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Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0124

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Albrecht II. - Einheit und Vereinheitlichung

werden.1' Denn die Kanzlei Albrechts II., der aufgrund der dynastischen
Wechselfälle seine Brüder um viele Jahre überlebte, schuf ein Formular, das
erstmals gleichermaßen für die westlichen wie östlichen Gebiete gebraucht
wurde und das auch in den Grundzügen für die kommenden Generationen
bestimmend blieb.
Im folgenden soll es darum gehen, diese Einheitsbestrebungen an zwei
weiteren Belegen aufzuzeigen: am Liber certarum historiarum von Johann von
Viktring und an bestimmten Aspekten der albertinischen Politik. Den Ab-
schluß dieses Kapitels bildet dann ein Blick auf die Rolle Wiens in der Zeit
Albrechts II.

Johann von Viktring und seine Chronik
für den nostranim dux terramm
Der Liber certarum historiarum des Kärntner Zisterzienserabts Johann von Vik-
tring ist die wichtigste Quelle für die Geschichte der Zeit Albrechts II. und
darüber hinaus eine der bedeutendsten Chroniken des Spätmittelalters.' Das

6 S.o. S. 67.
7 Das Zitat in der Überschrift stammt aus Liber 2, 235 (Rec. D.A,).
Herrn Prof. Stelzer, Wien, danke ich sehr für wertvolle Hinweise zum folgenden Kapitel.
Das Geburtsjahr Johanns ist unbekannt. Als Herkunftsregion darf seit FICHTENAU (Herkunft
und Sprache) der bayerisch-österreichische Raum gelten. Johann war ab 1312 Abt des Zister-
zienserklosters Viktring in Kärnten. Er stand in enger Verbindung zum jeweils herrschenden
Herzog von Kärnten, zunächst zu Heinrich, dem letzten Herzog aus der Familie der Mein-
hardiner, dann ab 1335 zu den neuen Habsburger Herzogen.'1342 wird er auch als Kaplan
des Patriarchen Bertrand von Aquileja erwähnt. Johann starb zwischen dem 30. Juni 1345
und dem 31. Oktober 1347. Zu seinem Leben vgl. neben dem erwähnten Aufsatz von FICH-
TENAU vor allem die Regesten bei SCHNEIDER, Studien I, 177-191, sowie ebd., 148-162;
Lhotsky, Quellenkunde, 292f.; E. HILLENBRAND, in: VL 4 (1983), Sp. 789.
Zur überaus komplizierten Überlieferungssituation des Liber vgl. FOURNIER, Johann von
Viktring, 24-32, 90-101; SCHNEIDER, Ueberlieferungsgeschichte; SCHNEIDER, Studien II; SCHNEI-
DER, Praefatio zur Edition; KLEBET, Fassungen und Bearbeitungen; LHOTSKY, Quellenkunde, 294-
296; BASSI, Johann von Viktring; STELZER, Neufund.
Kernstück der Überlieferung ist der Clm 22 107, der ein von Johann eigenhändig geschriebe-
nes Konzept (A, Siglen nach der Edition von SCHNEIDER), zwei unterschiedlich lange Rein-
schriftfragmente (B, 2) und drei Überarbeitungen des ersten Buchs (C,_3), das damit bis zur
Karolingerzeit ausgedehnt und zugleich gekürzt wurde, enthält (zur Handschrift vgl.
SCHNEIDER, Praefatio zur Edition, VIII—XI; KLEBEL, Fassungen und Bearbeitungen, 355-357). PEZ
erwähnt zudem (Scriptores 1, 753f.) ein Chronicon Carinthiae, von dem er Incipit, Explicit und
eine Widmung an Herzog Albrecht II. (bei SCHNEIDER als Praefatio I.) abdruckt. Der Fund ei-
niger Blätter dieser bislang als verschollen geltenden Handschrift wird von STELZER (Neu-
fund) angezeigt. Er identifiziert die darin enthaltene Fassung als noch vor der Reinschriftfas-
sung erstellte Überarbeitung des Konzepts A.
Des weiteren enthalten die Kollektaneen des Johann Staindl und die Stamser Chronik des
Burchard Gamorett Auszüge des Liber certarum historiarum (A, bzw. E). Schließlich hat
SCHNEIDER die These aufgestellt, daß die um die Mitte des 14. Jahrhunderts entstandene Ge-
schichtskompilation des Anonymus Leobiensis wortwörtlich den Text Johanns wiedergebe,
sofern man die Stellen entferne, die aus anderen Quellen bekannt seien. Den so gewonnenen
Text hat er als Rec. D in seine Edition eingearbeitet. Diese These ist inzwischen von der mo-
dernen Forschung bestätigt worden. Vgl. STELZER, Studien I; BASSI, Johann von Viktring. Den
 
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