Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 7.1860

DOI Heft:
6. Heft
DOI Artikel:
Das bishöfliche Nationale: Zur Geschichte des bischöflichen Nationale
DOI Artikel:
Ueber Farbenharmonie
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18470#0107

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
90

standene Rangstreitigkeiten wurden nnmer zu
Gunsten der Anerkennnng und Aufrechthal-
tung der alten Prärogative der eichstättischen
Kirche geschlichtet. Bei Gelegenheit des tau-
sendjährigen Jubiläums der Diözese Eichstätt
1745 bestätigte Pabst Benedikt LIV. dem da-
maligen Fürstbischofe Johann Anton II. in
rührender Anerkennung dessen hoher Ver-
dienste in der Bulle „Lä xustorulis" vom 4.
Juli 1745 ihm und allenNachfolgern des heil.
Willibald aufs Neue die Auszeichnung dieses
Ehrenschmuckes des Rationale, und verband
damit auch das Privilegium, daß dem Bischofe
von Eichstätt das erzbischöfliche Kreuz vorge-
tragen werde. Obgletch aber schon we-
ntge Jahrzehnte daraus durch den Sturm
der Säcularisation die alte hierarchische Glie-
derung des deutschen Reiches ausgehoben
wurde und dte Diözese des heil. Willibald
einen neuen Metropoltten im erzbischöfltchen
Stuhle zu Bamberg erhielt, so genießt Eich-
ftätt doch auch jetzt noch vor seinen Mitsuffra-
ganen den ihm gebührenden Vorrang der
Ehre, denn nur auf der Brust seines Ober-
hirten glänzt der Prachtschmuck des Rationale,
von dem aus in goldenen Buchstaben die ge-
heimnißvollen Worte leuchten: „Häos, Lxos,
OiLritns." >—

Meber Farbenharmonie.

Ueber Farbenharmonie begegnet man im
„Kirchenschmuck" zwei, wie es scheint einan-
der ganz entgegengesetztenAnsichten.* Jm5.

* Wir können den Gegensatz nicht finden. Der
Aufsatz im III. Hefte betrachtet die Farbenhar-
monie vom ästhetischen, die Verordnung des fürst-
erzbischoflichen Confistoriums .in Prag vom litur-
gischen Standpunkt. Ersterer hat alle möglichen
Gegenstände des Kirchenschmucks, über welche kirch-
liche Gesetze nicht vorhanden find (Fahnen und
Teppiche), letzterer blos die liturgischen Gewänder
im Auge. Wir wollen gewiß nicht behaupten, daß
ein den kirchlichen Vorschriften entsprechendes Ge-
wand nicht ästhetisch tadellos ausgeführt werden
könne; aber ebenso wenig können wir annehmen,
daß nur das liturgisch Richtige schön sei. Nm nun
dem ästhetischen Geschmack den Zügel anzulegen
und ihn innerhalb der liturgischen Schranken zu

Hefte des III. Vandes, S. 65 stndet man den
Grundsatz ausgesprochen: „Wenn zwei sich
gegenseitig kompletirende Farben nebeneinan-
der gestellt werden, so erhöhet se die eine die
Wirkung der andern, jede verschönert die an-
dere und macht sie kräftiger." Und auf S. 66
wird noch bemerkt, daß die beigegebene Far-
benscheibe „so eingerichtet ift, daß je die direkt
einander entgegenstehenden Farben zu einan-
der complementär sind, z. B. Grün und Roth,
und darum am passendsten zusammengestellt
werden können. Was dagegen auf der Scheibe
nebeneinunder steht, paßt nicht zu einander,
z. V. Gelb und Grün." Dagegen ist im 5.
Heste des V. Bandes ein Erlaß des Hochw.
Fürsterzbischöflichen Consistoriums in Prag
mitgetheilt, in welchem es auf S. 68heißt:
„Mit Recht verweisen uns die kirchlichen
Kunstkenner unserer Tage auf den reinen,
edlen Geschmack der alten Zeit; auf jene
würdevollenKirchenstoffe des Mittelalters, bei
welchen alle schwülstige Farbenhäusung
sorgfältig vermieden tst, und die einzelnen
Farben zumeist durch ihre eigenen Abftufun-
gen, roth durch roth, grün durch grünu.s.w.
gehoben und wirksam erscheinen." Ferner
werden eben dort aus ,/die Kunst im Dienste
der Kirche" von Jakob die Worte angeführt:
„Stattwie srüher nur Eine, nämlich die litur-
gische Grundfarbe sestzuhalten und die Zeich-
nungen durch deren eigene Abstufungen her-
vorzuheben oder wenigstens eine etnfache und
würdige Farbenwahl zu treffen, werden nun
Webereien versucht, die in bunten, schreienden
oder aber ganz wetchlichen Tönen spielen."

halten, sind Verordnungen, wie die angezogenen,
gegeben; sie sind einschränkend, nicht aber gegen-
sätzlich. Nach den bekannten kirchlichen Vvrschrif-
ten sind die von der Farbe der Kasula abweichen-
den „Spiegel" (eines der undeutschesten Worte,
das die Paramentenschneidev erfunden haben), die
gelben zweifach, ferner die breiten andersfarbigen
Kreuze — oft nehmen sie den dritten Theil der
Breite des Gewandes ein — verboten. Damit sind
sie unter allen Umständen gerichtet. Nebendem
aber kann auch der ästhetische Geschmack oder das
Gesetz der Farbeuharmonie noch ein weiteres Ver-
dammungsurtheil gegen sie sprechen.

Anm. der Red.
 
Annotationen