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Oechelhäuser, Adolf von; Kraus, Franz Xaver [Editor]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 4,2): Die Kunstdenkmäler des Amtsbezirks Tauberbischofsheim (Kreis Mosbach) — Freiburg i.Br., 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.1372#0176

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i56

KREIS MOSBACH.

Schlossplatz neben dem »Deutschen Hofe« führte über diese Brücke.) Im August des-
selben Jahres einigte man sich dahin, der Erzbischof solle sie stehen lassen und unter-
halten, wie er wolle.

Im Jahre 1553 wird der Mar st all des Schlosses genannt; unter ihm befand sich
ein Keller.

Höchst interessant für Kriegs-und Kulturgeschichte das Verzeichniss der
Waffen und des Hausrathes, die Philipp von Rineck 1470 in dem ihm ver-
pfändeten Schlosse zu Bischofsheim von Mainz übernahm. (Mainzer Ingrossaturbuch
Adolphi III lib. III f. 232 i. Würzb. Kreisarchiv)

Das Schloss war Sitz des jeweiligen mainzischen Amtmannes bezw. Oberamtmannes
bis Ende des XVIII. Jhs. Auch die Kurfürsten wohnten bei ihrer Anwesenheit in
Bischofsheim darin. Von Bischofsheim datiren Urkunden u. a.: 1234 Sigfrid (III), 1345
Heinrich (in.), 1357 Gerlach, 1373 Adolf, Verweser des Erzbisthums, 1390 Konrad (IL),
1423 Konrad (III.), 1450, 1454 Theodorich (Dietrich), 1489, 1492 Berthold.

Mit dem mainzischen Hofgut, das zur Hofkammer gehörte und aus einer
Scheuer und zwei Tennen in der Vorstadt und an Aeckern, Wiesen und den Gärten am
Burgweg gegen Würzburg aus 132 Morgen 22 Ruthen und 92 Schuh bestand, wurden
i. J. 1787 Haus, Thurm und Garten gegenüber dem Schlosse (jetzt Hofmann'sche Brauerei),
»zum Schlosse gehörige und entbehrliche Gebäulichkeiten«, diese für 12 fi. in Erbbestand
gegeben.

Tauberbischofsheim wird in der Urkunde Friedrichs II. vom Jahre 1237 noch
villa (Dorf) genannt, während es 1285 mit den Städten Miltenberg und Amorbach dem
Mainzer Kapitel Treue gelobt. In welchem Jahre es die Stadtrechte erhielt, ist noch
unbekannt, ebenso wie bei Miltenberg. Von Erzbischof Heinrich bekamen i. J. 1346
elf Städte des Kurfürstenthums, darunter auch Bischofsheim, besondere Freiheiten. Das
»Vngelt« ward für letzteres auf 66 Pfd. bestimmt, wovon aber die Hälfte an der Stadt
verbaut werden sollte. Die Rechte der Stadt wurden jeweils von den neu gewählten Kur-
fürsten bestätigt. ErzbischofBerthold änderte i. J. 1483 die Gemeindeverwaltung
dahin, dass statt dreier Bürgermeister künftighin nur zwei (jeder mit 8 fi. »belonung«)
aufzustellen seien, und da 24 Personen in den Rath gehören und auch je zu Zeiten zu
den »gemeine stat berurende hendeln« die Amtleute gehen, sollen Viertelmeister zum
Rath nicht gesetzt werden u. a. Im Jahre 1405, am 26. Mai, gestattete Erzbischof Johann
der Stadt Külsheim zwei Jahrmärkte abzuhalten mit denselben Privilegien und Freiheiten,
wie die Märkte zu Bischofsheim sie haben. Es muss also dieses kurz vorher das
Marktrecht erhalten haben, da Külsheim schon lange Stadt war. Im Jahre 1540
hatte Bischofsheim 4, 1668 5 Märkte. Es verlor seine bisherige freiere Verfassung
in Folge des Bauernkrieges. Die Bürger hatten sich der Bewegung angeschlossen
und bei mehreren Unternehmungen, so gegen Boxberg und Schweigern, betheiligt. Die
»Rädelsführer« wurden enthauptet, und der Landesfürst, Kurfürst Albrecht, führte
1527 hier wie in den anderen Städten des Stifts, (z. B. Ballenberg, Krautheim, Külsheim
u. a.) die »Stadtreformation« ein. Dadurch wurde zunächst der Bund der »neun
mainzischen Städte«, dem Bischofsheim seit langem angehört hatte, aufgehoben und
dann in jeder eine neue Ordnung vorgenommen, welche Verwaltung und Gerichtsbarkeit
fast völlig in die Hände des Landesherrn legte, weil sie »durch den Bund zu Schwaben
aller ihrer Privilegien, Begnadigung, Freiheit, auch Amts, Gerichts und Raths . . . entsetzt
 
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