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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 12.1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.5772#0150

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283

Vermischtes.

284

mungen des Reglements genau zu beachten. Nach diesen
dürfen nur die nachstehend bezeichneten Fremden die Ver-
günstigung des unentgeltlichen Zutritts zu den italienischen
Kunststätten etc. erhalten: 1. Künstler, 2. die, welche ein
mit den bildenden Künsten (Malerei, Skulptur und Archi-
tektur) in Zusammenhang stehendes Gewerbe ausüben,
3. die Professoren und Studenten der in Italien bestehenden
fremden archäologischen Institute. Künstler müssen ein
Attest eines fremden, im Königreiche befindlichen Kunst-
instituts oder an Stelle dessen eine Bescheinigung des be-
treffenden Konsuls vorlegen, aus der hervorgeht, welches
Diplom der Nachsuchende, sei es von einer Akademie, sei
es von einem anderen auswärtigen Institute erworben hat,
oder aus welchem anderen Grunde der Betreffende das
Recht hat, sich »Künstler« zu nennen. Die, welche ein
mit den bildenden Künsten (Malerei, Skulptur und Archi-
tektur) in Zusammenhang stehendes Gewerbe ausüben,
müssen ein Attest des Direktors eines unter staatlicher
Aufsicht stehenden Instituts oder ein anderes von einem
öffentlichen Beamten ausgestelltes Attest vorlegen, aus
welchem hervorgeht, dass sie eines jener Gewerbe wirklich
ausüben. Zu ihnen gehören auch Photographen. Je-
doch sind diese nur dann zuzulassen, wenn sie ihre Kunst
ausüben, d. h. Photographien aufnehmen wollen. Die
Professoren und Studenten der in Italien bestehenden
fremden archäologischen Institute müssen ein von dem
Vorsteher ihres Instituts ausgestelltes Attest vorlegen. Die
Ausstellung des konsularamtlichen Zeugnisses erfolgt für
Künstler und Mitglieder einer Kunstanstalt auf Grund eines
nach Vorschrift des eingangs erwähnten Erlasses vom
12. November 1898 ausgestellten Attestes. Anträge auf
unentgeltliche Zulassung sind in den Provinzen an die
einzelnen Direktionen der Institute, Sammlungen, Aus-
grabungsstätten und Denkmäler zu richten. Gesuche um
freien Zutritt zu den staatlichen Sammlungen und Aus-
grabungsstätten in der Stadt und Provinz Rom sind da-
gegen nicht an die Leitung jeder einzelnen der in Betracht
kommenden Anstalten, sondern nur an die entscheidende
Centralstelle, die Generaldirektion der schönen Künste im
Unterrichtsministerium (Ministero dell' instruzione pubblica,
Direzione generale delle belle arti) zu richten. Die Ge-
suche müssen auf Stempelbogen zu 60 Cts. geschrieben
und mit einem Zeugnis des Konsuls über die Berechtigung
des Gesuchstellers versehen sein. -r-

Wieti. Das Rektorat der Akademie der bildenden
Künste erlässt folgende Bekanntmachung wegen Verleihung
von Stipendien an immatrikulierte Schüler der Akademie,
welche ausgezeichnetes Talent und ein wahrhaft künst-
lerisches Streben bekunden und in einem der im Reichs-
rate vertretenen Königreiche und Länder heimatberechtigt
sind. Verliehen werden drei Staats-Reisestipendien von
je 3000 Kronen pro Jahr, ferner für ganz unbemittelte
Schüler, welche eine der akademischen Spezialschulen für
Architektur, Malerei oder Plastik mit eminentem Erfolg
besucht haben, das Maria v. Schwendenwein-Lanauberg-
Reisestipendium mit einem Jahresbetrage von 3600 Kronen
und für junge Maler und Malerinnen behufs deren weiterer
Ausbildung in Italien zwei Eugenie Louise Kenyon-Reise-
stipendien von je 1500 fl. in Gold jährlich. Die ersten
und beiden letzten Stipendien werden vom 1. Oktober, das
Schwendenwein-Stipendium vom 1. November d. J. an zur
Verleihung gelangen. Bewerber, welche in Cisleithanien
heimatberechtigt sein müssen, haben ihre mit einem Ein-
kronen-Stempel versehenen, mit dem Tauf- oder Geburts-
schein, dem Heimatschein, dem Reiseprogramm und den
Kunstproben belegten Gesuche bis längstens 30. Juni beim
Rektorate der Akademie der bildenden Künste einzubringen.

