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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 31.1988

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Nr. 3
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Buchbesprechungen
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Behr, Karsten: Die Neubearbeitung der Ianua Nova
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https://doi.org/10.11588/diglit.35869#0090

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2.1. Themenkreise
Inhaltlich bemühen sich die Autoren um konsequente Vermittlung des Altertums in all seinen Fa-
cetten, wobei sie der Antike ihre Fremdheit belassen. Thematisiert werden die Römische Ge-
schichte (Flannibal, Cicero, Caesar, Augustus, Cermanicus, Tiberius; auch Alexander der Große
u.a.), die Mythologie (Hercules, Midas, Nioba, Odysseus; Troia usw.), das Leben in der Stadt
(Pompeji) und auf dem Lande. Hinzu kommen Anekdoten, Epigramme, Fabeln, biblische und
mittelalterliche (Beda) Texte. Bedenklich erscheint, daß einige 'highlights' späterer Lektüre vor-
weggenommen werden, was insbesondere Caesar (129: Vercingetorix) betrifft.
2.2. Einführung wichtiger Grammatikphänomene
Bereits in der ersten Lektion wird der Schüler auf breiter Front mit den verschiedenen Deklinatio-
nen (Nominativ) und Konjugationen (3.P.S.) konfrontiert, deren Systematisierung natürlich erst
später erfolgen kann (Deklinationen in Lektion 12). Da die IANUA von der Syntax ausgeht, führt
sie frühzeitig den Acl als mögliche Füllung des Objekts ein (L. 5). Der Ablativ (L. 6) erscheint
noch vor dem Dativ (10) und dem Genitiv (11). In Lektion 21 wird der Aufbau der Lektionen vari-
iert, um das Relativpronomen sinnvoll in induktiver Manier einzuführen. Das altersgemäße Ein-
schleifen von Deklinationsparadigmen wird erst relativ spät möglich. Der Konjunktiv wird in Lek-
tion 23 eingeführt; anstatt aber mit dem Konjunktiv Präsens zu beginnen, wäre die Ausnutzung
der Parallelität hinsichtlich der Verwendung des Konjunktiv Imperfekt im Lateinischen und Deut-
schen sinnvoller gewesen. Während das Partizip in Lektion 28 auftaucht, muß man auf den AmP
(statt abl. abs.) bis Lektion 11,7 warten. Die -nd-Formen werden in der dritten, die Deponentien in
der elften Lektion des zweiten Bandes eingeführt.
3. Begleitgrammatik
3.1. Beobachtungen
Es ist der Vorteil einer Begleitgrammatik, daß sie eng mit dem Lehrbuch verzahnt werden kann.
So stößt der Schüler beispielsweise nicht auf ihm noch unbekannte Vokabeln oder momentan
störende Regelausnahmen; beides kann zu Frustrationen führen und damit den Lernprozeß be-
hindern. Andererseits sollte eine Grammatik die Möglichkeit zu systematischer Wiederholung
bieten. Die IANUA entspricht diesem Bedürfnis, indem sie mit Lernkästen, Tabellen, einem An-
hang und einem Index arbeitet. Noch immer operiert diese Begleitgrammatik mit graphischen
Symbolen für die Satzfunktionen, wenngleich dieses Verfahren im Vergleich zur alten Ausgabe
zurückgedrängt wurde. Im folgenden sollen nun einige Einzelbeobachtungen angeführt werden.
In § 9 werden die Begriffe transitiv / intransitiv lediglich auf den aktuellen Gebrauch und nicht auf
die Valenz bezogen, so daß fragwürdigerweise 'Valeria vocat' in die Rubrik 'intransitiv' einge-
reiht wird. Zweifelhaft ist auch die Erklärung, ein Pronomen halte eine Satzstelle frei (§ 11). Wa-
rum erläutert man diesen schönen lateinischen Terminus nicht anders (pro nomine)? Weshalb in
der Kongruenz ,,Morpheme (Endungen) natürlich verschieden sein" können (§ 15), wird man
Schülern nicht so leicht verdeutlichen, da bis dahin der Begriff eines bestimmten Deklinations-
schemas fehlt. Unklar bleibt auch der Begriff Morphem, wenn der Bindevokal einmal das Mor-
phem anbindet (§ 20) und später selbst unter den Morphemen subsumiert wird. Nicht ganz er-
sichtlich ist in diesem Zusammenhang, warum man den eingeführten Terminus Bindevokal nicht
auch für die Imperfekt- und Gerundiumbildung der konsonantischen Konjugation verwendet (§
64 / 153). Die Einführung des Acl über 'cupere' erscheint gewagt; erstens bevorzugt dieses Verb
die einfache Infinitivkonstruktion (cf. Merguet, Caesar / Cicero s.v.), zweitens birgt der Satz 'Mar-
cus equum conscendere cupit' an dieser Stelle die Gefahr eines Mißverständnisses iq sich; die
Einführung derartiger Phänomene sollte an evidenten Beispielen erfolgen, in § 23 könnte der
Satz ,,Die Präposition cum steht bei Personen immer" genauer formuliert werden, denkt man nur
an den Urheberablativ. Dem Vokal wird § 29 die Funktion, Satzglied zu sein, abgesprochen (Ap-
pellativum!?). Aus unerfindlichen Gründen lehnt die BGr eine Beziehung des Schiangenpfeils

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