Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0190

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
186

Rudolf IV. - cjuae decent principem

reich als caput pro toto auftreten läßt und das dominium Austriae zu einem zu-
sammenfassenden Begriff für alle durch den Habsburger in Personalunion
regierten Herzogtümer und Herrschaften konstruiert. Die domus Austriae des
15. Jahrhunderts ist hier vorgedacht. Auf die Bedeutung dieses Konzepts für
Rudolf ist noch zurückzukommen.1'1' Doch sei nochmals betont, daß er mit
diesen Vorstellungen im 14. Jahrhundert allein dasteht.
Als zentrale Punkte der Fälschungen für die Frage nach herrscherlicher
Repräsentation läßt sich also folgendes festhalten: die Suche nach Aus-
drucksmitteln für die dynastische Konkurrenz zu den Luxemburgern, die
Ambivalenz zwischen verfassungsrechtlicher Ein- und Unterordnung einer-
seits und rangmäßigen Aufwertungsbestrebungen andererseits, die zeichen-
hafte Verdeutlichung konkreter politischer Ziele sowie die Verwendung von
dominium Austriae im Sinne eines länderübergreifenden Gesamtbegriffs. Ne-
ben der Formulierung konkreter Rechte, die landesherrlich oder in Hinblick
auf die eigene Familie relevant waren, sind die Fälschungen also als umfas-
sendes, wenn auch nicht immer kohärentes Programm herrscherlicher Reprä-
sentation zu beschreiben. Daß dies auch Karl IV. so sah, wird aus seinen an-
fangs zitierten Reaktionen auf die Texte und dem aus ihnen resultierenden
Auftreten Rudolfs etwa in Zofingen deutlich.200

Die Urkunden Rudolfs IV.
Während es im Kapitel zum Urkundenwesen der Habsburger2 '1 in erster Linie
darum ging, die Entwicklung von Intitulatio, Arengen und Siegeln in einem
Zeitraum von etwas über hundert Jahren herauszuarbeiten und so die Er-
scheinungsform der »normalen« habsburgischen Urkunde des 14. Jahrhun-
derts zu ermitteln, stehen hier die Abweichungen im Vordergrund, die unter
Rudolf IV. zu beobachten sind.202 Dabei soll gezeigt werden, welche Neuerun-
gen der Herzog einführte und daß die Urkunden in bisher unbekanntem Maß
in den Dienst herrscherlicher Repräsentation gestellt wurden.

199 S.u.S. 194f.
200 Zum Fortwirken der Fälschungen unter Albrecht III. vgl. etwa STOWASSER, Politik; zum
vermeintlich »offziösen Gebrauch« des Erzherzogstitel durch Albrecht III. vgl. HEILIG, Leo-
pold Stainreuter, 246-249; LHOTSKY, Privilegium, 32; STRNAD, Albrecht III., 235-237 mit Anm. 4;
s. dazu aber u. S. 249, Anm. 21. Zwei von SCHÖNLEBEN (Dissertatio, 121) postulierte Belege
für die Verwendung des Titels durch Leopold III. im Jahr 1385 sind nach freundlicher Aus-
kunft von PD Dr. Lackner, Wien, nicht auffindbar. Erst Herzog Ernst, der Sohn Leopolds 111.,
nannte sich ab 1414 wieder offiziell »Erzherzog« (vgl. SCHELLMANN, Geschichte, 196-205, bes.
197f.). Weitere Hinweise auf die spätere Verwendung der Fälschungen gibt HAGENEDER
(vgl. Länder, 15; Herrschaft, 230-233; Politik, 19-23). Vgl. schließlich zur Bestätigung des Fäl-
schungskomplexes durch Friedrich III. HÖDL, Bestätigung; WlLLICH, Wirkungsgeschichte.
201 S.o. S. 65-97.
202 Zum Urkundenwesen Rudolfs IV. vgl. KÜRSCHNER, Urkunden; HÜTER, Rudolf der Stifter;
HÖLZL, Diplom.
 
Annotationen