Berlin. In dem Vortrag, den Professor Dr. Wiegand,
zweiter Direktor der Königl. Museen, vor einigen Tagen
auf dem Herrenabend beim Kultusminister Dr. Studt über
die Ausgrabungen hielt, die der preussische Staat seit 1895
in Kleinasien ausführen Hess, schilderte der Redner der
»Köln. Zeitung« zufolge zunächst die Landschaft des
Mäanderthals, die gewaltigen Anschwemmungen, durch
welche die beiden alten Seestädte Priene und Milet jetzt
15 und 7 Kilometer weit vom Meer abgedrängt worden
sind, und die Lage der Stadt Priene am Mykale-Gebirge.
Er erläuterte durch Lichtbilder die Ergebnisse der von ihm
1895—1899 geleiteten Ausgrabungen von Prience, den über-
aus klaren und anschaulichen Stadtplan, den Markt, die Gym-
nasien, Hallen, Tempel, das Theater, endlich die Skulpturen,
die sich jetzt mit vielen anderen Funden in den Königlichen
Museen zu Berlin befinden. Dann führte er die Zuhörer
auf sein neues Arbeitsfeld Milet. Die Stadt ist im achten
Jahrhundert vor Christus gegründet worden und hatte
schon früh schwere Kriege mit den lydischen Königen zu
bestehen. Von hier ging der Anstoss zur Erhebung der
Griechen gegen die Perser aus. Hier fand Alexander der
Grosse auf seinem Siegeszuge den ernstesten Widerstand.
Die Bedeutung Milet's beruht zum grössten Teil auf seiner
grossartigen Kolonialpolitik. Fünfundsiebzig blühende
Städte, darunter Trapezunt, Sinope, Odessa, Olbia, Kertsch,
Byzanz, sind von Milet gegründet worden. Es gab eine
Zeit, in der die Milesier das Schwarze Meer beherrschten
und selbst an der Nilmündung eigene Niederlassungen
besassen. An die kühnen Seefahrten der Milesier schlössen
sich die wichtigsten geographischen Entdeckungen und
deren erste wissenschaftliche Behandlung. Milet ist die
Wiege der Geschichtschreibung, der alten Philosophie
(Thaies). Von einer solchen Stadt ist vieles zu erwarten,
und schon jetzt, nach siebenmonatiger Grabung, beginnen
diese Erwartungen sich zu erfüllen. Die Stadtmauern, an
einigen Stellen 10 Meter dick, sind bereits festgestellt mit
Türmen, Thoren und Rampen. Der heilige Weg nach
dem vor den Thoren liegenden Riesentempel des Apollo
ist gefunden und bis in die Mitte der Stadt verfolgt. Hier
gelang es, das Rathaus aufzudecken, ferner einen theater-
förmigen Bau mit einem 9 Meter langen reliefgeschmückten
Altar der Artemis. Daran gliedern sich weite Hallen,
Prachtbrunnen mit vielen Götterbildern, Thermen, endlich
der Hafenstaden. Den Eingang zum Hafen flankieren zwei
ungeheure Löwen, die Wappentiere von Milet. Auf dem
benachbarten Hügel erhebt sich ein Theater, dessen Front
140 Meter lang ist; es ist das grösste in Kleinasien und
fasst an 50000 Menschen. In der letzten Zeit kam man
auf die Spur eines uralten Artemisheiligtums. Fünf weib-
liche altertümliche Figuren und ein Opferstier aus Marmor
wurden in einer einzigen Woche gefunden. Sie lagen alle in
einer Mauer, die im dritten Jahrhundert nach Christus eilig
gegen die Goteneinfälle errichtet wurde. Die Mauer enthielt
ausserdem noch mehrere hundert Säulen, Capitelle, Archi-
trave, Triglyphen und eine Menge Inschriften. Die Zahl
der neugefundenen Inschriften übersteigt bereits 300, da-
runter befinden sich sehr wichtige Stücke, Staatsverträge,
Opfervorschriften, Grenzbestimmungen und dergleichen.
Mit Hilfe von Lichtbildern führte der Redner die Zuhörer
über das Trümmerfeld hin, erläuterte den Gang der
Grabung und gab einen Ausblick auf die Zukunft des
Unternehmens, das auf weitere sechs Jahre berechnet ist.
Er betonte mit warmen Worten das lebhafte Interesse, das
der Sultan an der Förderung dieser Ausgrabungen nehme,
sowie das ausgezeichnete Verhältnis, das zwischen den
deutschen Forschern und der braven türkischen Bevöl-
kerung herrsche und schloss mit der Hoffnung, dass sich
die Ausgrabung von Milet dereinst würdig den deutschen
 
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