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Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0041

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Die Söhne Albrechts I. - eine allmähliche
Schwerpunktverlagerung

Nach dem Tod Albrechts I. erlitt die habsburgische Politik eine Reihe von
Rückschlägen.1 So gelang es Friedrich I. (dem Schönen) weder die böhmische
Königskrone zu erwerben, die sein Bruder Rudolf III. bis zum seinem Able-
ben im Jahr 1307 weniger als ein Jahr innegehabt hatte, noch die Nachfolge
seines Vaters im Reich anzutreten. Auch die Position in den Herzogtümern
Österreich und Steier war nicht restlos gesichert, wie an dem bereits ange-
sprochenen Aufstand von 1309 ersichtlich wird.1 3 Im September desselben
Jahres kam es immerhin zu einem Ausgleich mit dem neuen römisch-
deutschen König, dem Luxemburger Heinrich VII., woraufhin Friedrich und
seine Brüder Leopold I., Albrecht II., Heinrich und Otto die Belehnung mit
ihren Ländern erhielten.1
Zwei Problemfelder waren es besonders, welche die Familie in den fol-
genden zwanzig Jahren beschäftigten: die beginnenden Auseinandersetzun-
gen mit den Eidgenossen im Bereich der habsburgischen Oberen Lande, wo
Leopold I. seit 1308 die Regentschaft übernommen hatte,4 5 6 vor allem aber die
Doppelwahl von 1314, nach der sich der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und
der Habsburger Friedrich I. als Gegenkönige gegenüberstanden, und die dar-
aus resultierenden Kämpfe zwischen den beiden Prätendenten. Diese gipfel-
ten 1322 in der Schlacht von Mühldorf, in der die habsburgische Seite unter-
lag und Friedrich in die Gefangenschaft Ludwigs geriet. Erst 1325 kam es in
den Verträgen von Trausnitz und München zu einem Ausgleich zwischen
den beiden Königen und zur Freilassung Friedrichs.1 Dieser verbrachte seine
letzten Lebensjahre, politisch und gesundheitlich geschwächt, in Österreich,”
wo er am 13. Januar 1330 starb. Sein Bruder Herzog Otto hatte allerdings sei-
ne ablehnende Haltung gegenüber dem wittelsbachischen König noch nicht
abgelegt. Eine Übereinkunft wurde dann im Vertrag von Hagenau von 1330

1 Vgl. zum Folgenden Lhotsky, Geschichte, 169-309; Grundmann, Wahlkönigtum, 518-528;
KRIEGER, Habsburger, 110-127; THOMAS, Ludwig der Bayer, 43-109, 117f., 170-174, 264f.; NlE-
DERSTÄTTER, Herrschaft, 113-132.
2 S.o. S. 34f.
3 Vgl. MGH Const. 4,1, 277, Nr. 316.
4 S. dazu u. S. 137-139.
5 Vgl. MGH Const. 6, 18-20, Nr. 29 (Trausnitz, 1325 März 13); 69-75, Nr. 101-106 (München,
1325 Sep. 1-5), bes. 72-74, Nr. 105 (Sep. 5). Zu den Verträgen vgl. jetzt HECKMANN, Doppel-
königtum.
6 Vgl. dazu jetzt aber PROETEL (Werk), die - mit Blick auf Friedrichs Stiftungstätigkeit - ein
gegenüber der sonstigen Forschung positiveres Bild von dessen letzten Lebensjahren zeich-
net.
 
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