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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 7.1860

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5. Heft
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Die Taufe durch Untertauchen: (noch im 16. Jahrhundert gebräuchlich)
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Einige Bemerkungen über den Manipel
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https://doi.org/10.11588/diglit.18470#0087

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man zu dieser Verordmmg noch die bei Bin-
terim angesührten Synodalstatuten von Be-
santzvn, von Arras aus den Jahren 1569 und
von 1570 hinzu, so sieht man, daß sich die
alte Tauspraris am längsten in jenen nörd-
lichen Ländern, in England und den gegen
dasselbe hingränzenden nördlichen Distrikten
von Frankreich und Belgten erhalten hat. Bei
dieser Gelegenheit machen wir darauf aus-
merksam, daß auch das späteste Mittelalter
noch die reichsten Mittel auf eine prächtige
Verzierung der Taufkapellen (innerhalb der
Kirchen) verwendete. Dieses bezeugt Felir
Fabri von der Taufkapelle des Ulmer Mün-
ster in seiner im Jahr 1490 geschriebenen
bistoiia, Lusvias eä. Eoläust x. 249: ,/Alle
Tage," sagt er, „werden im Durchschnitte
etwa 5 Kinder getauft in dem Baptisterium
jener Kirche, das mit königlichem Schmucke
geziert dasteht." Und Erasmus von Rotter-
dam klagt in seiner bekannten Weise darüber:
„Jch bekenne, daß sowohl in den heil. Klei-
dern, als auch Lei den heil. Gefäßen auf die
Würde des öffentlichen Gottesdienstes zu sehen
ist; aber wozu denn so viele Baptistereien, so
viele Leuchter, so viele goldene Statuen?"
Vgl. Urusmi oqix. eä. Olorioi, tom. IX, x.949.

Cimge Demerkungen über den Manipel.

Die ältesten Kirchenschriststeller, welche von
diesem Gewandstück berichten, nennen es ta-
NOQ, silläon, Sllälliillill, illllllixlllllS auch Illllx-
xllla. Während die beiden ersten Benennun-
gen ein Stück Tuch überhaupt bezeichnen,
weisen dagegen letztere Namen >— sllänrillill,
Schweißtuch, innllixllllls, Handtuch >—' deut-
lich auf seine originelle Bestimmung zurück.
Der Priester trug nämlich zur Abtrocknung
des Schweißes und sür die Zwecke, denen un-
ser heutiges Taschentuch entspricht, bet der
heil. Meffe ein Tuch, zur Bequemlichkeit ge-
wöhnlich am linken Arm. Diesen setnen ur-
sprünglichenZweck verlor jedoch das fragliche
Gewand alsbald und ging als bloßes Zier-

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stück unter die liturgischen Gewänder über.
Dte ersten Spuren finden wir schon im 8.
Jahrhundert.* Mabillon** ***berichtet von einer
Schenkung aus dem Jahre 781, in welcher
außer zahlreichen andern Paramenten auch 5
Manipel — gllillqno mallixllli >—' erwähnt
werden. Xniinl. 1.25, 6.63. Unitons, äo
lllltiq. eool.iit., t. 1, lib. 1, 6.4, Xit. 12**^the1lt
aus einem unter Carl dem Großen geschrie-
benen Missale des Klosters St. Denys bei
Paris schon das Gebet mit, welches der Prie-
ster Leim Anziehen des Manipels gebetet hat.
Baluzius erzählt, daß Winfrid und seine Ge-
mahltn (oomit. Lllioliillollolls. ot 57iäimi11om
oomiti88.) im Jahre 888 einer Kirche (sool.
8t. Nuiino Riviqilll6ll8i8) außer einem Kelch
und Patene aus Gold, einem Missale, Lektio-
narium, einer Casel, Albe, Stola, auch einen
Manipel vermacht habe. (Xxxenä.näNaio.
8i8x. X. 45, x. 817.) si Jn Deutschland war
der Manipel im 10. Jahrhundert ebenfalls
schon unter die liturgischen Gewänder aufge-
nommen. Bischof Ratherius von Lüttich ver-
ordnet in dem Rundschreiben an seinen Diö-
zesanklerus (zweite Hälste des 10. Jahrhun-
derts): „Keiner dars dte heil. Messe lesen,
ohne Amikt, Stola, twllono ot xlallsta", d.h.
Manipel und Casel. sisi Ein anderes Beisptel
für den deutschen Gebrauch im 10 Jahrhun-
dert brachte eine Kunstnotiz im 4. Bande des
„Kirchenschmucks" S. 62.

Dem Angeführten zufolge dürfte sicher sein,

* Viele Archäologen, namentlich auch vr.
Bock, Gesch. der liturg. Gew. Bd. t, S. 440 und
Binterim noch im 4. Bande seiner Denkwürdig-
keiten S. 204 glaubten aus den Mappulen im
Dekret Gregors 1. an den Erzbischof von Ravenna
auf die Zeit der Aufnahme des Manipels unter die
heil. Gewänder schließen zu dürfen, allein mit Un-
recht, denn jene „maxpnlas" sind Schirmdecken,
die erste Form nnserer tragbaren Baldachine; vgl.
Binterims Netraktation a. a. O. Bd. 7, Thl. 3,
S. 359 f.

** Bei Ilallsr, äs vsst. vstsr. äi886it. 1770,
p. 49.

*** okr. Sallsr I. o.
tz Bei Ilallsr I. o.

77 Binterim, Geschichte der deusch. Concil.
Bd. 3, S. 325.
 
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