicht durch die blosse Vorstellung
eines Dinges äusser mir möglich. Folglich ist die Bestimmung
meines Daseins in der Zeit nur durch die Existenz wirklicher Dinge,
die ich äusser mir wahrnchme, möglich. Nun ist das Bewusstsein
in der Zeit mit dem Bewusstsein der Möglichkeit dieser Zeitbe-
stimmung nothwendig verbunden ; also ist es auch mit der Existenz
der Dinge äusser mir, als Bedingung der Zeitbestimmung, noth-
wendig verbunden, d. i. das Bewusstsein meines eigenen Daseins
ist zugleich ein unmittelbares Bewusstsein des Daseins anderer
Dinge äusser mir.« Diesem Beweise schliessen sich drei Anmer-
kungen am Nach der ersten Anmerkung ist die Vorstellung.· Ich
bin, die das Bewusstsein ausdrückt, welches alles Denken beglei-
ten kann, zwar das, was unmittelbar die Existenz eines Subjects
in sich schliesst, aber diese Vorstellung ist noch keine Erkennt-
nis s desselben, mithin auch nicht empirisch, die Erfahrung; denn
dazu gehört, wie Kant beifügt, »auser dem Gedanken von etwas
Existirendem noch Anschauung und hier innere, in Ansehung
deren, d. i. der Zeit, -das Subject bestimmt werden muss, wozu
durchaus äussere Gegenstände erforderlich sind, so dass folglich
innere Erfahrung selbst nur mittelbar und nur durch äussere mög-
lich ist.« In der zweiten Anmerkung wird hervorgehoben, dass man
alle Zeitbestimmung nur durch den Wechsel in äusseren Verhält-
nissen oder Bewegung nur in Bezug auf das Beharrliche im Raume,
z. B. Sonnenbewegung in Ansehung der Gegenstände der Erde
wahrnehmen könne, dass wir sogar nichts Beharrliches haben, was
wir dem Begriffe einer Substanz, als Anschauung, unterlegen könn-
ten, als blos die Materie, dass selbst diese Beharrlichkeit nicht
aus äusserer Erfahrung geschöpft, sondern a priori als nothwendige
Bedingung aller Zeitbestimmung, mithin auch als Bestimmung des
mnern Sinnes in Ansehung unseres eigenen Daseins durch die
Existenz äusserer Dinge vorausgesetzt werde, Es wird beigesetzt,
LXI. Jahrg. 4. Heft, 20