478 Geiger: Üeber Melaiithon’s oratio etc. x
(1470), seine Anwesenheit auf dem Reichstage in Worms (1495)
in der Rede keinen Platz gefunden hat, den es eher, als vieles Un-
gehörige, verdient hätte. Aber auch das Gegebene ist in Vielem
zu berichtigen, z. B. dass Wessel Reuchlin’s Lehrer in der hebräi-
schen Sprache gewesen sei, dass Reuchlin als Verfasser einer epi-
tome historiarum anzunehmen sei u. a. m. Das Resultat der Unter-
suchung, die neben dem Aufweisen der Irrthümer alle Einzelheiten
kritisch festzustellen sucht, ist, dass die Oratio als Quelle sehr-
wenig brauchbar ist, obschon dies, wie an einigen Beispielen zu
zeigen versucht wird, vielfach geschehen ist, dass ferner auch ihr
Werth als Kunstwerk nicht allzuhoch angeschlagen werden darf.
Ein paar Einzelheiten sei mir gestattet hinzuzufügen. Zu S. 15
Anm. 3 bemerke ich, dass in Epp. ill. vir. p. üb an Arnold von
Tungern sich die Stelle findet: me quibus vixi quinquaginta sex
annis et supra. Der Brief ist vom Jahr 1511, die angegebenen
Worte würden daher schliessen lassen, R. sei vor 1455 geboren.
Das ist indess nicht der Fall, vielmehr sind die Worte et supra
redaktionelle Zuthat der Herausgeber der Epp. ill. vir. (1519).
Derselbe Brief ist nämlich bereits in Pfefferkorns Beschyrmung
1516 gedruckt, wo sich diese Worte nicht finden. Dass der in
Pfefferkorns Schrift mitgetheilte Text der ursprüngliche ist, ist
noch aus Anderem zu schliessen, das hier nicht erwähnt werden
kann.
Die S. 23. Anm. 4 nach Strauss citirte Stelle findet sich Epist.
Obscur. Vir. I Nr. 18: Reuchlin qui hebraice vocatur Joannes Cap-
nion. — Die S. 33 gemachte Bemerkung, dass äusser in einem
Briefe Peutingers an Reuchlin sich in der Briefsammlung nirgends
die Anrede als Bundesrichter findet, »gleichsam als hätten sich die
Humanisten gescheut, ihren Führer und Freund mit einem so amt-
lichen Titel zu begrüssen«, ist dahin zu beschränken, dass nur die
Humanisten in ihren Briefen dies unterlassen; in andern Briefen
findet sich die Anrede allerdings.
Zum Schluss möchte ich einige Druckfehler berichtigen, die
ich mit meiner Entfernung vom Druckort zu entschuldigen bitte.
Es ist zu lesen: S, 9. Z. 7 v. o. Freunden statt Fremden. S. 26.
Z. 12 v. u. Sprachschatz st. Sprachsatz. S. 43. Z. 13 v. u. 1847
st. 1347. S. 69. Z. 4 v. u. monachis st. monarchis. S. 74. Z. 7
v. u. Adami st. Adam.
Bonn. Dr Ludwig Geiger.
(1470), seine Anwesenheit auf dem Reichstage in Worms (1495)
in der Rede keinen Platz gefunden hat, den es eher, als vieles Un-
gehörige, verdient hätte. Aber auch das Gegebene ist in Vielem
zu berichtigen, z. B. dass Wessel Reuchlin’s Lehrer in der hebräi-
schen Sprache gewesen sei, dass Reuchlin als Verfasser einer epi-
tome historiarum anzunehmen sei u. a. m. Das Resultat der Unter-
suchung, die neben dem Aufweisen der Irrthümer alle Einzelheiten
kritisch festzustellen sucht, ist, dass die Oratio als Quelle sehr-
wenig brauchbar ist, obschon dies, wie an einigen Beispielen zu
zeigen versucht wird, vielfach geschehen ist, dass ferner auch ihr
Werth als Kunstwerk nicht allzuhoch angeschlagen werden darf.
Ein paar Einzelheiten sei mir gestattet hinzuzufügen. Zu S. 15
Anm. 3 bemerke ich, dass in Epp. ill. vir. p. üb an Arnold von
Tungern sich die Stelle findet: me quibus vixi quinquaginta sex
annis et supra. Der Brief ist vom Jahr 1511, die angegebenen
Worte würden daher schliessen lassen, R. sei vor 1455 geboren.
Das ist indess nicht der Fall, vielmehr sind die Worte et supra
redaktionelle Zuthat der Herausgeber der Epp. ill. vir. (1519).
Derselbe Brief ist nämlich bereits in Pfefferkorns Beschyrmung
1516 gedruckt, wo sich diese Worte nicht finden. Dass der in
Pfefferkorns Schrift mitgetheilte Text der ursprüngliche ist, ist
noch aus Anderem zu schliessen, das hier nicht erwähnt werden
kann.
Die S. 23. Anm. 4 nach Strauss citirte Stelle findet sich Epist.
Obscur. Vir. I Nr. 18: Reuchlin qui hebraice vocatur Joannes Cap-
nion. — Die S. 33 gemachte Bemerkung, dass äusser in einem
Briefe Peutingers an Reuchlin sich in der Briefsammlung nirgends
die Anrede als Bundesrichter findet, »gleichsam als hätten sich die
Humanisten gescheut, ihren Führer und Freund mit einem so amt-
lichen Titel zu begrüssen«, ist dahin zu beschränken, dass nur die
Humanisten in ihren Briefen dies unterlassen; in andern Briefen
findet sich die Anrede allerdings.
Zum Schluss möchte ich einige Druckfehler berichtigen, die
ich mit meiner Entfernung vom Druckort zu entschuldigen bitte.
Es ist zu lesen: S, 9. Z. 7 v. o. Freunden statt Fremden. S. 26.
Z. 12 v. u. Sprachschatz st. Sprachsatz. S. 43. Z. 13 v. u. 1847
st. 1347. S. 69. Z. 4 v. u. monachis st. monarchis. S. 74. Z. 7
v. u. Adami st. Adam.
Bonn. Dr Ludwig Geiger.